Schwerbehindertenvertretung
Gemeinsame Schwerbehindertenvertretung (SBV) für die Hochschule für Musik Würzburg und das Museum für Franken seit dem 16.11.2022
Menschen mit Behinderung stehen unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes und der bayerischen Verfassung. Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes und Artikel 118 a Satz 1 der Bayerischen Verfassung verbieten die Benachteiligung von Menschen mit Behinderung.
Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) vertritt die Interessen der Schwerbehinderten sowie der gleichgestellten und von Behinderung bedrohten Beschäftigten. Sie sind für deren Belange und Probleme sowie als Ansprechpartner für die Dienstelle und den Personalrat zuständig.
„Die Schwerbehindertenvertretung fördert die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in den Betrieb oder die Dienststelle, vertritt ihre Interessen in dem Betrieb oder der Dienststelle und steht ihnen beratend und helfend zur Seite.“ (§ 95 Abs. 1 Satz 1 SGB IX)
Die SBV unterstützt darüber hinaus alle Beschäftigte bei Anträgen auf Feststellung einer Behinderung, ihres Grades und einer Schwerbehinderung und außerdem bei Anträgen auf Gleichstellung bei der Agentur für Arbeit (§ 95 Abs. 1 Satz 3 SGB IX).