Hochschulrat
Der Hochschulrat besteht aus den gewählten Mitgliedern des Senats und neun Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Kultur, Wirtschaft und beruflicher Praxis. Er gehört zu den zentralen Organen der Hochschule und hat eine Amtszeit von vier Jahren. Der Hochschulrat beschließt u. a. die Grundordnung und deren Änderungen durch Satzung, wählt den Präsidenten/die Präsidentin und die weiteren Mitglieder der Hochschulleitung mit Ausnahme des Kanzlers/der Kanzlerin.
Die Mitglieder der Hochschulleitung und die Frauenbeauftragte nehmen an den Sitzungen ohne Stimmrecht teil; das Staatsministerium wird zu den Sitzungen eingeladen.
Externe Mitglieder
Thomas Rietschel
Mitglied des Hochschulrats | Kulturberater | ehem. Präsident der HfMdK Frankfurt/Main
Vertretung der Professor*innen
Vertretung der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter*innen und Lehrbeauftragten
Vertretung der Studierenden
Beratende Mitglieder kraft Amtes
Prof. Dr. Andreas C. Lehmann
Vizepräsident | Systematische Musikwissenschaft | Studium, Lehre und Internationales (VPL)
Prof. Clara Blessing
Vizepräsidentin | Historische Doppelrohrblattinstrumente | Künstlerische Praxis, Vernetzung und Vielfalt (VPB) | Stellvertretende Vorsitzende der Musikalischen Akademie
Prof. Jürgen Ruck
Vizepräsident | Gitarre | Fachgruppensprecher Gitarre | Künstlerische Praxis, Qualitätsmanagement und Förderung (VPR)