Corona-Hinweise

zum Studien- und Prüfungsbetrieb

Gemäß den aktuellen Beschlüssen des Bundes, des Freistaats Bayern und der Stadt Würzburg zur Pandemieeindämmung ist der Personenverkehr in den Gebäuden der Hochschule noch eingeschränkt. Um einen sicheren Präsenzbetrieb zu ermöglichen, sind untenstehende Maßnahmen und Verhaltensregeln erforderlich, um deren Beachtung dringend gebeten wird. Sie dienen dem gesundheitlichen Schutz von Beschäftigten, Studierenden und Gästen der Hochschule.

Alle sind dazu aufgefordert, sich selbst und andere Personen bestmöglich vor einer Infektion durch das Coronavirus SARS-CoV-2 zu schützen.

Stichworte und FAQ

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Allgemeines
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  • Informationen zum Mutterschutz in der Pandemie (Stand: 02.05.2023)

    Wenn Sie schwanger sind oder stillen, suchen Sie bitte vor dem erstmaligen Betreten der Hochschulgebäude das Gespräch mit dem Hygieneteam.

    Die Hochschulen sind verpflichtet, für schwangere Beschäftigte und Studentinnen zunächst eine individuelle Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen. Es muss im Einzelfall eingeschätzt werden, ob und inwieweit die Beschäftigung / das Studium während der Schwangerschaft vor Ort möglich ist. Die Hochschule muss sicherstellen, dass schwangere Frauen keinem höheren Infektionsrisiko ausgesetzt sind als die Allgemeinbevölkerung bzw. das Infektionsschutzniveau dort mindestens dem im privaten und öffentlichen Raum entspricht.

    Für stillende Frauen besteht derzeit kein betriebliches Beschäftigungsverbot. Jedoch muss im Vorfeld ein Beratungsgespräch mit dem Hygieneteam erfolgen, um eventuelle individuelle Risiken abzuklären und infrage kommende Räumlichkeiten zum Stillen zu besprechen.

    Detaillierte Informationen zum Mutterschutz erhalten Sie unter: Informationen zum Mutterschutz im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2.

  • Wo finde ich die aktuell gültigen Corona-Verordnungen und Kennzahlen? (Stand: 29.01.2023)

  • Betreten der Hochschule - Infektionsschutz (Stand: 18.01.2023)

    • Personen mit Symptomen, die auf eine COVID-19-Erkrankung hindeuten könnten, wie Atemwegssymptome jeglicher Schwere, unspezifische Allgemeinsymptome und Geruchs- oder Geschmacksstörungen, sollten die Gebäude der HfM nur betreten, wenn ein Antigentest auf das Coronavirus SARS-CoV-2 negativ ausfällt. 
    • Personen, die positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurden, sollten die Hochschule nicht betreten. Dies gilt auch für positiv getestete Personen ohne Krankheitssymptome.
    • Mitwirkende von großen Ensembles sollten sich grundsätzlich vor Proben und Aufführungen testen. Die Hochschule wird weiterhin Selbsttests zur Verfügung stellen; bitte wenden Sie sich hierfür an die Haustechnik. Wir empfehlen auch, jeweils Tests für die kommende Veranstaltung mitzunehmen, damit man sich bereits zuhause testen kann, bevor man sich auf den Weg in die Hochschule macht.
    • Wer ein positives Testergebnis hat, sollte sich freiwillig in Selbstisolation begeben.
    • Wer die Hochschulgebäude trotzdem betreten möchte (z.B. wegen eines Prüfungstermins), ist verpflichtet, eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen (empfohlen wird eine FFP2-Maske).
    • Die Empfehlung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt grundsätzlich auch für Konzertveranstaltungen.
  • Wie verhalte ich mich, wenn ich positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getestet wurde? (Stand: 18.01.2023)

    Verpflichtende Schutzmaßnahmen für positiv getestete Personen

    Personen, denen ein positives Testergebnis auf SARS-CoV-2 vorliegt sind unverzüglich verpflichtet, entsprechende Schutzmaßnahmen einzuhalten. Bei einem positiven Antigentest oder Selbsttest wird die Durchführung eines Nukleinsäuretest (z. B. PCR-Test) zur Bestätigung der Infektion empfohlen.

