Inhalte der Eignungsprüfungen

Die Inhalte der Videovorauswahl entnehmen Sie bitte der Qualifikationssatzung (QualS)-Anlage E, oder der Muvac-Anzeige.

Bachelor-Studiengänge

1. Kernfach Akkordeon

  • Zwei Sätze (langsam, schnell) eines frühbarocken oder vorklassischen Komponisten (z.B. G. Frescobaldi, J.P. Sweelinck, W. Byrd, D. Scarlatti, A. Soler, C. Seixas) und/oder je ein Präludium und Fuge aus dem Wohltemperierten Klavier (oder eine dreistimmige Invention) oder mindestens drei Sätze aus einer Französischen oder Englischen Suite von J. S. Bach,
  • Zwei stilistisch unterschiedliche Originalkompositionen (z.B. von K. Olczak, S. Gubaidulina, G. Katzer, N.A. Huber, T. Hosokawa, W. Jacobi, L. Berio, M. Lindberg, A. Kusjakov, J. Torres O. Schmidt, J.M. Sánchez-Verdú, K. Harada , E. Jokinen,  C. D. Rosario, A. Nordheim etc.).

2. Zweitinstrument:

Wenn Klavier oder frei gewähltes Zweitinstrument:

  • Zwei Stücke aus verschiedenen Epochen, gegebenenfalls Blattspiel.

Besonderes Repertoire bei Bewerbern mit Kernfach Orgel:

  • Vortrag eines polyphonen Werkes von J. S. Bach,
  • Vortrag eines Allegrosatzes mittlerer Schwierigkeit (aus einer klassischen Sonate),
  • Vortrag eines kurzen romantischen Werkes,
  • Vomblattspiel.

wenn Gesang:

  • Zwei Kunstlieder unterschiedlicher Epochen,
  • Zwei (unbegleitete) Lieder.

3. Musiktheorie mündlich (nur, wenn die schriftliche Prüfung nicht bestanden ist):

Teil Gehörbildung

  • Rhythmen nachklatschen bzw. nachsprechen (Rhythmen vom Blatt deklamieren oder klatschen (Grundschlag jeweils dazu dirigieren bzw. mit dem Fuß markieren)),
  • Einzelne simultane Intervalle - größer als eine Oktave - in enger Lage (auf Tonnamen) nachsingen und bestimmen,
  • Drei- und Vierklänge und ihre Umkehrungen bestimmen und (am eigenen Instrument) nachspielen (Sänger: nachsingen auf Tonnamen),
  •  Vorsgespielte motivische Sequenzen singend oder (am eigenen Instrument) spielend weiterführen,
  • Tonale Melodien (z.B. Einzelstimmen aus einem Choral) in Violin- und Bassschlüssel auf Tonnamen vom Blatt singen.

Teil Allgemeine Musiklehre/Tonsatz

  • Mögliche Fragen nach Notennamen und Registerbezeichnungen,
  • Prüfung der Lesefähigkeit sämtlicher Schlüssel,
  • Tonartvorzeichnungen und Skalenbestimmung (modal und dur-moll-tonal),
  • Definitionen musikalischer Fachtermini (deutsch, italienisch und englisch),
  • Intervalldefinitionen,
  • Grundkenntnisse der Akkordlehre (Funktionslehre, Stufenlehre, Generalbasslehre),
  • Spielen einfacher Kadenzen in Tonarten bis zu zwei Vorzeichen.

4. Musiktheorie schriftlich

Die Diktate des Gehörbildungsteils, die am Klavier gegeben werden, umfassen folgende Inhalte:

  • Intervalle, sukzessiv, von einem gegebenen Ton aus im Violin- bzw. Bassschlüssel - Intervalle, simultan, in verschiedenen Registerlagen,
  • Notierung dreistimmiger Akkorde in Grundstellung und sämtlichen Umkehrungen, von einem gegebenen Ton aus simultan und arpeggiert gespielt (Dur, Moll, vermindert, übermäßig und freitonal, z.B. Quartenakkord oder Cluster),
  • Notierung vierstimmiger Akkorde in Grundstellung und sämtlichen Umkehrungen, von einem gegebenen Ton aus simultan und arpeggiert gespielt (alle Septakkordformen des traditionellen Tonsatzes),
  • Notierung einfacher melodischer Phrasen (Barock, Klassik).

Die Aufgabenstellung im Teil Allgemeine Musiklehre/Tonsatz kann alle Themenbereiche dieses Faches, einschließlich der Grundlagen der Akustik und Instrumentenkunde umfassen z.B.:

  • Notennamen und Registerbezeichnungen (Lesefähigkeit sämtlicher Schlüssel), Tonartvorzeichnungen und Skalenbestimmung (modal und dur-moll-tonal),
  • Definitionen musikalischer Fachtermini (deutsch, italienisch und englisch),
  • Übertragung gegebener Tondauern in gegebene Taktarten,
  • Intervalldefinitionen,
  • Grundkenntnisse der Akkordlehre (Funktionslehre, Stufenlehre, Generalbasslehre).
  • Notierung von Oberton-/Partialtonreihen,
  • Aussetzen eines bezifferten Generalbasses.

5. Musikpädagogik (nur für Bewerberinnen und Bewerber für den künstlerisch-pädagogischen Studiengang)

Im ersten Teil der 60-minütigen Gruppenprüfung werden in musikpraktischen Übungen die stimmliche und körperliche Ausdrucksfähigkeit und die rhythmisch- metrischen und improvisatorischen Fähigkeiten ermittelt (elementares Instrumentarium und/oder eigenes Instrument). Im zweiten Teil wird das pädagogische Reflexionsvermögen geprüft.

1. Kernfachprüfung

Chorleitung:

Probe eines vorbereiteten Chorstückes mit einem Vokalensemble der Hochschule, wahlweise H. Schütz: Motette „So fahr ich hin“ (Geistliche Chormusik 1648, Nr. 11) oder M. Reger: Nachtlied op. 138, Nr. 3 oder eines Werks mit vergleichbarem Schwierigkeitsgrad.

Orchesterleitung:

Dirigieren und Proben mit Orchester Mozartsinfonie Nr. 39, KV 543 (1. Satz).

2. Klavier

Vortrag eines polyphonen Werkes von J. S. Bach,

Vortrag eines Allegrosatzes mittlerer Schwierigkeit (aus einer klassischen Sonate),

Vortrag eines kurzen romantischen Werkes und Vortrag einer zeitgenössischen Komposition,

Vomblattspiel.

3. Gehörbildung mündlich

Vomblattsingen tonaler und freitonaler Melodien, auch textiert, in sämtlichen Schlüsseln; Skandieren gegebener schwieriger Rhythmen mit gleichzeitigem Dirigieren des Taktes; Singen einer Einzelstimme eines Bach-Chorals mit gleichzeitigem Klavierspiel der übrigen Stimmen; Spontane improvisierte Ergänzung eines gegebenen tonalen Vordersatzes durch einen stilistisch passenden Nachsatz (Ausführung: Gesang oder Klavierspiel).

4. Tonsatz praktisch/mündlich

Generalbassspiel,

Harmonisierung einer Melodie am Klavier,

Fragen aus dem Bereich der Musiktheorie und Musikgeschichte.

5. Kernfachergänzender Prüfungsblock

bei Kernfach Chorleitung:

Dirigieren mit Klavier und Partiturspiel eines Werkes einer anderen Stilepoche als in 1 a) gewählt,

Klavierauszugspiel eines kleineren Abschnittes eigener Wahl aus einem klassischen Oratorium,

Klavierauszugspiel eines kleineren Abschnittes eigener Wahl aus einem entsprechenden Werk einer späteren Stilepoche (vorbereitet, mit stimmlicher Markierung der Gesangspartien),

Vomblattspiel aus einem klassischen oder einem romantischen Chorwerk mit Orchester (Klavierauszug),

Vomblattspiel eines vierstimmigen Chorsatzes (Partitur),

Vomblattsingen schwieriger Chorstimmen,

Ausreichende Kenntnisse der einschlägigen Chorliteratur,

Eignung für elementare Gesangsausbildung (Vortrag eines leichteren Kunstliedes und eines Bach-

Chorals aus dem Schemelli-Gesangbuch).

bei Kernfach Orchesterleitung:

Partiturspiel und Klavierauszugspiel (mit Markieren der Singstimmen): Mozart aus „Le nozze di Figaro“ Nr. 14 Terzett und prima vista,

Vomblattspiel aus einer einfacheren klassischen Symphonie (Partitur),

Ausreichende Kenntnis des einschlägigen Repertoires; Vertrautheit mit Werken der Symphonik und der Oper,

Vortrag eines Stückes eigener Wahl auf dem eigenen Instrument.

