Immatrikulation
Bevor Sie Ihr Studium in einem bestimmten Studiengang aufnehmen können, müssen Sie für diesen immatrikuliert werden. Die Immatrikulation erfolgt für den Studiengang, für den eine Eignungsprüfung bzw. ein Eignungsverfahren bestanden wurde, zum jeweiligen Wintersemester.
Der Antrag auf Immatrikulation ist fristgerecht schriftlich zu stellen (Antragsformular). Die Fristen werden den StudienbewerberInnen in der Regel im Zulassungsbescheid mitgeteilt. Darüber hinaus muss innerhalb dieser Frist auch die Annahme des Studienplatzes erklärt worden sein.
Studierende des Lehramts mit dem Unterrichtsfach Musik sind sowohl an der HfM Würzburg als auch an der Universität Würzburg immatrikuliert. Da die Studienbeiträge von der Universität Würzburg erhoben werden, müssen Sie sich zuerst dort immatrikulieren. Sobald Ihnen die Bestätigung der Universität einschließlich Matrikel-Nummer vorliegt, können Sie sich auch an der HfM Würzburg immatrikulieren.
Eine gleichzeitige Immatrikulation für den gleichen Studiengang an mehreren Hochschulen ist nicht möglich.
Unterlagen für die Immatrikulation
Die Immatrikulation kann nur bei persönlicher Anwesenheit der StudienbewerberInnen oder einer von ihnen bevollmächtigten Person (Art. 14 BayVwVfG) im Referat Studienangelegenheiten der HfM Würzburg erfolgen. Bei minderjährigen StudienbewerberInnen muss eine erziehungsberechtigte Person anwesend sein.
Folgende Unterlagen werden für die Immatrikulation benötigt:
- Zulassungsbescheid der HfM Würzburg
- Gültiger Personalausweis oder Pass
- Nachweise der Qualifikation für das beabsichtigte Studium im Original oder in beglaubigter Kopie; fremdsprachige Dokumente sind zusätzlich in beglaubigter Übersetzung (Deutsch oder Englisch) vorzulegen.
- Nachweis der gesetzlichen Krankenversicherung oder die Befreiung bzw. die Nichtversicherungspflicht gemäß der Studentenkrankenversicherung-Meldeverordnung (SKV-MV)
- Nachweis über die fristgerechte Einzahlung des Studienbeitrags (s. Zulassungsbescheid)
- Exmatrikulationsbescheinigung der zuletzt besuchten Hochschule, falls eine Immatrikulation an einer Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland gegeben war; die Exmatrikulationsbescheinigung muss den Grund des Ausscheidens enthalten.
- Nachweise der Erfüllung der Immatrikulationsauflagen (s. Zulassungsbescheid)
- Nachweise über bereits im Rahmen eines Hochschulstudiums abgelegte Prüfungen im Original oder in amtlich beglaubigter Kopie; fremdsprachige Dokumente sind zudem in amtlich beglaubigter Übersetzung in deutscher oder englischer Sprache vorzulegen.
- Unterlagen zu Tatsachen, die Immatrikulationshindernisse nach Art. 46 BayHSchG begründen oder nach § 6 der Immatrikulationssatzung der HfM Würzburg zur Versagung der Immatrikulation führen können.
- Erklärung darüber, ob und ggf. in welchem Studiengang eine für das Studium erforderliche Modul-, Vor-, Zwischen- oder Abschlussprüfung bereits nicht bestanden oder endgültig nicht bestanden wurde, sowie darüber, ob und ggf. in welchem Studiengang eine Exmatrikulation erfolgte, weil die Voraussetzungen für die Meldung zu einer Prüfung endgültig nicht erbracht wurden.
- Bei Anträgen auf Immatrikulation in mehreren Studiengängen und/oder an mehreren Hochschulen sind hierüber geeignete Nachweise vorzulegen.
Prüfungszertifikate über deutsche Sprachkenntnisse
Fremdsprachige ausländische StudienbewerberInnen benötigen Prüfungszertifikate für die Immatrikulation. Diese sind für die jeweiligen Studiengänge:
- Bachelor of Music (künstlerisch)
Stufe B2 des CEFR
- Bachelor of Music (künstlerisch-pädagogisch)
Stufe C1 des CEFR
- Master of Music in Performance
Stufe B1 des CEFR
abweichend hiervon Master Korrepetition vokal: Stufe B2 des CEFR
- Master of Music in Performance and Pedagogy in Advanced Education | Master of Music in Theory and Composition
Stufe C1 des CEFR
- Meisterklasse
Stufe B1 des CEFR
- PreCollege
das letzte Schulzeugnis einer deutschsprachigen Schule mit mindestens der Note 4 (ausreichend) im Unterrichtsfach Deutsch; alternativ ein Sprachzertifikat auf dem Niveau eines vergleichbaren Bachelorstudienganges
Immatrikuliert werden können auch BewerberInnen, welche
- ein Sprachzertifikat von maximal einer Stufe unter dem geforderten Niveau abgelegt und sich bereits für einen Sprachkurs von mindestens dem geforderten Niveau eingeschrieben haben oder
- einen nahtlosen abgeschlossenen Sprachkursverlauf bis zum geforderten Niveau haben, bei dem lediglich die Zertifikatsprüfung noch aussteht.
Befreit vom Sprachkenntnisnachweis sind
- StudienbewerberInnen, die einen deutschsprachigen Schulabschluss im deutschsprachigen Europa erworben oder ein deutsches Abitur an einer deutschen Schule im Ausland abgelegt haben;
- ausländische Programmstudierende, insbesondere Erasmus-Studierende aus nicht deutschsprachigen Ländern;
- Studierende der Meisterklasse mit mindestens 2-jährigem Studium an einer Hochschule im deutschsprachigen Europa.
Was erhalten Sie nach der Immatrikulation?
- Studienausweis
- Zugangskennung zum Campus-Management-System und MyCampus
- einen studentischen E-Mail-Account der HfM Würzburg,
der für die Kommunikation bei allen Angelegenheiten rund um das Studium zu verwenden ist
Studienbeitrag - Kontoverbindung
Vor der Immatrikulation muss der fällige Beitrag von 168,50 € auf dem Konto der Hochschule eingegangen sein.
Der Studentenbeitrag ist auf das nachfolgende Konto zu überweisen:
Empfänger: Staatsoberkasse Bayern in Landshut für HfM WÜ
IBAN: DE10 7005 0000 3601 1903 15
BIC/Swift: BYLADEMM
Bayerische Landesbank München
Verwendungszweck – 1. Zeile: 1563014/7032/03301
Verwendungszweck – 2. Zeile: Name, Vorname, hier das jeweilige Semester angeben (Beispl. WS 25/26), Matrikel-Nr. (wenn möglich)
Studienbeitrag - Kontoverbindung PreCollege
PreCollege A, B und C:
Der College-Beitrag beträgt 300,00 €. Dazu kommt für die PreCollegiaten A der Studentenbeitrag i.H.v. 168,50 €.
Somit ergeben sich folgende Gesamtbeiträge:
PreCollegiaten A | 468,50€ |
PreCollegiaten B und C | 300,00 € |
Empfänger: Bundesbank Regensburg für HfM WÜ
IBAN: DE08 7500 0000 0074 3015 40
BIC/Swift: MARKDEF1750
Bundesbank Regensburg
Verwendungszweck – 1. Zeile: 2525 1400 0121
Verwendungszweck – 2. Zeile: Name, Vorname, hier das jeweilige Semester angeben (Bsp. WS 25/26), Matrikel-Nr. (wenn möglich)