    1.) Pflicht zum Tragen einer Maske

    Für positiv getestete Personen gilt außerhalb der eigenen Wohnung grundsätzlich die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske, empfohlen wird eine FFP2-Maske.

    2.) Empfehlung zur Selbstisolation

    Positiv getesteten Personen wird für den untengenannten genannten Zeitraum empfohlen, sich freiwillig in Selbstisolation zu begeben.

    Die Schutzmaßnahmen gelten ab dem Zeitpunkt, ab dem die positiv getestete Person von dem positiven Testergebnis Kenntnis erlangt. Sie enden frühestens nach Ablauf von fünf Tagen nach dem Erstnachweis des Erregers, sofern seit mindestens 48 Stunden keine Krankheitszeichen mehr vorliegen (Symptomfreiheit).

    3.) Betretungsverbot

    Für positiv getestete Personen gilt in Krankenhäusern, Senioren- und Pflegeheimen ein Betretungsverbot.

    4.) FAQ...

    Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an unser Hygieneteam: hygieneteam@hfm-wuerzburg.de

  • Wo finde ich Beratung in Zeiten der Krise? (Stand: 18.01.2023)

    Beratungsmöglichkeiten in der HfM Würzburg

    • Sie können sich bei seelischen Belastungen und Krisen gerne an die Beratungsmöglichkeiten in der HfM Würzburg wenden (Dr. Maria Schuppert, Lise Gold, siehe Flyer „Musik & Gesundheit“).

    Weitere Anlaufstellen bei psychischen Belastungen sind unter anderem ...

    in Würzburg:

    bayernweit:

    deutschlandweit:

    international:

    Kampagne des Bayerischen Staatministeriums für Gesundheit und Pflege

    Hotlines bei Fragen zu einer möglichen Erkrankung mit dem Corona-Virus

    • Vorrangig: Patientenservice der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB), Tel.: 116 117
    • Bürgertelefon der Stadt und des Landkreises Würzburg, Tel.: 0931 8003-5100
    • Unabhängige Patientenberatung, Tel.: 0800 011 77 22
    • Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit, Tel.: 030 346 465 100

    Ganz wichtig: Melden Sie sich unbedingt telefonisch vorher an, bevor sie eine Ärztin/einen Arzt oder eine Klinik aufsuchen. So schützen Sie sich und andere. Gegebenenfalls erhalten Sie schon am Telefon den Hinweis auf eine für Ihre Region zuständige Stelle für die weitere Abklärung.

  • Informationen zur Impfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (Stand: 18.01.2023)

    Impfstoffe gegen SARS-CoV-2

    Derzeit in der EU zugelassen und in Deutschland verwendet:

    • Covic-19-Vaccine von BionTech/Pfizer (Comirnaty®, Comirnaty Original/Omicron BA.1®, Comirnaty Original/Omicron BA.4-5®)
    • Covid-19-Vaccine von Moderna (Spikevax®, Spikevax bivalent Original/Omicron BA.1®, Spikevax bivalent Original/Omicron BA.4-5®)
    • Covid-19-Vaccine von Johnson & Johnson (Janssen® bzw. Jcovden®) 
    • Covid-19-Vaccine von Novavax (Nuvaxovid®)
    • Covid-19 Virusimpfstoff von Valneva Austria (Valneva®)

    Informationen zu den Wirkmechanismen der verschiedenen Impfstoffe und wie diese sich unterscheiden finden Sie auf den Seiten der Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung.