6. Gegenstände der schriftlichen Prüfung

Gehörbildung schriftlich

Die Diktate der schriftlichen Gehörbildungsklausur, die am Klavier gegeben werden, umfassen folgende Inhalte:

Intervalle, sukzessiv, von einem gegebenen Ton aus im Violin- bzw. Bassschlüssel,

Intervalle, simultan, in verschiedenen Registerlagen,

Einfache melodischer Phrasen (Barock, Klassik),

Dreistimmige Akkorde in Grundstellung und sämtlichen Umkehrungen, von einem gegebenen Ton aus simultan und arpeggiert gespielt (Dur, Moll, vermindert, übermäßig und freitonal, z.B. Quartenakkord oder Cluster),

Vierstimmige Akkorde in Grundstellung und sämtlichen Umkehrungen, von einem gegebenen Ton aus simultan und arpeggiert gespielt (alle Septakkordformen des traditionellen Tonsatzes),

freitonale Melodie (z.B. Hindemith, Schönberg).

Allgemeine Musiklehre schriftlich

Die Aufgabenstellung in der Allgemeinen Musiklehre kann alle Themenbereiche dieses Faches, einschließlich der Grundlagen der Akustik und Instrumentenkunde umfassen z.B.:

Notennamen und Registerbezeichnungen, Lesefähigkeit sämtlicher Schlüssel,

Tonartvorzeichnungen und Skalenbestimmung (modal und dur-moll-tonal),

Definitionen musikalischer Fachtermini (deutsch, italienisch und englisch),

Übertragung gegebener Tondauern in gegebene Taktarten,

Intervalldefinitionen,

Grundkenntnisse der Akkordlehre (Funktionslehre, Stufenlehre, Generalbasslehre),

Notierung von Oberton-/Partialtonreihen;

Fragen aus den Bereichen Akustik und Stimmungslehre,

Instrumentenkunde,

Werkkenntnis der wichtigen Komponisten (auch des 20. Jh.),

Spieltechniken von Instrumenten.

Tonsatz schriftlich

Aussetzen eines bezifferten Basses; Vierstimmiger Chorsatz zu einer gegebenen Melodie.

EMP (Profile Jazz, Gesang klassisch, Instrument klassisch)

1. Kernfach EMP

Die Bewerberinnen und Bewerber sollen in einer mehrstündigen Gruppenarbeit ihre natürliche Ausdrucksweise im Sprechen, Singen, Bewegen und Musizieren, ihr Rhythmusgefühl und ihre Körperkoordination zeigen. In Form von Stegreif-Aufgaben werden Wahrnehmungsfähigkeit, Reaktionsvermögen, Kreativität, Sozial- und Wirkungskompetenz angesprochen. Aus einer vorbereiteten Kurzlehrprobe mit den Mitbewerberinnen und Mitbewerbern kann Führungsqualität und Einfühlungsvermögen erschlossen werden.

2. Beifach

alle Beifächer außer Klavier:

Das Anspruchsniveau im Beifach liegt etwas niedriger als im entsprechenden Studienfach. Weitere Informationen sind den Prüfungsanforderungen im entsprechenden Kernfach zu entnehmen.

Beifach Klavier:

Vortrag eines polyphonen Werkes von J. S. Bach,

Vortrag eines Allegrosatzes mittlerer Schwierigkeit (aus einer klassischen Sonate) - Vortrag eines kurzen romantischen Werkes,

Vortrag einer zeitgenössischen Komposition,

Vomblattspiel.

3. Musiktheorie mündlich (nur, wenn schriftliche Prüfung nicht bestanden ist)

Musiktheorie mündlich bei klassischem Beifach:

Teil Gehörbildung

Rhythmen nachklatschen bzw. nachsprechen (Rhythmen vom Blatt deklamieren oder klatschen (Grundschlag jeweils dazu dirigieren bzw. mit dem Fuß markieren)),

Einzelne simultane Intervalle - größer als eine Oktave - in enger Lage (auf Tonnamen) nachsingen und bestimmen,

Drei- und Vierklänge und ihre Umkehrungen bestimmen und (am eigenen Instrument) nachspielen (Sänger: nachsingen auf Tonnamen),

 Vorsgespielte motivische Sequenzen singend oder (am eigenen Instrument) spielend weiterführen,

Tonale Melodien (z.B. Einzelstimmen aus einem Choral) in Violin- und Bassschlüssel auf Tonnamen vom Blatt singen.

Teil Allgemeine Musiklehre/Tonsatz

Mögliche Fragen nach Notennamen und Registerbezeichnungen, Prüfung der Lesefähigkeit sämtlicher Schlüssel, Tonartvorzeichnungen und Skalenbestimmung (modal und dur-moll-tonal), Definitionen musikalischer Fachtermini (deutsch, italienisch und englisch), Intervalldefinitionen, Grundkenntnisse der Akkordlehre (Funktionslehre, Stufenlehre, Generalbasslehre), Spielen einfacher Kadenzen in Tonarten bis zu zwei Vorzeichen.

Jazzspezifische Musiktheorie mündlich bei Beifach Jazz

Drei- und Vierklänge: Akkordqualitäten bestimmen,

tonale Melodien nachspielen,

tonale Akkordfolgen bestimmen,

Rhythmus nachklatschen/notieren,

Fragen aus den Bereichen: Intervalle, Tonleitern, Tonartvorzeichnungen, Transposition, Jazzgeschichte.

4. Musiktheorie schriftlich

Bei klassischem Beifach:

Die Diktate des Gehörbildungsteils, die am Klavier gegeben werden, umfassen folgende Inhalte:

Intervalle, sukzessiv, von einem gegebenen Ton aus im Violin- bzw. Bassschlüssel - Intervalle, simultan, in verschiedenen Registerlagen,

Notierung dreistimmiger Akkorde in Grundstellung und sämtlichen Umkehrungen, von einem gegebenen Ton aus simultan und arpeggiert gespielt (Dur, Moll, vermindert, übermäßig und freitonal, z.B. Quartenakkord oder Cluster),

Notierung vierstimmiger Akkorde in Grundstellung und sämtlichen Umkehrungen, von einem gegebenen Ton aus simultan und arpeggiert gespielt (alle Septakkordformen des traditionellen Tonsatzes),

Notierung einfacher melodischer Phrasen (Barock, Klassik).

Die Aufgabenstellung im Teil Allgemeine Musiklehre/Tonsatz kann alle Themenbereiche dieses Faches, einschließlich der Grundlagen der Akustik und Instrumentenkunde umfassen z.B.:

Notennamen und Registerbezeichnungen (Lesefähigkeit sämtlicher Schlüssel), Tonartvorzeichnungen und Skalenbestimmung (modal und dur-moll-tonal),

Definitionen musikalischer Fachtermini (deutsch, italienisch und englisch),

Übertragung gegebener Tondauern in gegebene Taktarten,

Intervalldefinitionen,

Grundkenntnisse der Akkordlehre (Funktionslehre, Stufenlehre, Generalbasslehre),

Notierung von Oberton-/Partialtonreihen,

Aussetzen eines bezifferten Generalbasses.

 Bei Beifach Jazz

Teil Gehörbildung:

Ergänzung von Dreiklängen,

aufsteigende Tonleitern,

diatonisches Melodiediktat,

Bestimmung von Akkordsymbolen,

Bestimmung einer Akkordfolge,

Notation von Rhythmen.

