Rahmenbedingungen der Qualitätssicherung

an der HfM Würzburg

Die Qualitätssicherung der HfM Würzburg und ihre Festlegung von Verantwortlichkeiten und Aufgaben im Rahmen des Qualitätsmanagementsystems (QMS) orientiert sich an zwei Bezugspunkten:

  • ihrem Qualitätsverständnis, wie es im strategischen Leitbild und im Leitbild Lehre der Hochschule dargelegt ist und den davon abgeleiteten strategischen Zielen der Hochschulentwicklung, die in den Zielvereinbarungen mit dem zuständigen Staatsministerium (StMWK) festgeschrieben werden.
  • den normativen Vorgaben des Landesrechts und den Beschlüssen auf Bundes- und Europaebene: insbesondere dem Bayerischen Hochschulgesetz (BayHSchG) bis 2023, ab 2023 dem Bayerischen Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG), der Bayerischen Studienakkreditierungsverordnung (BayStudAkkV), dem Studienakkreditierungsstaatsvertrag (StudAkkStV) und den Standards und Leitlinien für die Qualitätssicherung im Europäischen Hochschulraum (ESG).

Ordnung für Qualitätssicherung und -entwicklung (OrQ)

Die HfM Würzburg hat mit dem Aufbau ihres QMS die Entscheidungsprozesse, Aufgaben und Verantwortlichkeiten, insbesondere für die intere Akkreditierung ("Audit") und die Evaluation von Studium und Lehre, festgelegt und in ihrer Ordnung für Qualitätssicherung und -entwicklung (OrQ) beschrieben. Die OrQ wurde am 26.01.2016 vom Senat verabschiedet.

Im Zuge der Weiterentwicklung des QMS wurden inzwischen wichtige Zuständigkeiten und Prozesse modifiziert und verbessert. Die OrQ von 2016 wurde deshalb entsprechend überarbeitet und am 01.02.2022 vom Senat neu verabschiedet.

Im Mai 2024 wurde die OrQ um die Beschreibung eines Verfahrens der (internen) Konzeptakkreditierung - als neuer § 16 - erweitert. Diese soll ein zeitnahes Akkreditieren von neu eingeführten Studiengängen, insbesondere von neuen Masterstudiengängen, sicherstellen. Außerdem wurde die OrQ den Vorgaben des 2023 in Kraft getretenen Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes (BayHIG) angepasst. Die entsprechende Änderungssatzung der OrQ wurde am 14.05.2024 vom Senat beschlossen.

Stiftung Akkreditierungsrat

Für die Prozesse der Akkreditierungen sind zudem die jeweils aktuellen Richtlinien und Beschlüsse der Stiftung Akkreditierungsrat für die HfM Würzburg bindend. Es handelt sich dabei um eine gemeinsame Einrichtung der Länder für die Qualitätssicherung in Studium und Lehre an deutschen Hochschulen.

Dem Akkreditierungsrat als zentralem Beschlussgremium der Stiftung kommt seit dem Jahr 2018 die Aufgabe zu, auf der Grundlage von Gutachten über die Akkreditierung von Studiengängen (Programmakkreditierung) und die Akkreditierung von Qualitätsmanagementsystemen (Systemakkreditierung) zu entscheiden.