ERASMUS+ für das Hochschulpersonal

Informationen für MitarbeiterInnen

Im Rahmen des Bildungsprogramms ERASMUS+ der Europäischen Union haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der HfM Würzburg die Möglichkeit, einen Auslandsaufenthalt in Form einer Fort- und Weiterbildungsmaßnahme an einer europäischen Hochschule zu absolvieren. Zu den geförderten Aktivitäten gehören u.a. Hospitationen, Job Shadowing, Studien- und Arbeitsbesuche sowie die Teilnahme an Workshops, Seminaren und Sprachkursen. Außerdem ist die Teilnahme an den International Staff Weeks möglich. In diesem Fall muss die Fort- oder Weiterbildung nicht an der ERASMUS+ -Partnerhochschule stattfinden. Neben dem Erwerb von Wissen und praktischen Fähigkeiten, die für die derzeitige Stelle und die berufliche Entwicklung wichtig sind, stehen vor allem der Erwerb interkultureller Kompetenzen und der internationale Austausch von Erfahrungen und bewährten Arbeitsmethoden im Zentrum einer Personalmobilität. Darüber hinaus soll die Zusammenarbeit zwischen der eigenen Hochschule und der Gasthochschule gefördert werden.

Während ihres Auslandsaufenthalts in einem der 33 ERASMUS+-Programmländer erhalten die teilnehmenden Hochschulmitarbeiterinnen und Hochschulmitarbeiter einen finanziellen Zuschuss in Form einer Mobilitätsbeihilfe. Zu den Programmländern gehören die 28 Länder der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, die Türkei und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien. 

Förderung

Personalmobilitäten können für mindestens 2 Tage und für maximal 60 Tage (plus Reisezeiten) im Rahmen von ERASMUS+ gefördert werden.

Die Förderung beinhaltet

  • ziellandabhängige, finanzielle Zuschüsse zu den Aufenthalts- und Reisekosten*
  • Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung des Auslandsaufenthalts
  • ggf. Sonderzuschüsse für Geförderte mit Behinderung
  • zusätzliche Tage und einen Zuschuss für Green Travel 

* Die Fördersätze für die Aufenthaltskosten orientieren sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern und sind nach drei Ländergruppen gestaffelt. Es gelten folgende einheitliche Tagessätze bis zum 14. Aufenthaltstag; ab dem 15. bis zum 60. Aufenthaltstag beträgt die Förderung 70 Prozent des Tagessatzes:

Gruppe Betrag pro Tag Land
1 180 € Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden
2 160 € Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern
3 140 € Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Mazedonien, Polen, Rumänien, Slowakei, Serbien, Slowenien, Tschechien, Türkei, Ungarn

Die Zuschüsse zu den Reisekosten sind abhängig von der Entfernung zwischen dem Ausgangsort und dem Zielort der Mobilität. Je nach Distanz werden folgende Beträge ausgezahlt, die man durch Distance Calculator ermitteln kann:

Distanz Zuschuss
<100 km 20 €
100 499 km 180 €
500 – 1.999 km 275 €
2.000 – 2.999 km 360 €
3.000 – 3.999 km 530 €
4.000 – 7.999 km 820 €
8.000 km und mehr 1.500 €

Bewerbung

Folgende Bewerbungsunterlagen sind beim International Office einzureichen:

Die Bewerbungsfrist ist der 31. Januar eines jeden Jahres für die beiden Semester des darauffolgenden Studienjahres. Bewerbungen, die später eingehen, werden nur berücksichtigt, wenn das ERASMUS+-Budget der Hochschule noch nicht ausgeschöpft ist!

Nach dem Auslandsaufenthalt sind folgende Unterlagen beim International Office einzureichen:

  • Confirmation of Successful Completion
  • ggf. Bestätigung der Fortbildungsveranstaltung
  • Originalbelege
  • EU- Online-Fragebogen (Aufforderung kommt automatisch per E-Mail)
  • Narrativer Erfahrungsbericht für die Website, ggf. Fotos, Videos etc. (zusätzlich zum Online-Fragebogen!)