ERASMUS+ für das Hochschulpersonal

Das Bildungsprogramm ERASMUS+ der Europäischen Union fördert den internationalen Austausch in den Bereichen Bildung, Jugend und Sport.

Im Rahmen dieses Programms haben Dozentinnen und Dozenten der HfM Würzburg die Möglichkeit, einen Auslandsaufenthalt in Form einer Gastdozentur zu absolvieren.

MitarbeiterInnen der Hochschule haben die Möglichkeit, einen Auslandsaufenthalt in Form einer Fort- und Weiter­bildungs­maßnahme an einer europäischen Hochschule zu absolvieren.

Bewerbungsfrist für alle Hochschulmitarbeitende ist  8. Januar.

Bewerbungen, die nach dieser Frist bei uns eingehen werden auf die Warteliste eingetragen. 

Alle Informationen zu der Bewerbung finden Sie auf BayernCollab.

Das Bildungsprogramm ERASMUS+ der Europäischen Union fördert den internationalen Austausch in den Bereichen Bildung, Jugend und Sport. Im Rahmen dieses Programms haben Dozentinnen und Dozenten der HfM Würzburg die Möglichkeit, einen Auslandsaufenthalt in Form einer Gastdozentur zu absolvieren. Ziel dabei ist es, die europäische Dimension der Gasthochschule zu stärken, das dortige Lehrangebot zu ergänzen und Fachwissen an Studierende zu vermitteln, die nicht im Ausland studieren wollen oder können. Darüber hinaus sollen die Entwicklung gemeinsamer Studienprogramme und der Austausch von Lehrinhalten sowie innovativen Lehrmethoden im Zentrum der Gastdozentur stehen. Nicht zuletzt sollen die Lehrenden, die am ERASMUS+-Programm teilnehmen, sowohl die Studierenden ihrer eigenen Hochschule als auch die Studierenden ihrer Gasthochschule dazu motivieren, ebenfalls einen Auslandsaufenthalt zu absolvieren.

Dozentinnen und Dozenten, die Auslands- und Lehrerfahrung in einem der 33 ERASMUS+-Programmländer sammeln möchten, erhalten für ihren Auslandsaufenthalt einen finanziellen Zuschuss in Form einer Mobilitätsbeihilfe. Zu den Programmländern gehören die 28 Länder der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, die Türkei und die Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien. Bei Interesse an einem Aufenthalt an einer Hochschule, die aktuell keine ERASMUS+-Partnerhochschule der Hochschule für Musik Würzburg ist, aber am ERASMUS+-Programm teilnimmt, bitte das Team des Referats Intermationale Angelegenheiten kontaktieren. Wir schließen dann – wenn möglich – einen ERASMUS+-Kooperationsvertrag mit der jeweiligen Hochschule ab!

Mobilitäten zu Lehrzwecken können für mindestens 2 Tage und maximal 60 Tage (ohne Reisezeiten) im Rahmen von ERASMUS+ gefördert werden. Dabei liegt das notwendige Unterrichtspensum je Aufenthalt bei acht Stunden in der ersten Aufenthaltswoche (d.h. in den ersten sieben Tagen). Für jeden zusätzlichen Aufenthaltstag wird die Mindeststundenanzahl anteilig berechnet. Bei Auslandsaufenthalten, die kürzer als eine Woche sind, beträgt das erforderliche Unterrichtspensum ebenfalls 8 Stunden.

Es können nur Lehrende mit ERASMUS+ gefördert werden, wenn sie das Beschäftigungsverhältnis an  der Hochschule für Musik Würzburg haben sowie die Staatsbürgerschaft bzw. einen entsprechenden Aufenthaltstitel (Flüchtling, Staatenlos, Daueraufenthaltserlaubnis) in einem ERASMUS+-Land haben. Lehrbeauftragte dürfen nicht mit ERASMUS+ gefördert werden, da sie nicht zu Beschäftigten der Hochschule gehören.

Im Rahmen des Bildungsprogramms ERASMUS+ der Europäischen Union haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der HfM Würzburg die Möglichkeit, einen Auslandsaufenthalt in Form einer Fort- und Weiterbildungsmaßnahme an einer europäischen Hochschule zu absolvieren. Zu den geförderten Aktivitäten gehören u.a. Hospitationen, Job Shadowing, Studien- und Arbeitsbesuche sowie die Teilnahme an Workshops, Seminaren und Sprachkursen. Außerdem ist die Teilnahme an den International Staff Weeks möglich. In diesem Fall muss die Fort- oder Weiterbildung nicht an der ERASMUS+ -Partnerhochschule stattfinden. Neben dem Erwerb von Wissen und praktischen Fähigkeiten, die für die derzeitige Stelle und die berufliche Entwicklung wichtig sind, stehen vor allem der Erwerb interkultureller Kompetenzen und der internationale Austausch von Erfahrungen und bewährten Arbeitsmethoden im Zentrum einer Personalmobilität. Darüber hinaus soll die Zusammenarbeit zwischen der eigenen Hochschule und der Gasthochschule gefördert werden.

Förderung

Die Förderung im Rahmen von ERASMUS+ beinhaltet

  • ziellandabhängige, finanzielle Zuschüsse zu den Aufenthalts- und Reisekosten*
  • Sonderzuschüsse für Geförderte mit Behinderung
  • zusätzliche Reisetage und Zuschuss für Green Travel

* Die Fördersätze für die Aufenthaltskosten orientieren sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern und sind nach drei Ländergruppen gestaffelt. Es gelten folgende einheitliche Tagessätze bis zum 14. Aufenthaltstag; ab dem 15. bis zum 60. Aufenthaltstag beträgt die Förderung 70 Prozent des Tagessatzes:

Gruppe Betrag pro Tag Länder
1 180 € Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden
2 160 €

Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern

3 140 € Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Mazedonien, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Türkei, Ungarn

Die Zuschüsse zu den Reisekosten sind abhängig von der Entfernung zwischen der Heimat- und der Gasthochschule und können durch Distance Calculator ermittelt werden:

Distanz Betrag
< 100 km 20 €
100 – 499 km 180 €
500 – 1.999 km 275 €
2.000 – 2.999 km 360 €
3.000 – 3.999 km 530 €
4.000 – 7.999 km 820 €
8.000 km und mehr 1.500 €


Wichtig: Eine parallele Förderung für gleichartige Kosten aus Mitteln anderer EU-Programme ist ausgeschlossen. Ebenso kann eine ERASMUS+-Mobilität nicht zusätzlich als Dienstreise abgerechnet werden. Der Anspruch auf Förderung an der Heimathochschule (durch nationale Stipendien oder Darlehen) soll während der Dauer des Auslandsaufenthaltes erhalten bleiben.