Master-Studiengänge
Hinweise zum Bewerbungsverfahren
Unterlagen für die Anmeldung zur Eignungsprüfung
Die einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie bitte den entsprechenden Anzeigen auf der Plattform Muvac oder der Qualifikationssatzung (QualS). Die Unterlagen müssen nicht in Papierform eingereicht werden. Auch die Gebühr wird direkt über Muvac eingefordert.
Eignungsprüfung
Im Zeitraum Ende Mai bis Ende Juni finden die Eignungsverfahren an der Hochschule statt. Die genauen Anforderungen finden Sie in der Qualifikationssatzung (QualS) und auf unserern Überblickseiten zu den Inhalten der Eignungsprüfungen.
Nach dem erfolgreichen Ablegen des Eignungsprüfug erfolgt die Zulassung zum Studium mit Bescheid. Darin werden Sie aufgefordert, innerhalb einer Frist den Studienplatz anzunehmen. Sollten Sie nicht innerhalb der Frist den Studienplatz annehmen, wird Ihre Bewerbung nicht weiter berücksichtigt.
Mit der Immatrikulation Ende September (siehe Termine), werden Sie dann zum Semesterbeginn 01.10. StudentIn der Hochschule für Musik Würzburg.
Sprachkenntnisse
wichtiger Hinweis für die Immatrikulation nach erfolgreichem Eignungsverfahren
Ausländische StudienbewerberInnen benötigen für die Immatrikulation ein Abschlusszertifikat über die in den jeweiligen Studiengängen geforderten Sprachkenntnisse:
- Master of Music mit künstlerischer Ausrichtung
Stufe B1 des CEFR; abweichend hiervon Master Korrepetition vokal: Stufe B2 des CEFR - Master of Music mit künstlerisch-pädagogischer Ausrichtung
Stufe C1 des CEFR - Teilnahmebestätigungen von Sprachkursen ohne Zertifikatsprüfung können nicht anerkannt werden.
Weitere Hinweise finden sich auf der Seite 'Immatrikulation'.