Allgemeine Musiklehre / Tonsatz:

Bestimmung von Intervallen im Zwei-Oktavraum,

Zuordnen enharmonisch verwandter Noten,

Notieren von Tonleitern: Dur, natürlich/harmonisch/melodisch Moll, Blues-Scale,

Tonartvorzeichnungen für Dur, natürlich Moll, Kirchentonarten,

leitereigene Vierklänge in Dur und natürlich Moll mit Akkord- und Stufensymbol bestimmen,

typische Akkordfolge eines Blues notieren,

Transposition einer Melodie zur Erstellung geeigneter Stimmen für jazzrelevante Instrumente,

Takte rhythmisch vervollständigen, verschiedene Taktarten,

Grundkenntnisse aus dem Bereich der Jazzgeschichte.

1. Kernfach Fagott
Zwei Stücke aus unterschiedlichen Epochen, davon eines aus der Klassik.

2. Zweitinstrument:

Wenn Klavier oder frei gewähltes Zweitinstrument:

  • Zwei Stücke aus verschiedenen Epochen, gegebenenfalls Blattspiel.
  • Besonderes Repertoire bei Bewerbern mit Kernfach Orgel:
  • Vortrag eines polyphonen Werkes von J. S. Bach,
  • Vortrag eines Allegrosatzes mittlerer Schwierigkeit (aus einer klassischen Sonate),
  • Vortrag eines kurzen romantischen Werkes,
  • Vomblattspiel.

wenn Gesang:

  • Zwei Kunstlieder unterschiedlicher Epochen,
  • Zwei (unbegleitete) Lieder.

3. Musiktheorie mündlich (nur, wenn die schriftliche Prüfung nicht bestanden ist):

Teil Gehörbildung

  • Rhythmen nachklatschen bzw. nachsprechen (Rhythmen vom Blatt deklamieren oder klatschen (Grundschlag jeweils dazu dirigieren bzw. mit dem Fuß markieren)),
  • Einzelne simultane Intervalle - größer als eine Oktave - in enger Lage (auf Tonnamen) nachsingen und bestimmen,
  • Drei- und Vierklänge und ihre Umkehrungen bestimmen und (am eigenen Instrument) nachspielen (Sänger: nachsingen auf Tonnamen),
  •  Vorsgespielte motivische Sequenzen singend oder (am eigenen Instrument) spielend weiterführen,
  • Tonale Melodien (z.B. Einzelstimmen aus einem Choral) in Violin- und Bassschlüssel auf Tonnamen vom Blatt singen.

Teil Allgemeine Musiklehre/Tonsatz

  • Mögliche Fragen nach Notennamen und Registerbezeichnungen,
  • Prüfung der Lesefähigkeit sämtlicher Schlüssel,
  • Tonartvorzeichnungen und Skalenbestimmung (modal und dur-moll-tonal),
  • Definitionen musikalischer Fachtermini (deutsch, italienisch und englisch),
  • Intervalldefinitionen,
  • Grundkenntnisse der Akkordlehre (Funktionslehre, Stufenlehre, Generalbasslehre),
  • Spielen einfacher Kadenzen in Tonarten bis zu zwei Vorzeichen.

4. Musiktheorie schriftlich

Die Diktate des Gehörbildungsteils, die am Klavier gegeben werden, umfassen folgende Inhalte:

  • Intervalle, sukzessiv, von einem gegebenen Ton aus im Violin- bzw. Bassschlüssel - Intervalle, simultan, in verschiedenen Registerlagen,
  • Notierung dreistimmiger Akkorde in Grundstellung und sämtlichen Umkehrungen, von einem gegebenen Ton aus simultan und arpeggiert gespielt (Dur, Moll, vermindert, übermäßig und freitonal, z.B. Quartenakkord oder Cluster),
  • Notierung vierstimmiger Akkorde in Grundstellung und sämtlichen Umkehrungen, von einem gegebenen Ton aus simultan und arpeggiert gespielt (alle Septakkordformen des traditionellen Tonsatzes),
  • Notierung einfacher melodischer Phrasen (Barock, Klassik).

Die Aufgabenstellung im Teil Allgemeine Musiklehre/Tonsatz kann alle Themenbereiche dieses Faches, einschließlich der Grundlagen der Akustik und Instrumentenkunde umfassen z.B.:

  • Notennamen und Registerbezeichnungen (Lesefähigkeit sämtlicher Schlüssel), Tonartvorzeichnungen und Skalenbestimmung (modal und dur-moll-tonal),
  • Definitionen musikalischer Fachtermini (deutsch, italienisch und englisch),
  • Übertragung gegebener Tondauern in gegebene Taktarten,
  • Intervalldefinitionen,
  • Grundkenntnisse der Akkordlehre (Funktionslehre, Stufenlehre, Generalbasslehre).
  • Notierung von Oberton-/Partialtonreihen,
  • Aussetzen eines bezifferten Generalbasses.

5. Musikpädagogik (nur für Bewerberinnen und Bewerber für den künstlerisch-pädagogischen Studiengang)

Im ersten Teil der 60-minütigen Gruppenprüfung werden in musikpraktischen Übungen die stimmliche und körperliche Ausdrucksfähigkeit und die rhythmisch- metrischen und improvisatorischen Fähigkeiten ermittelt (elementares Instrumentarium und/oder eigenes Instrument). Im zweiten Teil wird das pädagogische Reflexionsvermögen geprüft.

1. Kernfach Flöte

  • Eine kurze Etüde (z.B.: E. Köhler op. 33, Th. Boehm),
  • Eine Sonate oder Fantasie aus der Barockzeit mit oder ohne Begleitung,
  • Zwei Sätze aus einem Konzert der Klassik oder Frühklassik,
  • Eine Komposition freier Wahl aus einer anderen Epoche.

2. Zweitinstrument:

Wenn Klavier oder frei gewähltes Zweitinstrument:

  • Zwei Stücke aus verschiedenen Epochen, gegebenenfalls Blattspiel.

Besonderes Repertoire bei Bewerbern mit Kernfach Orgel:

  • Vortrag eines polyphonen Werkes von J. S. Bach,
  • Vortrag eines Allegrosatzes mittlerer Schwierigkeit (aus einer klassischen Sonate),
  • Vortrag eines kurzen romantischen Werkes,
  • Vomblattspiel.

wenn Gesang:

Zwei Kunstlieder unterschiedlicher Epochen,

  • Zwei (unbegleitete) Lieder.

3. Musiktheorie mündlich (nur, wenn die schriftliche Prüfung nicht bestanden ist):

Teil Gehörbildung

  • Rhythmen nachklatschen bzw. nachsprechen (Rhythmen vom Blatt deklamieren oder klatschen (Grundschlag jeweils dazu dirigieren bzw. mit dem Fuß markieren)),
  • Einzelne simultane Intervalle - größer als eine Oktave - in enger Lage (auf Tonnamen) nachsingen und bestimmen,
  • Drei- und Vierklänge und ihre Umkehrungen bestimmen und (am eigenen Instrument) nachspielen (Sänger: nachsingen auf Tonnamen),
  •  Vorsgespielte motivische Sequenzen singend oder (am eigenen Instrument) spielend weiterführen,
  • Tonale Melodien (z.B. Einzelstimmen aus einem Choral) in Violin- und Bassschlüssel auf Tonnamen vom Blatt singen.

Teil Allgemeine Musiklehre/Tonsatz

  • Mögliche Fragen nach Notennamen und Registerbezeichnungen,
  • Prüfung der Lesefähigkeit sämtlicher Schlüssel,
  • Tonartvorzeichnungen und Skalenbestimmung (modal und dur-moll-tonal),
  • Definitionen musikalischer Fachtermini (deutsch, italienisch und englisch),
  • Intervalldefinitionen,
  • Grundkenntnisse der Akkordlehre (Funktionslehre, Stufenlehre, Generalbasslehre),
  • Spielen einfacher Kadenzen in Tonarten bis zu zwei Vorzeichen.

