Erasmus+ Studierende - Outgoing
Bewerbungsinformationen
Studium
Ein Studienaufenthalt an einer ERASMUS+ – Partnerhochschule der HfM Würzburg kann bereits zu Beginn des Studiums erfolgen und mindestens 2 Monate und maximal 12 Monate pro Studienzyklus (d. h. jeweils in Bacherlor-, Master und Promotionsstudium) dauern. Studierende in einzügigen Studiengängen (z. B. Staatsexamen) können bis zu 24 Monate und zusätzlich für 12 Monate im Promotionsstudium gefördert werden. Doktoranden können außer der klassischen Mobilität wie es bei Studierenden der Fall ist a uch von der Kurzzeitmobilität profitieren (5 bis 30 Tage physisch). Außerdem gibt es die Möglichkeit für Studierende und Doktoranden einer "gemischten Mobilität" (Blended Mobility), bei welcher die Mobilitätsphase aus physischen und virtuellen Komponenten besteht. Die Dauer der gemischten Mobilität kann zwischen 5 und 30 Tage dauern.
Die Förderung im Rahmen von ERASMUS+ beinhaltet
- ziellandabhängige, finanzielle Zuschüsse* für den Studienaufenthalt im Ausland
- eine Befreiung von Studien-, Registrierungs-, Prüfungs- und Bibliotheksgebühren an der Gasthochschule
- Unterstützung bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung des Auslandsaufenthalts
- ggf. einen durch Erasmus+ geförderten Online-Sprachkurs
- ggf. zusätzliche finanzielle Zuschüsse für Studierende, die zu der Gruppe "fewer opportunities" gehören. Eltern mit Kind und Personen mit einem festgestellten GdB ab 20 sowie erwerbstätige Studierende und Erstakademikerinnen und Erstakademiker erhalten einen zusätzlichen Zuschuss von 250 Euro pro Monat zu der ERASMUS+-Förderung
- ggf. Zuschuss für grünes Reisen (bis zu 6 Reisetage) bekommen Studierende, die klimaneutral Ihre Mobilität abgewickelt haben
- ggf. Zuschuss für zusätzliche Reisekosten
Die Fördersätze für Studienaufenthalte in Europa (Programmländer) sind nach 2 Ländergruppen gestaffelt:
- Gruppe 1 (monatlich 600 Euro): Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden
- Gruppe 2 (monatlich 540 Euro): Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern, Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn
Die Fördersätze für internationale Mobilität sind nach Regionen gestaffelt:
- Nicht assoziierte Partnerländer aus den Regionen 1 bis 12, z. B. Israel, Russland, USA - monatlich 700 Euro
- Partnerländer aus den Regionen 13 (Andorra, Monaco, San Marino, Vatikan Staat) und 14 (Färöer-Inseln, Schweiz, Großbritannien) - monatlich 600 Euro
Bewerbung
Bitte beachten Sie: Die Bewerbung erfolgt papierlos und ausschließlich durch die Bewerberdatenbank EASY Mobility Online.
Folgende Schritte müssen unternommen werden:
Schritt 1
Schreiben Sie uns eine E-Mail bis 15. Januar und teilen Sie uns mit, welche Gasthochschulen Sie ausgesucht haben, was Sie studieren und für wie lange (WS, SS oder das ganze akademische Jahr) Sie ins Ausland gehen möchten.
Wir geben dann Ihnen eine Rückmeldung und Sie dürfen zum Schritt 2 gehen. Bitte regestrieren Sie sich nicht bevor Sie von uns eine Bestätigung von der Wahl Ihrer Gasthochschulen bekommen haben!
Schritt 2
Registrieren Sie sich bei der EASY Mobility online (im Hauptmenü rechts unten "Become an applicant") und füllen Sie im Portal alle benötigte Felder aus: persönliche Angaben, Angaben über das Studium. Sie dürfen nur drei ERASMUS-Gasthocschulen aussuchen und diese bei der Regstrierung angeben.
Das International Office prüft Ihre Angaben im Portal und nominiert Sie über EASY Mobility Online für die von Ihnen gewählten Gasthochschulen.