    Grundimmunisierung:

    Ab 1.10.2022 sind grundsätzlich 3 Einzelimpfungen notwendig, um als grundimmunisiert zu gelten. Hierbei muss die dritte Einzelimpfung (erster "Booster") mindestens drei Monate nach der zweiten Einzelimpfung erfolgt sein.

    Darüber hinaus gelten ab 1.10.2022 auch Personen mit nur zwei Impfstoffdosen als vollständig geimpft, wenn zusätzlich eine labordiagnostisch nachgewiesene SARS-CoV-2 Infektion durchgemacht wurde.

    Zweite Booster-Impfung:

    Bestimmten Personengruppen wird von Seiten der STIKO eine zweite Booster-Impfung empfohlen, Details: siehe Bundesministerium für Gesundheit.

    Weitere Informationen zur Impfung

  • Impf-Angebote in Stadt und Landkreis Würzburg (Stand: 18.01.2023)

    • Es sind sehr zeitnahe Impfangebote für Erst-, Zweit- und Booster-Impfungen verfügbar!
    • Zum Teil ist keine Anmeldung erforderlich.
    • Die Impfung ist kostenlos.

    Eine Impfung ist möglich...

    Auf der Website des Paul-Ehrlich-Instituts finden Sie detaillierte Informationen über die derzeit in der EU zugelassenen Impfstoffe. 

    Bitte beachten Sie: Personen, die mit nicht in der EU zugelassenen Impfstoffen geimpft sind, gelten als "nicht geimpft". Sie benötigen eine erneute vollständige Impfserie. 

  • Mindestabstände und Maskenempfehlung (Stand: 18.01.2023)

    Mindestabstände

    Alle sind angehalten, wo immer möglich zu anderen Personen einen Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten.

    Bei Tätigkeiten mit erhöhtem Aerosolausstoß können größere Abstände notwendig sein. Diese werden insbesondere für Gesang und Blasinstrumentenspiel empfohlen (Gesang und Blasinstrumente: 2 m [Querflöte 3 m] in Sing-/Blasrichtung).

    Maskenempfehlung

    In den Gebäuden der Hochschule für Musik wird das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske oder FFP2-Maske empfohlen. Diese Empfehlung gilt insbesondere dort, wo ein Abstand von 1,5 m zu anderen Personen nicht sicher eingehalten werden kann.

    Auch während des Besuchs von Veranstaltungen wird empfohlen, weiterhin eine medizinische Gesichtsmaske oder FFP2-Maske zu tragen und außerhalb des festen Sitzplatzes einen Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten.

    Hinweise für Risikogruppen

    Personen mit erhöhtem Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf (siehe Risikogruppen gemäß Robert-Koch-Institut) wird dringend empfohlen, die notwendigen Maßnahmen zum Eigenschutz zu treffen. Dazu zählt insbesondere das konsequente Tragen einer FFP-2-Maske.

    Masken mit Ventil sind grundsätzlich nicht gestattet.

    Informationen zu den verschiedenen Maskentypen und Hinweise zu deren Verwendung finden Sie beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte und in diesem Video.

  • Welche Regelungen gelten bei Einreise aus Risikogebieten nach Deutschland? (Stand: 18.01.2023)

    Einreisende brauchen grundsätzlich keinen Nachweis mehr, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind, sofern die Einreise nicht aus einem Virusvariantengebiet erfolgt.

    Personen, die sich in den letzten 10 Tagen vor Ihrer Einreise in die Bundesrepublik Deutschland in einem Virusvariantengebiet aufgehalten haben, sind verpflichtet, sich an  Anmelde-, Nachweis- und Quarantäneregelungen zu halten:

    I. Anmeldepflicht

    II. Quarantäne-Vorschriften

    • Bei Einreise aus einem Virusvariantengebiet müssen Sie sich direkt nach Ankunft in häusliche Quarantäne begeben. Die Dauer der Quarantäne beträgt 14 Tage. 
    • Details und Ausnahmen finden Sie auf der Website des Robert Koch Instituts.
    • Das zuständige Gesundheitsamt überwacht die Quarantäneverpflichtung.

