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FAQ - Auslandsaufenthalte

IO - Auslandsaufenthalte
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  • Wann sollte ich mit den Planungen für einen Auslandsaufenthalt beginnen? (Stand: 06.12.2023)

    Wir empfehlen Ihnen, Ihren Auslandsaufenthalt 1,5 Jahre im Voraus zu planen. Wenn Sie mit großem Vorlauf planen, haben Sie genug Zeit, sich optimal für Ihr Auslandssemester vorzubereiten. Da die Bewerbungsfrist für alle Auslandsaufenthalte der 15. Januar eines jeden Jahres für die beiden Semester des darauffolgenden Studienjahres ist, müssen Sie spätestens vor Weihnachten alle notwendigen Informationen bezüglich Ihrer Bewerbung eingeholt und Ihre Gasthochschule/n bestimmt haben. International Office organisiert jedes Jahr Informationsveranstaltungen rund um Auslandsaufenthalt. Solche Veranstaltungen empfehlen wir Ihnen zu besuchen, das hilft bei den ersten Planungen.

  • Ich kann mich bei der Wahl des Gastlandes/der Gasthochschule nicht entscheiden. Wer kann mir bei der Entscheidung helfen? (Stand: 22.06.2023)

    Wenn Sie Unterstützung bei der Entscheidung brauchen, können Sie selbstverständlich das International Office kontaktieren. Außerdem empfehlen wir Ihnen, mit Ihrer/Ihrem HauptfachlehrerIn oder einer/einem Ihrer DozentInnen zu sprechen, gerade, wenn die/der LehrerIn viele internationale Kontakte hat und selbst international aktiv ist. Falls Sie die Möglichkeit haben, im Rahmen eines Kurzaufenthaltes (Konzertreise, Meisterklasse, Workshop) eine Hochschule im Ausland zu besuchen, erkundigen Sie sich vor Ort, ob ein längerer Studienaufenthalt möglich ist. Scheuen Sie sich nicht, Kontakte zu knüpfen und eventuell ProfessorInnen z. B. auf eine Meisterklasse bzw. einen Meisterkurs anzusprechen, deren Art und Weise zu unterrichten, Ihnen gefallen hat. Viele ERASMUS-Aufenthalte ergeben sich durch einen persönlichen Kontakt mit HauptfachdozentInnen!

    Ein wichtiger Aspekt, ist es auch, sich rechtzeitig über die Besonderheiten des Hochschulstudiums im musischen Bereich des jeweilgen Gastlandes zu informieren. Trotz der Schaffung des einheitlichen europäischen Bildungssytem nach der Bologna-Reform, gibt es einige Unterschiede, die sich in der Gestaltung der Studiengänge zeigen. Eine Beschreibung der Hochschulsystemen verschiedener Länder finden Sie auf der Seite der AEC (Association Européene des Conservertoires, Académies de Musique et Musikhochschulen). 

    Es hilft außerdem, mit KommilitonInnen zu sprechen, die bereits im Ausland waren. Schriftliche Erfahrungsberichte der ERASMUS-Alumni finden Sie auf unserer Homepage und wir empfehlen Ihnen, diese Berichte zu lesen. Dort werden in der Regel Vorbereitungsphasen für den Auslandsaufenthalt und Aspekte des Studiums an der Gasthochschule beleuchtet. Außerdem enthalten die Berichte viele praktische Informationen (Wohnung, Einreise, Freizeitmöglichkeiten), die Ihnen helfen werden, Ihren Auslandsaufenthalt optimal zu planen.

  • Welche Fördermöglichkeiten zur Finanzierung eines Auslandsaufenthaltes und welche Bewerbungsvoraussetzungen gibt es? (Stand: 06.12.2023)

    Es gibt an unserer Hochschule vielfältige Fördermöglichkeiten, einen Studienaufenthalt im Ausland zu finanzieren:

    • ERASMUS+ - Programm –  Es gilt für 34 Länder der Europäischen Union (Großbritannien und die Schweiz gehören nicht dazu), Mobilität mit Programmländern. Außerdem können ERASMUS+ Aufenthalte in den folgenden außereuropäischen Partnerhochschulen gefördert werden (Jerusalem Academy of Music and Dance (Israel),  Eastman School of Music, Rochester und University of New Mexico, Albuquerque (USA). Mit diesen Partnerhochschulen wurde der ERASMUS+ Vertrag 131 (International Mobility) unterschrieben.
    • PROMOS – Es gilt für Länder außerhalb des ERASMUS+, es können Studienaufenthalte mit max. 6 Monaten gefördert werden
    • Stipendien aus Internationalisierungsmitteln, durch welche Auslandsaufenthalte an den Partnerhochschulen der HfM Würzburg gefördert werden können.

