Meisterklasse

Hinweise zum Bewerbungsverfahren

Unterlagen für die Anmeldung zum Eignungsverfahren

  • Formblatt „Anmeldung zur Eignungsprüfung an der HfM Würzburg
  • Einwilligung zur Datenverarbeitung
    Bitte fügen Sie hierfür die Datenschutzerklärung unterschrieben bei.
  • Kopie des gültigen Personalausweises oder Passes
  • Kopie des Schulabschlusszeugnisses
  • Nachweis über die Zahlung der Gebühr i. H. v. 30,00 € für das Bewerbungsverfahren (Kontoauszug, Überweisungsbestätigung oder Bareinzahlungsbeleg)
  • Passbild
  • BewerberInnen, die am 01.10. des Bewerbungsjahrs das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
    Vorlage einer Bescheinigung der zuständigen Stelle, dass am 01.10. des Bewerbungsjahres die Schulpflicht erfüllt sein wird
  • BewerberInnen aus der VR China
    Bescheinigung der Akademischen Prüfstelle der deutschen Botschaft in Peking über die Echtheit der Zeugnisse im Original
  • Ausländische Unterlagen
    in amtlich beglaubigter Kopie, fremdsprachige Dokumente zusätzlich in amtlich beglaubigter deutscher oder englischer Übersetzung
  • Nachweis über einen Hochschulabschluss im selben Fach mit der Hauptfachnote „sehr gut“
  • Empfehlungsschreiben der vorgesehenen Dozentin bzw. des vorgesehenen Dozenten an der HfM Würzburg

Besonderheiten im Bewerbungsverfahren

Alle BewerberInnen müssen sich einer Vorauswahl für die Zulassung zum Eignungsverfahren unterziehen. Dazu sind der Bewerbung beizufügen:

  • Meisterklasse Instrument oder Gesang
    ein Portfolio (Lebenslauf, Künstlerfoto, Repertoireliste, Auflistung der Konzerttätigkeit sowie ggf. Kritiken, Verweise auf Aufnahmen und Homepage) sowie ein schnittfreies Video von ca. 20 Minuten Dauer, in welchem der/die BewerberIn eindeutig identifizierbar und bei Tasteninstrumenten zusätzlich der Blick auf die Tastatur gerichtet ist.
  • Meisterklasse Komposition
    mehrere Partituren sowie Aufnahmen von Aufführungen eigener Werke.

Eignungsverfahren

Im Zeitraum Ende Mai bis Ende Juni finden die Eignungsverfahren an der Hochschule statt. Die genauen Anforderungen finden Sie in der SEPEV (Satzung über die Eignungsprüfung und das Eignungsverfahren der Hochschule für Musik Würzburg) und auf unseren Überblickseiten zu den Inhalten der Eignungsprüfungen, -verfahren und -tests.

Nach dem erfolgreichen Ablegen des Eignungsverfahrens erfolgt die Zulassung zum Studium mit schriftlichem Bescheid. Darin werden Sie aufgefordert, innerhalb einer Frist den Studienplatz anzunehmen. Sollten Sie nicht innerhalb der Frist den Studienplatz annehmen, wird Ihre Bewerbung nicht weiter berücksichtigt.

Mit der Immatrikulation Ende September (siehe Termine), werden Sie dann zum Semesterbeginn 01.10. StudentIn der Hochschule für Musik Würzburg.

Bankverbindung

Bis zum Bewerbungsschluss (31.03.) muss der fällige Beitrag, 30,00 €, auf dem Konto der Hochschule eingegangen sein.

Beachten Sie bitte bei Überweisungen aus dem Ausland, dass diese zum Teil sehr lange dauern.
Tipp: mindestens vier Wochen vor Bewerbungsschluss einzahlen.

Empfänger: Bundesbank Regensburg für HfM WÜ
IBAN: DE08 7500 0000 0074 3015 40
BIC/Swift: MARKDEF1750
Bundesbank Regensburg
Verwendungszweck – 1. Zeile: 2525 1400 0112
Verwendungszweck – 2. Zeile: Gebühr EP (Name, Vorname)

Wir weisen darauf hin, dass eine Überweisung nur mit vollständigem Verwendungszweck zugeordnet werden kann.

Sprachkenntnisse

wichtiger Hinweis für die Immatrikulation nach erfolgreicher Eignungsprüfung

  • Ausländische StudienbewerberInnen benötigen für die Immatrikulation ein Abschlusszertifikat über deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 des CEFR.
  • Der Nachweis kann bei einem vorhergehenden, mindestens 2-jährigen Hochschulstudium an einer Hochschule im deutschsprachigen Europa erlassen werden, sofern dies mit der Anmeldung zum Eignungsverfahren beantragt wird.
  • Teilnahmebestätigungen von Sprachkursen ohne Zertifikatsprüfung können nicht anerkannt werden.

Weitere Hinweise finden sich auf der Seite 'Immatrikulation'.

Stand: 03/25/2020