Schritt 3
Nach der Nominierung durch uns wird Ihre Bewerbung an die ERASMUS-KoordinatorIn der Gasthochschule transferiert. Erst dann müssen Sie die Dokumente hochladen, welche die Gasthochschule für die Bewerbung verlangt. Folgende Bewerbungsunterlagen müssen Sie i.d.R. hochladen (sgn. Master Data):
- Link mit ca. 15 Minuten Musik (3 unterschiedliche Stilrichtungen) – bitte kümmern Sie sich rechtzeitig um die Aufnahmen!
- Lebenslauf (auf Englisch oder Landessprache)
- Foto
- Motivationsschreiben (auf Englisch oder Landessprache) - bitte auf die jeweilige Gasthochschule bezogen!
- Notenübersicht – finden Sie im WUECAMPUS
Bitte überprüfen Sie auf der Webseite der jeweiligen Gasthochschule, ob andere oder zusätzliche Bewerbungsunterlagen eingereicht werden müssen!
Informationen zu Deadlines:
Sie werden bei der Bewerbung sehen (im EASY Mobility Online oder auf der Homepage der Gasthochschule) welches Bewerbungsfrist die jeweilige Hochschule hat. Bis zu dieser Frist muss Ihre Bewerbung vollständig hochgeladen werden, sonst wird diese nicht akzeptiert. Bitte beachten Sie, dass skandinavische Länder sehr frühe Deadlines haben (ab 1. März) und planen Sie Ihre Bewerbung entsprechend!
Information zur Kurswahl:
Bitte füllen Sie sorgfältig Study Plan im EASY Mobility Online, das ist die Grundlage für Digital Learning Agreement, welches nach der Zusage des ERASMUS-Platzes (s. Abschnitt "Vor dem Auslandsaufenthalt) erstellt wird. Allerdings verlangen manche Gasthochschulen, dass Online Learning Agreement bereits bei der Bewerbung erstellt und unterschrieben wird.
Wichtig:
Online Learning Agrement wird nicht über EASY Mobility Online Bewerbungsportal erstellt, sondern zusätzlich über ein anderes Portal - OLA, bei welchem Studierende sich regeistrieren und das Learning Agreement erstellen. Ist das Learning Agreement vom Studierenden erstellt, sehen wir das im Portal und können zur Unterschrift an Prof. Dr. Andreas C. Lehmann weiterleiten.
Platzvergabe:
Erfahrungsgemäß wartet man bis Mai oder Anfang Juni auf die Zusage. Bei einzelnen Partnerhochschulen kann es bis Anfang Juli dauern, bis man eine Zusage bekommt. Die Zusage oder Absage erfolgt über EASY Mobility Online. Wenn Sie eine Zusage bekommen, müssen Sie diese über Portal innerhalb einer Frist bestätgen oder den Platz absagen. Sollten Sie von Ihrem Auslandsaufenthalt zurücktreten, bitte machen Sie es zeitnah ebenfalls über das Portal.
Vor dem Auslandsaufenthalt
- Grant Agreement unterschreiben (wird Ihnen von uns zugesandt) - offizielles Vertragsdokument über die Bedingungen des Auslandsaufenthats (genaue Daten, Höhe des Stipendiums und Versicherungschutz)
- Ehrenwörtliche Erklärung "Umweltfreundliches Reisen" (wird Ihnen von uns zugesandt)
- Digitales Learning Agrement (DLA)
- Erklärung über die Teilnahme an der Informationsveranstaltung „Studieren im Ausland“ und /oder Tutor-Tätigkeit zwecks Unterstützung neuer ERASMUS-Studierender (Incomings)
- ggf. Ehrenwörtliche Erklärung für Studierende mit geringen Chancen
Während des Auslandsaufenthaltes (kurz nach der Einschreibung an der Gasthochschule):
- Vollständig ausgefülltes digitales Learning Agreement (DLA) - During the Mobility, nur wenn Sie Änderungen bei der Kurswahl gemacht haben
Nach dem Auslandsaufenthalt
sind folgende Unterlagen beim International Office einzureichen:
- Confirmation of Arrival and Departure
- Digitales Learning Agreement (Teil 3, After the Mobility) oder Transcript of Records – wird von der Gasthochschule (International Office) erstellt und innerhalb 5 Wochen nach Ihrer Abreise ausgestellt
- EU-Online-Fragebogen (Aufforderung kommt automatisch per E-Mail)
-
Narrativer Erfahrungsbericht (zusätzlich zum Online-Fragebogen!) mit Bildern als Word-Dokument per E-Mail an international.office@hfm-wuerzburg.de schicken. Bitte beachten Sie, dass diese Berichte auf der Homepage der HfM veröffentlicht werden und lesen Sie die Anleitung bevor Sie den Bercht verfassen. Die Anleitung muss unterschrieben zusammen mit dem Bericht an uns versendet werden.