4. Musiktheorie schriftlich

Die Diktate des Gehörbildungsteils, die am Klavier gegeben werden, umfassen folgende Inhalte:

  • Intervalle, sukzessiv, von einem gegebenen Ton aus im Violin- bzw. Bassschlüssel - Intervalle, simultan, in verschiedenen Registerlagen,
  • Notierung dreistimmiger Akkorde in Grundstellung und sämtlichen Umkehrungen, von einem gegebenen Ton aus simultan und arpeggiert gespielt (Dur, Moll, vermindert, übermäßig und freitonal, z.B. Quartenakkord oder Cluster),
  • Notierung vierstimmiger Akkorde in Grundstellung und sämtlichen Umkehrungen, von einem gegebenen Ton aus simultan und arpeggiert gespielt (alle Septakkordformen des traditionellen Tonsatzes),
  • Notierung einfacher melodischer Phrasen (Barock, Klassik).

Die Aufgabenstellung im Teil Allgemeine Musiklehre/Tonsatz kann alle Themenbereiche dieses Faches, einschließlich der Grundlagen der Akustik und Instrumentenkunde umfassen z.B.:

  • Notennamen und Registerbezeichnungen (Lesefähigkeit sämtlicher Schlüssel), Tonartvorzeichnungen und Skalenbestimmung (modal und dur-moll-tonal),
  • Definitionen musikalischer Fachtermini (deutsch, italienisch und englisch),
  • Übertragung gegebener Tondauern in gegebene Taktarten,
  • Intervalldefinitionen,
  • Grundkenntnisse der Akkordlehre (Funktionslehre, Stufenlehre, Generalbasslehre).
  • Notierung von Oberton-/Partialtonreihen,
  • Aussetzen eines bezifferten Generalbasses.

5. Musikpädagogik (nur für Bewerberinnen und Bewerber für den künstlerisch-pädagogischen Studiengang)

Im ersten Teil der 60-minütigen Gruppenprüfung werden in musikpraktischen Übungen die stimmliche und körperliche Ausdrucksfähigkeit und die rhythmisch- metrischen und improvisatorischen Fähigkeiten ermittelt (elementares Instrumentarium und/oder eigenes Instrument). Im zweiten Teil wird das pädagogische Reflexionsvermögen geprüft.

Vorauswahl

  • Ein Lied in deutscher Sprache,
  • Zwei Arien aus Oper und/oder Oratorium zwei verschiedener Epochen (Barock, Klassik, Romantik, Moderne).

1. Kernfach Gesang

  • Es sind fünf Stücke aus drei verschiedenen Epochen vorzubereiten:
  • Zwei Kunstlieder, mindestens eins davon deutsch,
  • Drei Arien (davon mindestens eine aus Oper, Oratorium, Operette),
  • Zusätzlich ist ein deutscher Text (Gedicht oder eine selbst gewählte Szene aus einem dramatischen Werk) auswendig vorzutragen.
  • Die Arie aus Oratorium muss nicht auswendig vorgetragen werden.
  • Die Präsenz-Eignungsprüfung findet in zwei Runden statt.

2. Zweitinstrument:

Wenn Klavier oder frei gewähltes Zweitinstrument:

  • Zwei Stücke aus verschiedenen Epochen, gegebenenfalls Blattspiel.

Besonderes Repertoire bei Bewerbern mit Kernfach Orgel:

  • Vortrag eines polyphonen Werkes von J. S. Bach,
  • Vortrag eines Allegrosatzes mittlerer Schwierigkeit (aus einer klassischen Sonate),
  • Vortrag eines kurzen romantischen Werkes,
  • Vomblattspiel.

wenn Gesang:

  • Zwei Kunstlieder unterschiedlicher Epochen,
  • Zwei (unbegleitete) Lieder.

 3. Musiktheorie mündlich (nur, wenn die schriftliche Prüfung nicht bestanden ist): 

Teil Gehörbildung

  • Rhythmen nachklatschen bzw. nachsprechen (Rhythmen vom Blatt deklamieren oder klatschen (Grundschlag jeweils dazu dirigieren bzw. mit dem Fuß markieren)),
  • Einzelne simultane Intervalle - größer als eine Oktave - in enger Lage (auf Tonnamen) nachsingen und bestimmen,
  • Drei- und Vierklänge und ihre Umkehrungen bestimmen und (am eigenen Instrument) nachspielen (Sänger: nachsingen auf Tonnamen),
  •  Vorsgespielte motivische Sequenzen singend oder (am eigenen Instrument) spielend weiterführen,
  • Tonale Melodien (z.B. Einzelstimmen aus einem Choral) in Violin- und Bassschlüssel auf Tonnamen vom Blatt singen.

Teil Allgemeine Musiklehre/Tonsatz

  • Mögliche Fragen nach Notennamen und Registerbezeichnungen,
  • Prüfung der Lesefähigkeit sämtlicher Schlüssel,
  • Tonartvorzeichnungen und Skalenbestimmung (modal und dur-moll-tonal),
  • Definitionen musikalischer Fachtermini (deutsch, italienisch und englisch),
  • Intervalldefinitionen,
  • Grundkenntnisse der Akkordlehre (Funktionslehre, Stufenlehre, Generalbasslehre),
  • Spielen einfacher Kadenzen in Tonarten bis zu zwei Vorzeichen.

4. Musiktheorie schriftlich

Die Diktate des Gehörbildungsteils, die am Klavier gegeben werden, umfassen folgende Inhalte:

  • Intervalle, sukzessiv, von einem gegebenen Ton aus im Violin- bzw. Bassschlüssel - Intervalle, simultan, in verschiedenen Registerlagen,
  • Notierung dreistimmiger Akkorde in Grundstellung und sämtlichen Umkehrungen, von einem gegebenen Ton aus simultan und arpeggiert gespielt (Dur, Moll, vermindert, übermäßig und freitonal, z.B. Quartenakkord oder Cluster),
  • Notierung vierstimmiger Akkorde in Grundstellung und sämtlichen Umkehrungen, von einem gegebenen Ton aus simultan und arpeggiert gespielt (alle Septakkordformen des traditionellen Tonsatzes),
  • Notierung einfacher melodischer Phrasen (Barock, Klassik).

Die Aufgabenstellung im Teil Allgemeine Musiklehre/Tonsatz kann alle Themenbereiche dieses Faches, einschließlich der Grundlagen der Akustik und Instrumentenkunde umfassen z.B.:

  • Notennamen und Registerbezeichnungen (Lesefähigkeit sämtlicher Schlüssel), Tonartvorzeichnungen und Skalenbestimmung (modal und dur-moll-tonal),
  • Definitionen musikalischer Fachtermini (deutsch, italienisch und englisch),
  • Übertragung gegebener Tondauern in gegebene Taktarten,
  • Intervalldefinitionen,
  • Grundkenntnisse der Akkordlehre (Funktionslehre, Stufenlehre, Generalbasslehre).
  • Notierung von Oberton-/Partialtonreihen,
  • Aussetzen eines bezifferten Generalbasses.

5. Musikpädagogik (nur für Bewerberinnen und Bewerber für den künstlerisch-pädagogischen Studiengang)

Im ersten Teil der 60-minütigen Gruppenprüfung werden in musikpraktischen Übungen die stimmliche und körperliche Ausdrucksfähigkeit und die rhythmisch- metrischen und improvisatorischen Fähigkeiten ermittelt (elementares Instrumentarium und/oder eigenes Instrument). Im zweiten Teil wird das pädagogische Reflexionsvermögen geprüft.

1. Kernfach Gitarre

Mindestens drei Werke aus unterschiedlichen Stilepochen und Gattungen.

2. Zweitinstrument:

Wenn Klavier oder frei gewähltes Zweitinstrument:

  • Zwei Stücke aus verschiedenen Epochen, gegebenenfalls Blattspiel.

