Bachelor-Studiengänge
Hinweise zum Bewerbungsverfahren
Unterlagen für die Anmeldung zur Eignungsprüfung
- Formblatt „Anmeldung zur Eignungsprüfung an der HfM Würzburg”
- Einwilligung zur Datenverarbeitung
Bitte fügen Sie hierfür die Datenschutzerklärung unterschrieben bei. - Kopie des gültigen Personalausweises oder Passes
- Kopie des Schulabschlusszeugnisses
- Nachweis über die Zahlung der Gebühr i. H. v. 30,00 € für das Bewerbungsverfahren (Kontoauszug, Überweisungsbestätigung oder Bareinzahlungsbeleg)
- Passbild
- BewerberInnen, die am 01.10. des Bewerbungsjahrs das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
Vorlage einer Bescheinigung der zuständigen Stelle, dass am 01.10. des Bewerbungsjahres die Schulpflicht erfüllt sein wird - BewerberInnen aus der VR China
Bescheinigung der Akademischen Prüfstelle der deutschen Botschaft in Peking über die Echtheit der Zeugnisse im Original - Ausländische Unterlagen
in amtlich beglaubigter Kopie, fremdsprachige Dokumente zusätzlich in amtlich beglaubigter deutscher oder englischer Übersetzung
Besonderheiten im Bewerbungsverfahren
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BewerberInnen für den Bachelor Komposition
Vor die Zulassung zur Eignungsprüfung bzw. zum Eignungsverfahren ist eine Vorauswahl gestellt. Hierfür ist der Nachweis einer besonderen kompositorischen Begabung durch die Vorlage mindestens dreier eigener Kompositionen erforderlich. Diese sollen für unterschiedliche Instrumentalbesetzungen ggf. unter Einbezug von Stimme oder Elektronik komponiert sein. Beizulegen ist eine schriftliche Erklärung, dass die Kompositionen selbständig verfasst sind. -
BewerberInnen für den Bachelor Musiktheorie
Beizufügen sind Ausarbeitungen zu Fragen aus dem musiktheoretischen Unterricht (Problemstellung eigner Wahl, Textumfang bis zu fünf Seiten) und eigene tonsetzerische Arbeiten, deren Umfang und Stil in der SEPEV geregelt ist, sowie eine schriftliche Erklärung, dass diese selbständig verfasst sind. - BewerberInnen für den Bachelor Kirchenmusik sowie für den Bachelor Musiktheorie
Erforderlich ist der Nachweis der allgemeinen Hochschulreife oder der allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung gemäß § 29 QualV. Eine Zulassung zur Eignungsprüfung bzw. zum Eignungsverfahren kann auch erfolgen, wenn mindestens der mittlere Schulabschluss nachgewiesen wird, für die Zulassung zum Studium muss dann aber in der Eignungsprüfung eine außergewöhnliche Begabung und Eignung nachgewiesen werden.
Eignungsprüfungen
Im Zeitraum Ende Mai bis Ende Juni finden die Eignungsprüfungen an der Hochschule statt. Die genauen Anforderungen finden Sie in der SEPEV (Satzung über die Eignungsprüfung und das Eignungsverfahren der Hochschule für Musik Würzburg) und auf unserer Überblickseiten zu den Inhalten der Eignungsprüfungen, -verfahren und -tests.
Nach dem erfolgreichen Ablegen der Eignungsprüfung erfolgt die Zulassung zum Studium mit schriftlichem Bescheid. Darin werden Sie aufgefordert, innerhalb einer Frist den Studienplatz anzunehmen. Sollten Sie nicht innerhalb der Frist den Studienplatz annehmen, wird Ihre Bewerbung nicht weiter berücksichtigt.
Mit der Immatrikulation Ende September (siehe Termine), werden Sie dann zum Semesterbeginn 01.10. StudentIn der HfM Würzburg.
Bankverbindung
Bis zum Bewerbungsschluss (31.03.) muss der fällige Beitrag, 30,00 €, auf dem Konto der Hochschule eingegangen sein.
Beachten Sie bitte bei Überweisungen aus dem Ausland, dass diese zum Teil sehr lange dauern.
Tipp: mindestens vier Wochen vor Bewerbungsschluss einzahlen.
Empfänger: Bundesbank Regensburg für HfM WÜ
IBAN: DE08 7500 0000 0074 3015 40
BIC/Swift: MARKDEF1750
Bundesbank Regensburg
Verwendungszweck – 1. Zeile: 2525 1400 0112
Verwendungszweck – 2. Zeile: Gebühr EP (Name, Vorname)
Wir weisen darauf hin, dass eine Überweisung nur mit vollständigem Verwendungszweck zugeordnet werden kann.
Sprachkenntnisse
wichtiger Hinweis für die Immatrikulation nach erfolgreicher Eignungsprüfung
Ausländische StudienbewerberInnen benötigen für die Immatrikulation ein Abschlusszertifikat über die in den jeweiligen Studiengängen geforderten Sprachkenntnisse:
- Bachelor of Music (künstlerisch)
Stufe B2 des CEFR - Bachelor of Music (künstlerisch-pädagogisch)
Stufe C1 des CEFR - Teilnahmebestätigungen von Sprachkursen ohne Zertifikatsprüfung können nicht anerkannt werden.
Weitere Hinweise finden sich auf der Seite 'Immatrikulation'.