Praktikum
Praktika in den Ländern der Europäischen Union, in Island, Liechtenstein, Mazedonien, Norwegen sowie in der Schweiz oder der Türkei können für mindestens 2 Monate und maximal 12 Monate mit ERASMUS+ gefördert werden. Studierende der Hochschule für Musik Würzburg suchen sich ihren Praktikumsplatz zunächst selbst und beantragen dann zusammen mit dem Team des IO die ERASMUS+-Förderung. Das Praktikum kann an Hochschulen sowie in allen öffentlichen und privaten Einrichtungen absolviert werden. Von der Förderung ausgeschlossen sind lediglich Praktika bei den Institutionen der Europäischen Union sowie bei allen Einrichtungen, die EU-Programme verwalten; bei nationalen und diplomatischen Vertretungen des Heimat- bzw. Herkunftslands der Geförderten und bei allen Einrichtungen der UN und deren Unterorganisationen.
Förderung
Studierende können im Laufe ihrer Hochschulausbildung für insgesamt 36 Monate Förderung für ein Praktikum im Rahmen von ERASMUS+ erhalten. Dabei ist auch eine Kombination von Auslandsstudium und –Praktikum möglich: Studierende können dementsprechend innerhalb einer Mobilitätsphase sowohl an einer ausländischen Hochschule studieren als auch ein Praktikum im Ausland absolvieren.
Die Förderung für ein ERASMUS+-Praktikum beinhaltet
- ziellandabhängige, finanzielle Zuschüsse* für den Praktikumsaufenthalt
- akademische Anerkennung des Praktikums
- Unterstützung bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung des Auslandsaufenthalts
- einen durch Erasmus+ geförderten Online-Sprachkurs
- ggf. Sonderzuschüsse für einen Auslandsaufenthalt mit Kindern
- ggf. Sonderzuschüsse für besondere Bedürfnisse
* Auch die Fördersätze für Praktika sind nach drei Ländergruppen gestaffelt:
1. Gruppe 1 (monatlich 750 Euro): Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden.
2. Gruppe 2 (monatlich 690 Euro): Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern.
3. Gruppe 3 (monatlich 640 Euro): Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Republik Nordmazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn.
Für Praktika können Studierende ebenfalls zusätzliche Förderung im Bereich fewer opportunities bekommen.
Bewerbung
Folgende Bewerbungsunterlagen sind beim International Office einzureichen:
- Praktikumsvertrag
- Learning Agreement for Traineeship
- Lebenslauf und Motivationsschreiben (auf Deutsch oder Englisch)
- Studienbescheinigung
- Nachweis über Sprachkenntnisse in der jeweiligen Landessprache (mind. B2 CEFR) oder in Englisch (mind. B2 CEFR)
- Erklärung zum Versicherungsschutz
- Erklärung über die Teilnahme an der Informationsveranstaltung „Studieren im Ausland“ und /oder Tutor-Tätigkeit zwecks Unterstützung neuer ERASMUS-Studierender (Incomings)
Die Bewerbungsfrist ist der 31. Januar eines jeden Jahres für die beiden Semester des folgenden Studienjahres.
Nach dem Auslandsaufenthalt sind folgende Unterlagen beim International Office einzureichen:
- Confirmation of Attendance
- Vollständig ausgefülltes Learning Agreement for Traineeship
- Praktikumszeugnis bzw. Praktikumsbestätigung
- EU-Online-Fragebogen (Aufforderung kommt automatisch per E-Mail)
- Narrativer Erfahrungsbericht (zusätzlich zum Online-Fragebogen!)