Besonderes Repertoire bei Bewerbern mit Kernfach Orgel:

  • Vortrag eines polyphonen Werkes von J. S. Bach,
  • Vortrag eines Allegrosatzes mittlerer Schwierigkeit (aus einer klassischen Sonate),
  • Vortrag eines kurzen romantischen Werkes,
  • Vomblattspiel.

wenn Gesang:

  • Zwei Kunstlieder unterschiedlicher Epochen,
  • Zwei (unbegleitete) Lieder.

3. Musiktheorie mündlich (nur, wenn die schriftliche Prüfung nicht bestanden ist):

Teil Gehörbildung

  • Rhythmen nachklatschen bzw. nachsprechen (Rhythmen vom Blatt deklamieren oder klatschen (Grundschlag jeweils dazu dirigieren bzw. mit dem Fuß markieren)),
  • Einzelne simultane Intervalle - größer als eine Oktave - in enger Lage (auf Tonnamen) nachsingen und bestimmen,
  • Drei- und Vierklänge und ihre Umkehrungen bestimmen und (am eigenen Instrument) nachspielen (Sänger: nachsingen auf Tonnamen),
  •  Vorsgespielte motivische Sequenzen singend oder (am eigenen Instrument) spielend weiterführen,
  • Tonale Melodien (z.B. Einzelstimmen aus einem Choral) in Violin- und Bassschlüssel auf Tonnamen vom Blatt singen.

Teil Allgemeine Musiklehre/Tonsatz

  • Mögliche Fragen nach Notennamen und Registerbezeichnungen,
  • Prüfung der Lesefähigkeit sämtlicher Schlüssel,
  • Tonartvorzeichnungen und Skalenbestimmung (modal und dur-moll-tonal),
  • Definitionen musikalischer Fachtermini (deutsch, italienisch und englisch),
  • Intervalldefinitionen,
  • Grundkenntnisse der Akkordlehre (Funktionslehre, Stufenlehre, Generalbasslehre),
  • Spielen einfacher Kadenzen in Tonarten bis zu zwei Vorzeichen.

4. Musiktheorie schriftlich

Die Diktate des Gehörbildungsteils, die am Klavier gegeben werden, umfassen folgende Inhalte:

  • Intervalle, sukzessiv, von einem gegebenen Ton aus im Violin- bzw. Bassschlüssel - Intervalle, simultan, in verschiedenen Registerlagen,
  • Notierung dreistimmiger Akkorde in Grundstellung und sämtlichen Umkehrungen, von einem gegebenen Ton aus simultan und arpeggiert gespielt (Dur, Moll, vermindert, übermäßig und freitonal, z.B. Quartenakkord oder Cluster),
  • Notierung vierstimmiger Akkorde in Grundstellung und sämtlichen Umkehrungen, von einem gegebenen Ton aus simultan und arpeggiert gespielt (alle Septakkordformen des traditionellen Tonsatzes),
  • Notierung einfacher melodischer Phrasen (Barock, Klassik).

Die Aufgabenstellung im Teil Allgemeine Musiklehre/Tonsatz kann alle Themenbereiche dieses Faches, einschließlich der Grundlagen der Akustik und Instrumentenkunde umfassen z.B.:

  • Notennamen und Registerbezeichnungen (Lesefähigkeit sämtlicher Schlüssel), Tonartvorzeichnungen und Skalenbestimmung (modal und dur-moll-tonal),
  • Definitionen musikalischer Fachtermini (deutsch, italienisch und englisch),
  • Übertragung gegebener Tondauern in gegebene Taktarten,
  • Intervalldefinitionen,
  • Grundkenntnisse der Akkordlehre (Funktionslehre, Stufenlehre, Generalbasslehre).
  • Notierung von Oberton-/Partialtonreihen,
  • Aussetzen eines bezifferten Generalbasses.

5. Musikpädagogik (nur für Bewerberinnen und Bewerber für den künstlerisch-pädagogischen Studiengang)

Im ersten Teil der 60-minütigen Gruppenprüfung werden in musikpraktischen Übungen die stimmliche und körperliche Ausdrucksfähigkeit und die rhythmisch- metrischen und improvisatorischen Fähigkeiten ermittelt (elementares Instrumentarium und/oder eigenes Instrument). Im zweiten Teil wird das pädagogische Reflexionsvermögen geprüft.

1. Kernfach Harfe
Mindestens drei Werke aus unterschiedlichen Stilepochen und Gattungen.

2. Zweitinstrument:

Wenn Klavier oder frei gewähltes Zweitinstrument:

  • Zwei Stücke aus verschiedenen Epochen, gegebenenfalls Blattspiel.

Besonderes Repertoire bei Bewerbern mit Kernfach Orgel:

  • Vortrag eines polyphonen Werkes von J. S. Bach,
  • Vortrag eines Allegrosatzes mittlerer Schwierigkeit (aus einer klassischen Sonate),
  • Vortrag eines kurzen romantischen Werkes,
  • Vomblattspiel.

wenn Gesang:

  • Zwei Kunstlieder unterschiedlicher Epochen,
  • Zwei (unbegleitete) Lieder.

3. Musiktheorie mündlich (nur, wenn die schriftliche Prüfung nicht bestanden ist):

Teil Gehörbildung

  • Rhythmen nachklatschen bzw. nachsprechen (Rhythmen vom Blatt deklamieren oder klatschen (Grundschlag jeweils dazu dirigieren bzw. mit dem Fuß markieren)),
  • Einzelne simultane Intervalle - größer als eine Oktave - in enger Lage (auf Tonnamen) nachsingen und bestimmen,
  • Drei- und Vierklänge und ihre Umkehrungen bestimmen und (am eigenen Instrument) nachspielen (Sänger: nachsingen auf Tonnamen),
  •  Vorsgespielte motivische Sequenzen singend oder (am eigenen Instrument) spielend weiterführen,
  • Tonale Melodien (z.B. Einzelstimmen aus einem Choral) in Violin- und Bassschlüssel auf Tonnamen vom Blatt singen.

Teil Allgemeine Musiklehre/Tonsatz

  • Mögliche Fragen nach Notennamen und Registerbezeichnungen,
  • Prüfung der Lesefähigkeit sämtlicher Schlüssel,
  • Tonartvorzeichnungen und Skalenbestimmung (modal und dur-moll-tonal),
  • Definitionen musikalischer Fachtermini (deutsch, italienisch und englisch),
  • Intervalldefinitionen,
  • Grundkenntnisse der Akkordlehre (Funktionslehre, Stufenlehre, Generalbasslehre),
  • Spielen einfacher Kadenzen in Tonarten bis zu zwei Vorzeichen.

4. Musiktheorie schriftlich

Die Diktate des Gehörbildungsteils, die am Klavier gegeben werden, umfassen folgende Inhalte:

  • Intervalle, sukzessiv, von einem gegebenen Ton aus im Violin- bzw. Bassschlüssel - Intervalle, simultan, in verschiedenen Registerlagen,
  • Notierung dreistimmiger Akkorde in Grundstellung und sämtlichen Umkehrungen, von einem gegebenen Ton aus simultan und arpeggiert gespielt (Dur, Moll, vermindert, übermäßig und freitonal, z.B. Quartenakkord oder Cluster),
  • Notierung vierstimmiger Akkorde in Grundstellung und sämtlichen Umkehrungen, von einem gegebenen Ton aus simultan und arpeggiert gespielt (alle Septakkordformen des traditionellen Tonsatzes),
  • Notierung einfacher melodischer Phrasen (Barock, Klassik).

Die Aufgabenstellung im Teil Allgemeine Musiklehre/Tonsatz kann alle Themenbereiche dieses Faches, einschließlich der Grundlagen der Akustik und Instrumentenkunde umfassen z.B.:

  • Notennamen und Registerbezeichnungen (Lesefähigkeit sämtlicher Schlüssel), Tonartvorzeichnungen und Skalenbestimmung (modal und dur-moll-tonal),
  • Definitionen musikalischer Fachtermini (deutsch, italienisch und englisch),
  • Übertragung gegebener Tondauern in gegebene Taktarten,
  • Intervalldefinitionen,
  • Grundkenntnisse der Akkordlehre (Funktionslehre, Stufenlehre, Generalbasslehre).
  • Notierung von Oberton-/Partialtonreihen,
  • Aussetzen eines bezifferten Generalbasses.

