Hochschulvertrag 2023-2027
Aufbauend auf der Rahmenvereinbarung wurden am 21. September 2023 im Plenarsaal der Bayerischen Akademie der Wissenschaften die 33 individuellen Hochschulverträge unterzeichnet.
Die Hochschulverträge gemäß Art. 8 Abs. 2 BayHIG konkretisieren zum einen die Vorgaben der Rahmenvereinbarung, geben den Hochschulen zum anderen aber auch die Freiheit im Sinne der Profilbildung eigene strategische Schwerpunktsetzungen vorzunehmen. In den individuellen Zielsetzungen der Hochschulen zeigt sich die ganze Vielfalt der bayerischen Hochschullandschaft. Das Erreichen der ehrgeizigen Ziele unterstützt der Freistaat mit erheblichen finanziellen Leistungen, die in der Rahmenvereinbarung verankert sind.