    Außerdem gibt es DAAD-Stipenden für Studierende im Fachbereich Musik, mit welchen Studienaufenthalte für die Dauer von 12 Monaten gefördert werden können.  

    Eine Bewerbungsvoraussetzung für alle aufgelisteten Fördermöglichkeiten ist die Immatrikulation an der HfM Würzburg. Informationen zu den weiteren Bewerbungsvoraussetzungen finden Sie unter dem jeweiligen Förderprogramm. Bitte beachten Sie, dass die oben genannten Stipendien nicht miteinander kombinierbar sind! Sie können allerdings zu jeder Förderung AuslandsBAföG beantragen. Für die studienbezogenen Auslandsaufenthalte in Frankreich gibt es die Möglichkeit, zusätzlich zu ERASMUS einen Antrag auf ein DJFW-Stipendium zu stellen. Außerdem gibt es in Frankreich auch Wohngeld für internationale Studierende!

  • Welche sprachlichen Qualifikationen muss ich mitbringen, um mich für einen Studienaufenthalt im Ausland zu bewerben? (Stand: 06.12.2023)

    Man sollte bei dieser Frage grundsätzlich zwischen der Landessprache und der Unterrichtssprache unterscheiden. In Bezug auf die Landessprache reichen Anfängerkenntnisse und dazu gute Englischkenntnisse. Wenn jedoch die Landessprache auch die Unterrichtssprache ist, sollte Ihr sprachliches Niveau im Idealfall dem Niveau B2 entsprechen, falls Sie z. B. theoretische Fächer belegen möchten. Bei den künstlerischen Studiengängen kann auch das Niveau B1 ausreichend sein. Manche Hochschulen verlangen offizielle Sprachzeugnisse bereits bei der Bewerbung. Dies ist am häufigsten bei amerikanischen und britischen Hochschulen der Fall. Andere Partnerhochschulen, die englischsprachige Studienprogramme anbieten, fragen das Englisch-Niveau ab oder verlangen einen Sprachnachweis (z. B. Abiturzeugnis, Sprachzertifikat).

    Studierende können Sprachzertifikate am Zentrum für Sprachen an der Universität Würzburg erwerben, indem man einen Mobilitätstest (Anmeldung per online-Formular, so früh wie möglich) durchführt. Unabhängig von den Anforderungen der Gasthochschulen empfehlen wir Ihnen vor dem Auslandsaufenthalt einen Sprachkurs zu machen, damit Sie keine großen Einschränkungen in der täglichen Kommunikation haben.

  • Was ist Blended-Mobility? (Stand: 22.06.2023)

    Unter Blended Mobility versteht man eine Mobilität, die aus einer Mischung von Online-Unterricht und Präsenz-Unterricht besteht. Es gab schon in den Jahren vor der Corona-Pandemie Ansätze, Präsenz-Unterricht durch virtuelle Angebote zu ergänzen. Einen weiteren Anstoß zur Entwicklung des Blended Mobility gab sicherlich die andauernde Corona-Pandemie. Mittlerweile ist das gemischte Lernformat in die Curricula der vielen europäischen Hochschulen integriert und ist im Rahmen des ERASMUS+ komplett förderfähig. Die Mobilität kann beispielsweise virtuell begonnen und dann in Präsenz weitergeführt werden oder umgekehrt. Die Präsenzphase kann von 5 bis 30 Tage dauern, während die virtuelle Phase von der beliebigen Dauer sein kann. Der Sinn und Zweck der gemischten Mobilität ist es,  den Studierenden Flexibilität beim Lernen zu ermöglichen. Allerdings eignet sich virtuelle Mobilität für MusikerInnen weniger als für Studierende anderer Fachrichtungen. Blended Mobility ist ein Bestandteil der Blended Intensive Programmes (BiP), die ebenfalls zu den Neuerungen der ERASMUS-Generation 2021-2027 gehören.

    Mehr Informationen zum Thema Blended Mobility finden Sie auf der Homepage des  DAAD.