    III. Nachweispflicht

    • Bei Einreise aus einem Virusvariantengebiet ist grundsätzlich ein negatives Testergebnis erforderlich, das auf einem Nukleinsäurenachweis beruht (d.h. PCR-Test, PoC-NAT oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik). Der Nachweis muss sich jeweils auf einen Test beziehen, der maximal 48 Stunden zurückliegt. Ein Impf- oder Genesenennachweis reicht nicht aus.
    • Details und Ausnahmen finden Sie auf der Website des Robert Koch Instituts.

  • Ich habe erfahren, dass ich Kontakt zu einer an COVID-19 erkrankten Person hatte (Stand: 08.12.2022)

    Ab 13.04.2022 besteht keine Quarantäne-Verpflichtung mehr für enge Kontaktpersonen.

    Anmerkungen, wenn Sie  Kontakt mit positiv getesteten bzw. an COVID-19-erkrankten Personen hatten:

    • Sie sollten sich für 14 Tage hinsichtlich eventuell auftretender Symptome beobachten (Selbstmonitoring).
    • Falls Sie Symptome entwickeln und/oder sollte ein Antigentest (auch Selbsttest) positiv ausfallen, müssen Sie unmittelbar die  verpflichtenden Schutzmaßnahmen umsetzen (siehe Punkt: "Wie verhalte ich mich, wenn ich positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getestet wurde?"). 
    • Bei Geimpften und Genesenen sind die Symptome nicht immer typisch (trockener Husten, Fieber, Schüttelfrost, Geschmacks-/Geruchsverlust), sondern können sich auch durch z.B. Kopfschmerzen, Schnupfen oder Halsschmerzen äußern. 
    • Bitte beachten Sie: Vollständig geimpfte und genesene Kontaktpersonen, die Kontakt zu Personen mit einem höheren Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben, sollten nach Kontakt zu einem bestätigten SARS-CoV-2-Fall ihren Umgang mit Personen mit erhöhtem Risiko für einen schweren Verlauf möglichst für 14 Tage nach dem letzten Kontakt zu dem Fall einstellen.
    • Infoblatt des StMGP: Kontakt zu einer infizierten Person - Was ist zu tun?

  • Wo kann ich einen Corona-Test erhalten? (Stand: 22.09.2022)

    • Corona-Teststellen in Stadt und Landkreis Würzburg
    • Informationen zu den verschiedenen Testverfahren (Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege) 
    • Videoanleitung für Corona-Selbsttests. Weitere Hinweise zur Handhabung von Selbsttests, um falsch-negative und falsch-positive Ergebnisse zu vermeiden: 1.) Die Tests sollten grundsätzlich bei Raumtemperatur (15°C bis 30°C) verwendet werden. 2.) Die Tests müssen innerhalb eines kurzen Zeitfensters abgelesen werden, im Allgemeinen nach 15 -20 Minuten. Bitte die jeweilige Testanleitung beachten! Bei zu spätem Ablesen ist das Ergebnis nicht mehr aussagekräftig, weil es verfälscht sein kann.
    • Bei Symptomen, die auf eine Covid-19 Erkrankung hindeuten könnten, wenden Sie sich zunächst telefonisch an Ihre Hausärztin/Ihren Hausarzt. Suchen Sie in diesen Fällen nicht die Corona-Teststationen auf!
  • Allgemeine Informationen und Hotlines zum Coronavirus (Stand: 04.07.2022)

  • An wen kann ich mich mit Fragen zu den Hygienerichtlinien wenden? (Stand: 24.11.2020)

    Bei Fragen zum Infektionsschutz und zur Umsetzung der Hygienerichtlinien wenden Sie sich bitte per E-Mail an unser Hygieneteam.

Die Informationen werden laufend überarbeitet. Bitte halten Sie sich deshalb hier regelmäßig auf dem aktuellen Stand.