5. Musikpädagogik (nur für Bewerberinnen und Bewerber für den künstlerisch-pädagogischen Studiengang)

Im ersten Teil der 60-minütigen Gruppenprüfung werden in musikpraktischen Übungen die stimmliche und körperliche Ausdrucksfähigkeit und die rhythmisch- metrischen und improvisatorischen Fähigkeiten ermittelt (elementares Instrumentarium und/oder eigenes Instrument). Im zweiten Teil wird das pädagogische Reflexionsvermögen geprüft.

Kernfach Barockoboe

1. Prüfung im Kernfach

Zwei kontrastierende Werke (italienischer, französischer, vermischter, galanter Stil),

Blattspiel.

Es ist möglich, einen Teil der Aufnahmeprüfung auf "moderner" Oboe zu spielen, wenn eine erste Beschäftigung mit Historischer Aufführungspraxis erkennbar ist (z.B. Artikulation, Gebrauch von Vibrato, Verzierungen).

2. Prüfung im Zweitinstrument

Cembalo (wenn das Kernfach ein Melodieinstrument ist):

Ein Stück aus den „Kleinen Präludien“ oder aus dem „Notenbüchlein für Anna Magdalena Bach“ von J. S. Bach,

Ein Renaissancestück (z.B. The Fitzwilliam Virginal Book Bd. Nr. 19: Musca-din).

Melodieinstrument (wenn das Kernfach ein Tasteninstrument ist):

Werke aus unterschiedlichen Stilepochen und Gattungen (leichter Schwierigkeitsgrad).

3. Musiktheorie mündlich (nur, wenn die schriftliche Prüfung nicht bestanden ist):

Teil Gehörbildung

Rhythmen nachklatschen bzw. nachsprechen (Rhythmen vom Blatt deklamieren oder klatschen (Grundschlag jeweils dazu dirigieren bzw. mit dem Fuß markieren)),

Einzelne simultane Intervalle - größer als eine Oktave - in enger Lage (auf Tonnamen) nachsingen und bestimmen,

Drei- und Vierklänge und ihre Umkehrungen bestimmen und (am eigenen Instrument) nachspielen (Sänger: nachsingen auf Tonnamen),

 Vorsgespielte motivische Sequenzen singend oder (am eigenen Instrument) spielend weiterführen,

Tonale Melodien (z.B. Einzelstimmen aus einem Choral) in Violin- und Bassschlüssel auf Tonnamen vom Blatt singen.

Teil Allgemeine Musiklehre/Tonsatz

Mögliche Fragen nach Notennamen und Registerbezeichnungen,

Prüfung der Lesefähigkeit sämtlicher Schlüssel,

Tonartvorzeichnungen und Skalenbestimmung (modal und dur-moll-tonal),

Definitionen musikalischer Fachtermini (deutsch, italienisch und englisch),

Intervalldefinitionen,

Grundkenntnisse der Akkordlehre (Funktionslehre, Stufenlehre, Generalbasslehre),

Spielen einfacher Kadenzen in Tonarten bis zu zwei Vorzeichen.

4. Musiktheorie schriftlich

Die Diktate des Gehörbildungsteils, die am Klavier gegeben werden, umfassen folgende Inhalte:

Intervalle, sukzessiv, von einem gegebenen Ton aus im Violin- bzw. Bassschlüssel - Intervalle, simultan, in verschiedenen Registerlagen,

Notierung dreistimmiger Akkorde in Grundstellung und sämtlichen Umkehrungen, von einem gegebenen Ton aus simultan und arpeggiert gespielt (Dur, Moll, vermindert, übermäßig und freitonal, z.B. Quartenakkord oder Cluster),

Notierung vierstimmiger Akkorde in Grundstellung und sämtlichen Umkehrungen, von einem gegebenen Ton aus simultan und arpeggiert gespielt (alle Septakkordformen des traditionellen Tonsatzes),

Notierung einfacher melodischer Phrasen (Barock, Klassik).

Die Aufgabenstellung im Teil Allgemeine Musiklehre/Tonsatz kann alle Themenbereiche dieses Faches, einschließlich der Grundlagen der Akustik und Instrumentenkunde umfassen z.B.:

Notennamen und Registerbezeichnungen (Lesefähigkeit sämtlicher Schlüssel), Tonartvorzeichnungen und Skalenbestimmung (modal und dur-moll-tonal),

Definitionen musikalischer Fachtermini (deutsch, italienisch und englisch),

Übertragung gegebener Tondauern in gegebene Taktarten,

Intervalldefinitionen,

Grundkenntnisse der Akkordlehre (Funktionslehre, Stufenlehre, Generalbasslehre),

Notierung von Oberton-/Partialtonreihen,

Aussetzen eines bezifferten Generalbasses.

5. Musikpädagogik (nur für Bewerberinnen und Bewerber für den künstlerisch-pädagogischen Studiengang)

Im ersten Teil der 60-minütigen Gruppenprüfung werden in musikpraktischen Übungen die stimmliche und körperliche Ausdrucksfähigkeit und die rhythmisch- metrischen und improvisatorischen Fähigkeiten ermittelt (elementares Instrumentarium und/oder eigenes Instrument). Im zweiten Teil wird das pädagogische Reflexionsvermögen geprüft.

Barocktrompete

1. Prüfung im Kernfach

Ein Werk des 17. Jahrhunderts auf Barocktrompete (z.B. Fantini, Viviani, Gabrielli, Torelli),

Ein Werk des 18. Jahrhunderts wahlweise auf Barocktrompete oder moderner Trompete,

Blattspiel.

Es ist möglich, einen Teil der Aufnahmeprüfung auf "moderner" Trompete zu spielen, wenn eine erste Beschäftigung mit Historischer Aufführungspraxis erkennbar ist (z.B. Artikulation, Gebrauch von Vibrato, Verzierungen).

2. Prüfung im Zweitinstrument

Cembalo (wenn das Kernfach ein Melodieinstrument ist):

Ein Stück aus den „Kleinen Präludien“ oder aus dem „Notenbüchlein für Anna Magdalena Bach“ von J. S. Bach,

Ein Renaissancestück (z.B. The Fitzwilliam Virginal Book Bd. Nr. 19: Musca-din).

Melodieinstrument (wenn das Kernfach ein Tasteninstrument ist):

Werke aus unterschiedlichen Stilepochen und Gattungen (leichter Schwierigkeitsgrad).

3. Musiktheorie mündlich (nur, wenn die schriftliche Prüfung nicht bestanden ist):

Teil Gehörbildung

Rhythmen nachklatschen bzw. nachsprechen (Rhythmen vom Blatt deklamieren oder klatschen (Grundschlag jeweils dazu dirigieren bzw. mit dem Fuß markieren)),

Einzelne simultane Intervalle - größer als eine Oktave - in enger Lage (auf Tonnamen) nachsingen und bestimmen,

Drei- und Vierklänge und ihre Umkehrungen bestimmen und (am eigenen Instrument) nachspielen (Sänger: nachsingen auf Tonnamen),

 Vorsgespielte motivische Sequenzen singend oder (am eigenen Instrument) spielend weiterführen,

Tonale Melodien (z.B. Einzelstimmen aus einem Choral) in Violin- und Bassschlüssel auf Tonnamen vom Blatt singen.

Teil Allgemeine Musiklehre/Tonsatz

Mögliche Fragen nach Notennamen und Registerbezeichnungen,

Prüfung der Lesefähigkeit sämtlicher Schlüssel,

Tonartvorzeichnungen und Skalenbestimmung (modal und dur-moll-tonal),

Definitionen musikalischer Fachtermini (deutsch, italienisch und englisch),

Intervalldefinitionen,

Grundkenntnisse der Akkordlehre (Funktionslehre, Stufenlehre, Generalbasslehre),

Spielen einfacher Kadenzen in Tonarten bis zu zwei Vorzeichen.

