ERASMUS+ für das Hochschulpersonal
Informationen für DozentInnen
Das Bildungsprogramm ERASMUS+ der Europäischen Union fördert den internationalen Austausch in den Bereichen Bildung, Jugend und Sport. Im Rahmen dieses Programms haben Dozentinnen und Dozenten der HfM Würzburg die Möglichkeit, einen Auslandsaufenthalt in Form einer Gastdozentur zu absolvieren. Ziel dabei ist es, die europäische Dimension der Gasthochschule zu stärken, das dortige Lehrangebot zu ergänzen und Fachwissen an Studierende zu vermitteln, die nicht im Ausland studieren wollen oder können. Darüber hinaus sollen die Entwicklung gemeinsamer Studienprogramme und der Austausch von Lehrinhalten sowie innovativen Lehrmethoden im Zentrum der Gastdozentur stehen. Nicht zuletzt sollen die Lehrenden, die am ERASMUS+-Programm teilnehmen, sowohl die Studierenden ihrer eigenen Hochschule als auch die Studierenden ihrer Gasthochschule dazu motivieren, ebenfalls einen Auslandsaufenthalt zu absolvieren.
Dozentinnen und Dozenten, die Auslands- und Lehrerfahrung in einem der 33 ERASMUS+-Programmländer sammeln möchten, erhalten für ihren Auslandsaufenthalt einen finanziellen Zuschuss in Form einer Mobilitätsbeihilfe. Zu den Programmländern gehören die 28 Länder der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, die Türkei und die Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien. Bei Interesse an einem Aufenthalt an einer Hochschule, die aktuell keine ERASMUS+-Partnerhochschule der Hochschule für Musik Würzburg ist, aber am ERASMUS+-Programm teilnimmt, bitte das Team des IO kontaktieren. Wir schließen dann – wenn möglich – einen ERASMUS+-Kooperationsvertrag mit der jeweiligen Hochschule ab!
Dozentinnen und Dozenten können mit ERASMUS+ gefördert werden, wenn sie Hochschulangehörige der Hochschule für Musik Würzburg sind sowie die Staatsbürgerschaft bzw. einen entsprechenden Aufenthaltstitel (Flüchtling, Staatenlos, Daueraufenthaltserlaubnis) in einem ERASMUS+-Land haben.
Förderung
Mobilitäten zu Lehrzwecken können für mindestens 2 Tage und maximal 60 Tage (ohne Reisezeiten) im Rahmen von ERASMUS+ gefördert werden. Dabei liegt das notwendige Unterrichtspensum je Aufenthalt bei acht Stunden in der ersten Aufenthaltswoche (d.h. in den ersten sieben Tagen). Für jeden zusätzlichen Aufenthaltstag wird die Mindeststundenanzahl anteilig berechnet. Bei Auslandsaufenthalten, die kürzer als eine Woche sind, beträgt das erforderliche Unterrichtspensum ebenfalls 8 Stunden.
Die Förderung im Rahmen von ERASMUS+ beinhaltet
- ziellandabhängige, finanzielle Zuschüsse zu den Aufenthalts- und Reisekosten*
- Sonderzuschüsse für Geförderte mit Behinderung
- zusätzliche Reisetage und Zuschuss für Green Travel
* Die Fördersätze für die Aufenthaltskosten orientieren sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern und sind nach drei Ländergruppen gestaffelt. Es gelten folgende einheitliche Tagessätze bis zum 14. Aufenthaltstag; ab dem 15. bis zum 60. Aufenthaltstag beträgt die Förderung 70 Prozent des Tagessatzes:
Gruppe | Betrag pro Tag | Länder |
---|---|---|
1 | 180 € | Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden |
2 | 160 € | Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern |
3 | 140 € | Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Mazedonien, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Türkei, Ungarn |
Die Zuschüsse zu den Reisekosten sind abhängig von der Entfernung zwischen der Heimat- und der Gasthochschule und können durch Distance Calculator ermittelt werden:
Distanz | Betrag |
---|---|
< 100 km | 20 € |
100 – 499 km | 180 € |
500 – 1.999 km | 275 € |
2.000 – 2.999 km | 360 € |
3.000 – 3.999 km | 530 € |
4.000 – 7.999 km | 820 € |
8.000 km und mehr | 1.500 € |
Wichtig: Eine parallele Förderung für gleichartige Kosten aus Mitteln anderer EU-Programme ist ausgeschlossen. Ebenso kann eine ERASMUS+-Mobilität nicht zusätzlich als Dienstreise abgerechnet werden. Der Anspruch auf Förderung an der Heimathochschule (durch nationale Stipendien oder Darlehen) soll während der Dauer des Auslandsaufenthaltes erhalten bleiben.
Bewerbung
Folgende Bewerbungsunterlagen sind beim International Office einzureichen:
- Einladungsschreiben der Partnerhochschule inkl. der exakten Daten des Aufenthalts
- ERASMUS+ Mobility Agreement for Teaching
- Kopie des unterzeichneten Dienstreiseantrags
- Grant Agreement (STA) – wird Ihnen vom International Office zugesandt
- A1-Formular für den Versicherungsschutz im Ausland (weitere Informationen: www.dvka.de) - (gilt nur für Hauptamtliche der HfM) bitte dafür rechtzeitig Personalabteilung der HfM kontaktieren!
- Lehrbeauftragte müssen für Ihren Versicherungsschutz während der Reise selbst sorgen und Nachweise bitte an das Team des IO senden
Die Bewerbungsfrist ist der 31. Januar eines jeden Jahres für die beiden Semester des darauffolgenden Studienjahres. Bewerbungen, die später eingehen, werden nur berücksichtigt, wenn das ERASMUS+-Budget der Hochschule noch nicht ausgeschöpft ist!
Nach dem Auslandsaufenthalt sind folgende Unterlagen beim International Office einzureichen:
- Confirmation of Successful Completion
- Originalbelege
- EU-Online-Fragebogen (Aufforderung kommt automatisch per E-Mail)
- Narrativer Erfahrungsbericht für die Website, ggf. Fotos, Videos etc. (zusätzlich zum Online-Fragebogen!)