In der Welt der Musik, genauer gesagt der „klassischen“ oder „ernsten“ oder „Konzertmusik“ – mehre Bezeichnungen treffen zu und mehrere Sparten gehören dazu – ging vor einiger Zeit ein Gerücht umher, das sich mittlerweile bestätigt hat: Der Vorstand der „Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte“ (GEMA) möchte die Trennung zwischen „E“ (für „ernste“) und „U“ (für „Unterhaltungsmusik“) aufheben. In der über hundertjährigen Geschichte der GEMA, die auf die Initiative einer Gruppe von Komponisten um Richard Strauss hervorging, würde dies einen Paradigmenwechsel bedeuten, der im Ergebnis nichts mehr mit dem ursprünglichen Gründungsgedanken zu tun hat, nämlich die Urheberrechte von „seriösen“ Komponisten zu schützen und diesen ein Grundeinkommen zu sichern. Machen Sie sich selbst ein Bild und lesen Sie dazu untenstehend die Pressemitteilung der RKM (Rektorenkonferenz der Musikhochschulen). Für weiterführende Informationen verweisen wir außerdem auf den Artikel „Ein Angriff auf das Musikland“ in der FAZ vom 27. Februar 2025, Seite 11.
Für die Hochschulleitung,
Prof. Dr. Christoph Wünsch, Präsident
Pressemitteilung RKM vom 28. März 2025
Offener Brief der deutschen Musikhochschulen zur geplanten GEMA-Reform
Die Rektorenkonferenz der deutschen Musikhochschulen in der HRK (RKM) hat einen Offenen Brief an den Vorstand und den Aufsichtsrat der deutschen GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) geschrieben. In diesem drückt die RKM ihre tiefe Besorgnis über die derzeit geplante GEMA-Reform aus, die aus ihrer Sicht nicht hinreichend diskutiert ist. Sie würde vor allem junge Komponist*innen auf dem Weg in die Professionalität gravierend benachteiligen und könnte nicht absehbare Folgen für die Musikszene und die deutschen Musikhochschulen haben. Der Vorsitzende der RKM, Prof. Christian Fischer, meint dazu: „Wir lehnen die offenbar geplante Aufgabe des bisherigen Solidarprinzips zugunsten überwiegend kommerziell ausgerichteter Inkasso- Verteilungsregeln entschieden ab. Als Verantwortliche für die deutschen Musikhochschulen, an denen durch die Reform die bisherigen Kompositionsstudiengänge und bestimmte Studienzweige gefährdet wären, appellieren wir aufgrund vieler ungeklärter Fragen an die GEMA, die Reform um mindestens ein Jahr zu verschieben. Nach den geplanten neuen Regeln würde heutzutage selbst ein so produktiver Komponist wie J.S. Bach, der ja fast ausschließlich für den inkassoarmen Bereich der Kirchenmusik komponiert hat, nicht mehr ordentliches Mitglied der GEMA werden können, mithin kaum Einnahmen durch sein kompositorisches Werk erhalten.“
Den vollständigen Offenen Brief finden Sie hier.