4. Musiktheorie schriftlich

Die Diktate des Gehörbildungsteils, die am Klavier gegeben werden, umfassen folgende Inhalte:

Intervalle, sukzessiv, von einem gegebenen Ton aus im Violin- bzw. Bassschlüssel - Intervalle, simultan, in verschiedenen Registerlagen,

Notierung dreistimmiger Akkorde in Grundstellung und sämtlichen Umkehrungen, von einem gegebenen Ton aus simultan und arpeggiert gespielt (Dur, Moll, vermindert, übermäßig und freitonal, z.B. Quartenakkord oder Cluster),

Notierung vierstimmiger Akkorde in Grundstellung und sämtlichen Umkehrungen, von einem gegebenen Ton aus simultan und arpeggiert gespielt (alle Septakkordformen des traditionellen Tonsatzes),

Notierung einfacher melodischer Phrasen (Barock, Klassik).

Die Aufgabenstellung im Teil Allgemeine Musiklehre/Tonsatz kann alle Themenbereiche dieses Faches, einschließlich der Grundlagen der Akustik und Instrumentenkunde umfassen z.B.:

Notennamen und Registerbezeichnungen (Lesefähigkeit sämtlicher Schlüssel), Tonartvorzeichnungen und Skalenbestimmung (modal und dur-moll-tonal),

Definitionen musikalischer Fachtermini (deutsch, italienisch und englisch),

Übertragung gegebener Tondauern in gegebene Taktarten,

Intervalldefinitionen,

Grundkenntnisse der Akkordlehre (Funktionslehre, Stufenlehre, Generalbasslehre),

Notierung von Oberton-/Partialtonreihen,

Aussetzen eines bezifferten Generalbasses.

5. Musikpädagogik (nur für Bewerberinnen und Bewerber für den künstlerisch-pädagogischen Studiengang)

Im ersten Teil der 60-minütigen Gruppenprüfung werden in musikpraktischen Übungen die stimmliche und körperliche Ausdrucksfähigkeit und die rhythmisch- metrischen und improvisatorischen Fähigkeiten ermittelt (elementares Instrumentarium und/oder eigenes Instrument). Im zweiten Teil wird das pädagogische Reflexionsvermögen geprüft.

Barockvioline

1. Prüfung im Kernfach

Mindestens zwei kontrastierende Sätze (langsam und schnell) eines Konzertes oder einer Sonate aus dem Hochbarock,

ein Werk einer anderen Epoche (Frühbarock, Frühklassisch oder Klassisch),

Blattspiel.

2. Prüfung im Zweitinstrument

Cembalo (wenn das Kernfach ein Melodieinstrument ist):

Ein Stück aus den „Kleinen Präludien“ oder aus dem „Notenbüchlein für Anna Magdalena Bach“ von J. S. Bach,

Ein Renaissancestück (z.B. The Fitzwilliam Virginal Book Bd. Nr. 19: Musca-din).

Melodieinstrument (wenn das Kernfach ein Tasteninstrument ist):

Werke aus unterschiedlichen Stilepochen und Gattungen (leichter Schwierigkeitsgrad).

3. Musiktheorie mündlich (nur, wenn die schriftliche Prüfung nicht bestanden ist):

Teil Gehörbildung

Rhythmen nachklatschen bzw. nachsprechen (Rhythmen vom Blatt deklamieren oder klatschen (Grundschlag jeweils dazu dirigieren bzw. mit dem Fuß markieren)),

Einzelne simultane Intervalle - größer als eine Oktave - in enger Lage (auf Tonnamen) nachsingen und bestimmen,

Drei- und Vierklänge und ihre Umkehrungen bestimmen und (am eigenen Instrument) nachspielen (Sänger: nachsingen auf Tonnamen),

 Vorsgespielte motivische Sequenzen singend oder (am eigenen Instrument) spielend weiterführen,

Tonale Melodien (z.B. Einzelstimmen aus einem Choral) in Violin- und Bassschlüssel auf Tonnamen vom Blatt singen.

Teil Allgemeine Musiklehre/Tonsatz

Mögliche Fragen nach Notennamen und Registerbezeichnungen,

Prüfung der Lesefähigkeit sämtlicher Schlüssel,

Tonartvorzeichnungen und Skalenbestimmung (modal und dur-moll-tonal),

Definitionen musikalischer Fachtermini (deutsch, italienisch und englisch),

Intervalldefinitionen,

Grundkenntnisse der Akkordlehre (Funktionslehre, Stufenlehre, Generalbasslehre),

Spielen einfacher Kadenzen in Tonarten bis zu zwei Vorzeichen.

4. Musiktheorie schriftlich

Die Diktate des Gehörbildungsteils, die am Klavier gegeben werden, umfassen folgende Inhalte:

Intervalle, sukzessiv, von einem gegebenen Ton aus im Violin- bzw. Bassschlüssel - Intervalle, simultan, in verschiedenen Registerlagen,

Notierung dreistimmiger Akkorde in Grundstellung und sämtlichen Umkehrungen, von einem gegebenen Ton aus simultan und arpeggiert gespielt (Dur, Moll, vermindert, übermäßig und freitonal, z.B. Quartenakkord oder Cluster),

Notierung vierstimmiger Akkorde in Grundstellung und sämtlichen Umkehrungen, von einem gegebenen Ton aus simultan und arpeggiert gespielt (alle Septakkordformen des traditionellen Tonsatzes),

Notierung einfacher melodischer Phrasen (Barock, Klassik).

Die Aufgabenstellung im Teil Allgemeine Musiklehre/Tonsatz kann alle Themenbereiche dieses Faches, einschließlich der Grundlagen der Akustik und Instrumentenkunde umfassen z.B.:

Notennamen und Registerbezeichnungen (Lesefähigkeit sämtlicher Schlüssel), Tonartvorzeichnungen und Skalenbestimmung (modal und dur-moll-tonal),

Definitionen musikalischer Fachtermini (deutsch, italienisch und englisch),

Übertragung gegebener Tondauern in gegebene Taktarten,

Intervalldefinitionen,

Grundkenntnisse der Akkordlehre (Funktionslehre, Stufenlehre, Generalbasslehre),

Notierung von Oberton-/Partialtonreihen,

Aussetzen eines bezifferten Generalbasses.

5. Musikpädagogik (nur für Bewerberinnen und Bewerber für den künstlerisch-pädagogischen Studiengang)

Im ersten Teil der 60-minütigen Gruppenprüfung werden in musikpraktischen Übungen die stimmliche und körperliche Ausdrucksfähigkeit und die rhythmisch- metrischen und improvisatorischen Fähigkeiten ermittelt (elementares Instrumentarium und/oder eigenes Instrument). Im zweiten Teil wird das pädagogische Reflexionsvermögen geprüft.

Barockvioloncello

1. Prüfung im Kernfach

Eine Sonate für Violoncello und Basso continuo im Schwierigkeitsgrad einer Sonate von Vivaldi,

Ein weiteres Werk (weitere Sonate mit Basso continuo oder Suitensätze von J.S. Bach bzw. Solostücke von z.B. Gabrielli,

Blattspiel.

Es ist möglich, einen Teil der Aufnahmeprüfung auf "modernem" Violoncello zu spielen, wenn eine erste Beschäftigung mit Historischer Aufführungspraxis erkennbar ist (z.B. Artikulation, Gebrauch von Vibrato, Verzierungen, Haltung).

2. Prüfung im Zweitinstrument

Cembalo (wenn das Kernfach ein Melodieinstrument ist):

Ein Stück aus den „Kleinen Präludien“ oder aus dem „Notenbüchlein für Anna Magdalena Bach“ von J. S. Bach,

Ein Renaissancestück (z.B. The Fitzwilliam Virginal Book Bd. Nr. 19: Musca-din).

Melodieinstrument (wenn das Kernfach ein Tasteninstrument ist):

Werke aus unterschiedlichen Stilepochen und Gattungen (leichter Schwierigkeitsgrad).