  • Wie läuft es mit der Beurlaubung und Anerkennung der ECTS, die ich im Ausland erworben habe? (Stand: 06.12.2023)

    Es ist den Studierenden überlassen, ob sie sich beurlauben lassen oder nicht. Eine Beurlaubung ist nur jeweils für ein Semester möglich. Wer ein zweites Urlaubssemester beantragen will und im Ausland ist, muss dies von dort aus erledigen. Mehr Informationen zu Beurlaubung, Fristen und Zuständigkeiten finden Sie auf der Homepage des Referats für Studienangelegenheiten. Bitte beachten Sie, dass eine rückwirkende Beurlaubung nicht möglich ist, halten Sie von daher die Fristen ein!

    Folgende Aspekte müssen vor einer Entscheidung über eine Beurlaubung beachtet werden:

    Option 1:

    Wenn Sie sich beurlauben lassen, müssen Sie sich keine im Ausland erworbenen Studienleistungen anrechnen lassen.  Alleridnigs müssen Sie trotzdem im Ausland Sie ECTS pro Semester sammeln und diese müssen im offiziellen Transcript of Records verzeichnet sein. 

    Option 2:

    Wenn Sie sich nicht beurlauben lassen, sollten Sie im Ausland mind. 30 ECTS absolvieren und sich die erbrachten Leistungen anschließend anerkennen lassen. Fehlen Studierenden ECTS-Punkte, müssen diese vor- bzw. nachgearbeitet werden. Prüfungen können entweder im Ausland oder in Würzburg abgelegt werden und sollten nicht verschoben werden. Bitte vergessen Sie nicht, sich innerhalb der gegebenen Frist vom Ausland aus an der HfM Würzburg zurückzumelden, sonst werden Sie exmatrikuliert!

    Für die Anerkennung der Studienleistungen müssen Sie innerhalb von 4 Wochen nach Rückkehr aus dem Ausland einen Antrag stellen. Bitte wenden Sie sich an Ihre AnsprechpartnerInnen im Referat Studienangelegenheiten. Inhaltliche Fragen klären Sie bitte vorab, indem Sie sich mit Herrn Prof. Dr. Andreas C.  Lehmann oder Herrn Prof. Jürgen Ruck in Verbindung setzen.

  • Muss ich eine Kranken-, Unfall- oder Haftpflichtversicherung abschließen? (Stand: 06.12.2023)

    Studierende, die durch Austauschprogramme ins Ausland gehen, müssen selbst  für Ihren Versicherungsschutz sorgen. Weder die HfM Würzburg noch die Gasthochschule übernehmen Verantwortung und Kosten für Kranken-, Unfall- oder Haftpflichtversicherung. Studierende aus EU-Ländern (sowie Island, Norwegen, Liechtenstein und Schweiz) brauchen zwar keine extra Krankenversicherung, weil EHIC in den oben geannten Ländern ihre Gültigikeit hat. Allerdings, werden durch EHIC nicht alle Kosten abgedeckt. Wir empfehlen daher, sich vor dem Auslandsaufenthalt  mit Ihrer Krankenversicherung in Verbindung zu setzten und sich den Umfang der Leistungen der Krankenkasse im jeweiligen Gastland schriftlich bestätigen zu lassen. Mehr Informationen über Versicherungsschutz im Ausland finden Sie auf den Internetseiten des DAAD!

  • Soll ich Auslands-BAföG beantragen? (Stand: 11.08.2022)

    Bezieht jemand in Deutschland BAföG, kann er für die Zeit seines Auslandsaufenthalts Auslands BAföG bekommen, egal ob er dafür beurlaubt ist oder nicht. Der Zeitraum seines Auslandsaufenthalts muss der Behörde so früh wie möglich mitgeteilt werden. In dieser Zeit kann er kein Inlands-BAföG erhalten.

    Bezieht jemand kein BAföG in Deutschland, sollte er trotzdem Auslands-BAföG beantragen. Es lohnt sich in jedem Fall, da im Ausland höhere Kosten anfallen, die verrechnet werden.

    Für internationale Studierende kann es kompliziert sein, die Formblätter auszufüllen, weil die Angaben aus der Heimat nicht direkt übertragbar sind in das deutsche System. Bitte füllen Sie dann nur die erste Seite des Antrags („Studienbeschreibung“) aus und fügen dann ein extra Blatt hinzu, worauf Sie Ihre Situation erklären und das Bruttoeinkommen Ihrer Eltern mitteilen.

