Ansprechperson bei sexueller Belästigung und sexueller Gewalt
Die Ansprechperson für Fragen in Zusammenhang mit sexueller Belästigung und sexueller Gewalt wirkt unbeschadet der Verantwortlichkeit von Organen und Gremien der Hochschulen auf den Schutz der Mitglieder der Hochschule hin. (Art. 25 (1) Bay HIG)
Sandra Kloiber
Koordinatorin Professorinnenprogramm III | Ansprechperson bei sexueller Belästigung und sexueller Gewalt | Ansprechperson für Antidiskriminierung | Ansprechperson gegen Antisemitismus