AuslandsBAföG

Ausbildungsaufenthalte im Ausland können für die jeweilige Dauer mit der Auslandsförderung nach dem BAföG gefördert werden. Bei Studierenden sind neben Studienaufenthalten auch Praktika im Ausland unter bestimmten Voraussetzungen förderungsfähig. Die Fördersätze bei einer Ausbildung im Ausland sind höher als die Förderung im Inland, deshalb bekommen oft auch Studierende AuslandsBAföG, die im Inland wegen der Höhe des Einkommens ihrer Eltern keine Förderung erhalten. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, in jedem Fall einen Antrag auf AuslandsBAföG zu stellen. Dieser sollte bereits 6 Monate vor Antritt des geplanten Auslandsstudiums oder -praktikums gestellt werden, da die Bearbeitung aufwendig ist und eine längere Zeit in Anspruch nehmen kann.

Die Förderung im Rahmen des AuslandsBAföG beinhaltet

  • die notwendigen Studiengebühren (bis zu 4.600 €)
  • Reisekosten (einmalig Hin- und Rückreise)
  • ziellandabhängiger Auslandszuschlag für einen Aufenthalt außerhalb der Europäischen Union (60 € - 255 € monatlich)
  • Zusatzleistungen für die Krankenkasse

Für die Auslandsförderung nach dem BAföG sind je nach Zielland unterschiedliche, zentrale Auslandsämter in Deutschland zuständig, die als Ansprechpartner bei Fragen rund um das AuslandsBAföG zur Verfügung stehen. Dort wird außerdem der Antrag für die Auslandsförderung eingereicht.