  • Wird bei einem Auslandsaufenthalt eine Unterkunft von der Hochschule zu Verfügung gestellt? (Stand: 11.08.2022)

    In den meisten Fällen müssen Studierende selbst nach einer Unterkunft suchen und das möglichst schon von Zuhause aus. Das International Office der jeweiligen Gastinstitution sendet den Studierenden noch vor dem Auslandsaufenthalt Informationen über Unterkunftsmöglichkeiten zu. Sollte die Gasthochschule über eigene Wohnheime verfügen, sollte man sich so schnell wie möglich für einen Wohnheimplatz bewerben. Sollte die Gasthochschule keine oder nur wenige Informationen bezüglich der Unterkunft zur Verfügung stellen, müssen Sie selbst aktiv werden. In diesem Fall empfehlen wir Ihnen, auf der Homepage des DAAD unter Länderinformationen die Angaben zu Ihrem Gastland zu lesen. Dort sind häufig Tipps zur Unterkunftssuche zusammengestellt. Sollten Sie von Zuhause aus eine Wohnung gefunden haben, raten wir Ihnen ab, vorab Geld an den/die VermieterIn zu überweisen, ohne die Wohnung gesehen zu haben. Am besten, Sie bleiben im Kontakt mit dem/der VermieterIn per E-Mail und bezahlen erst an Ort und Stelle.

  • Ich habe meinen Auslandsaufenthalt abgebrochen. Muss ich das Stipendium zurückzahlen? (Stand: 11.08.2022)

    Wenn der Auslandsaufenthalt ohne triftigen Grund abgebrochen wird, muss das Stipendium in voller Höhe zurückerstattet werden. Im Krankheitsfall muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Sollten Sie wegen der Corona-Pandemie Ihren Auslandsaufenthalt abbrechen, gelten im Rahmen von ERASMUS+ andere Regelungen, die im FAQ für Studierende auf der Seite des DAAD beschrieben sind.

  • Kann ich im Ausland jobben und/oder mich ehrenamtlich engagieren? (Stand: 11.08.2022)

    Es steht Ihnen frei, während ihres ERASMUS-Aufenthaltes einen Minijob anzunehmen. Allerdings müssen Sie sich vor Ort informieren, ob Sie für Ihre Minijob-Tätigkeiten Steuer bezahlen müssen, und ob für die Mini-Jobber im Ausland andere Regelungen für Krankenversicherung gelten. Ehrenamtliches Engagement im Rahmen von ERASMUS+ ist eines der wichtigen Ziele des neuen ERASMUS+ (2021-2027). Aus diesem Grund soll das Ehrenamt ausdrücklich begrüßt und gefördert werden. Sie können sich im International Office Ihrer Gasthochschule über die Möglichkeiten des ehrenamtlichen Engagements vor Ort informieren.

  • Ich habe Bedenken, dass ich im Ausland auf mich allein gestellt bin und keine Freunde finde. Was kann ich dagegen tun? (Stand: 11.08.2022)

    Niemand soll im Ausland allein sein, sondern im Gegenteil – es sollen neue Kontakte und Freundschaften geknüpft werden. Wir empfehlen Ihnen, sich noch vor Ihrem Auslandsaufenthalt über mögliche Tätigkeiten an der Gasthochschule zu informieren: Gibt es viele Events für neue Studierende? Werden von der Gasthochschule aus oder von den Studierenden aus Ausflüge, Stadtführung o.ä. organisiert? Wir empfehlen Ihnen auf jeden Fall an den Welcome Events teilzunehmen, weil Sie dort gleich am Anfang die Möglichkeit haben, andere ERASMUS-Studierende oder andere Newcomer kennenzulernen. Das Gleiche gilt für Exkursionen, Weihnachtsfeiern usw. Nutzen Sie unbedingt auch digitale Angebote, die internationale Studierende zusammenbringen, falls wegen der Corona-Pandemie keine Präsenzveranstaltungen organisiert werden. Das Wohnen in einer WG oder einem Studierendenwohnheim bringt ebenfalls viele neue Kontakte mit sich. Seien Sie offen. Scheuen Sie sich nicht, auf die anderen Studierenden zuzugehen.

  • Gibt es Möglichkeiten für Kurzaufenthalte? (Stand: 11.03.2023)

    Für Musikstudierende gibt es die Möglichkeit, an einem Fachkurs (z.B. Meisterkurs) oder an einem Wettbewerb (in Begleitung einer/s Dozentin/Dozenten) teilzunehmen. Diese werden durch das PROMOS-Programm gefördert.

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