3. Musiktheorie mündlich (nur, wenn die schriftliche Prüfung nicht bestanden ist):

Teil Gehörbildung

Rhythmen nachklatschen bzw. nachsprechen (Rhythmen vom Blatt deklamieren oder klatschen (Grundschlag jeweils dazu dirigieren bzw. mit dem Fuß markieren)),

Einzelne simultane Intervalle - größer als eine Oktave - in enger Lage (auf Tonnamen) nachsingen und bestimmen,

Drei- und Vierklänge und ihre Umkehrungen bestimmen und (am eigenen Instrument) nachspielen (Sänger: nachsingen auf Tonnamen),

 Vorsgespielte motivische Sequenzen singend oder (am eigenen Instrument) spielend weiterführen,

Tonale Melodien (z.B. Einzelstimmen aus einem Choral) in Violin- und Bassschlüssel auf Tonnamen vom Blatt singen.

Teil Allgemeine Musiklehre/Tonsatz

Mögliche Fragen nach Notennamen und Registerbezeichnungen,

Prüfung der Lesefähigkeit sämtlicher Schlüssel,

Tonartvorzeichnungen und Skalenbestimmung (modal und dur-moll-tonal),

Definitionen musikalischer Fachtermini (deutsch, italienisch und englisch),

Intervalldefinitionen,

Grundkenntnisse der Akkordlehre (Funktionslehre, Stufenlehre, Generalbasslehre),

Spielen einfacher Kadenzen in Tonarten bis zu zwei Vorzeichen.

4. Musiktheorie schriftlich

Die Diktate des Gehörbildungsteils, die am Klavier gegeben werden, umfassen folgende Inhalte:

Intervalle, sukzessiv, von einem gegebenen Ton aus im Violin- bzw. Bassschlüssel - Intervalle, simultan, in verschiedenen Registerlagen,

Notierung dreistimmiger Akkorde in Grundstellung und sämtlichen Umkehrungen, von einem gegebenen Ton aus simultan und arpeggiert gespielt (Dur, Moll, vermindert, übermäßig und freitonal, z.B. Quartenakkord oder Cluster),

Notierung vierstimmiger Akkorde in Grundstellung und sämtlichen Umkehrungen, von einem gegebenen Ton aus simultan und arpeggiert gespielt (alle Septakkordformen des traditionellen Tonsatzes),

Notierung einfacher melodischer Phrasen (Barock, Klassik).

Die Aufgabenstellung im Teil Allgemeine Musiklehre/Tonsatz kann alle Themenbereiche dieses Faches, einschließlich der Grundlagen der Akustik und Instrumentenkunde umfassen z.B.:

Notennamen und Registerbezeichnungen (Lesefähigkeit sämtlicher Schlüssel), Tonartvorzeichnungen und Skalenbestimmung (modal und dur-moll-tonal),

Definitionen musikalischer Fachtermini (deutsch, italienisch und englisch),

Übertragung gegebener Tondauern in gegebene Taktarten,

Intervalldefinitionen,

Grundkenntnisse der Akkordlehre (Funktionslehre, Stufenlehre, Generalbasslehre),

Notierung von Oberton-/Partialtonreihen,

Aussetzen eines bezifferten Generalbasses.

5. Musikpädagogik (nur für Bewerberinnen und Bewerber für den künstlerisch-pädagogischen Studiengang)

Im ersten Teil der 60-minütigen Gruppenprüfung werden in musikpraktischen Übungen die stimmliche und körperliche Ausdrucksfähigkeit und die rhythmisch- metrischen und improvisatorischen Fähigkeiten ermittelt (elementares Instrumentarium und/oder eigenes Instrument). Im zweiten Teil wird das pädagogische Reflexionsvermögen geprüft.

Blockflöte

1. Prüfung im Kernfach

zwei kontrastierende Sätze eines Werkes aus dem Hochbarock,

ein Werk einer anderen Epoche (Mittelalter, Frühbarock, Moderne etc.),

Blattspiel.

2. Prüfung im Zweitinstrument

Cembalo (wenn das Kernfach ein Melodieinstrument ist):

Ein Stück aus den „Kleinen Präludien“ oder aus dem „Notenbüchlein für Anna Magdalena Bach“ von J. S. Bach,

Ein Renaissancestück (z.B. The Fitzwilliam Virginal Book Bd. Nr. 19: Musca-din).

Melodieinstrument (wenn das Kernfach ein Tasteninstrument ist):

Werke aus unterschiedlichen Stilepochen und Gattungen (leichter Schwierigkeitsgrad).

3. Musiktheorie mündlich (nur, wenn die schriftliche Prüfung nicht bestanden ist):

Teil Gehörbildung

Rhythmen nachklatschen bzw. nachsprechen (Rhythmen vom Blatt deklamieren oder klatschen (Grundschlag jeweils dazu dirigieren bzw. mit dem Fuß markieren)),

Einzelne simultane Intervalle - größer als eine Oktave - in enger Lage (auf Tonnamen) nachsingen und bestimmen,

Drei- und Vierklänge und ihre Umkehrungen bestimmen und (am eigenen Instrument) nachspielen (Sänger: nachsingen auf Tonnamen),

 Vorsgespielte motivische Sequenzen singend oder (am eigenen Instrument) spielend weiterführen,

Tonale Melodien (z.B. Einzelstimmen aus einem Choral) in Violin- und Bassschlüssel auf Tonnamen vom Blatt singen.

Teil Allgemeine Musiklehre/Tonsatz

Mögliche Fragen nach Notennamen und Registerbezeichnungen,

Prüfung der Lesefähigkeit sämtlicher Schlüssel,

Tonartvorzeichnungen und Skalenbestimmung (modal und dur-moll-tonal),

Definitionen musikalischer Fachtermini (deutsch, italienisch und englisch),

Intervalldefinitionen,

Grundkenntnisse der Akkordlehre (Funktionslehre, Stufenlehre, Generalbasslehre),

Spielen einfacher Kadenzen in Tonarten bis zu zwei Vorzeichen.

4. Musiktheorie schriftlich

Die Diktate des Gehörbildungsteils, die am Klavier gegeben werden, umfassen folgende Inhalte:

Intervalle, sukzessiv, von einem gegebenen Ton aus im Violin- bzw. Bassschlüssel - Intervalle, simultan, in verschiedenen Registerlagen,

Notierung dreistimmiger Akkorde in Grundstellung und sämtlichen Umkehrungen, von einem gegebenen Ton aus simultan und arpeggiert gespielt (Dur, Moll, vermindert, übermäßig und freitonal, z.B. Quartenakkord oder Cluster),

Notierung vierstimmiger Akkorde in Grundstellung und sämtlichen Umkehrungen, von einem gegebenen Ton aus simultan und arpeggiert gespielt (alle Septakkordformen des traditionellen Tonsatzes),

Notierung einfacher melodischer Phrasen (Barock, Klassik).

Die Aufgabenstellung im Teil Allgemeine Musiklehre/Tonsatz kann alle Themenbereiche dieses Faches, einschließlich der Grundlagen der Akustik und Instrumentenkunde umfassen z.B.:

Notennamen und Registerbezeichnungen (Lesefähigkeit sämtlicher Schlüssel), Tonartvorzeichnungen und Skalenbestimmung (modal und dur-moll-tonal),

Definitionen musikalischer Fachtermini (deutsch, italienisch und englisch),

Übertragung gegebener Tondauern in gegebene Taktarten,

Intervalldefinitionen,

Grundkenntnisse der Akkordlehre (Funktionslehre, Stufenlehre, Generalbasslehre),

Notierung von Oberton-/Partialtonreihen,

Aussetzen eines bezifferten Generalbasses.

5. Musikpädagogik (nur für Bewerberinnen und Bewerber für den künstlerisch-pädagogischen Studiengang)

Im ersten Teil der 60-minütigen Gruppenprüfung werden in musikpraktischen Übungen die stimmliche und körperliche Ausdrucksfähigkeit und die rhythmisch- metrischen und improvisatorischen Fähigkeiten ermittelt (elementares Instrumentarium und/oder eigenes Instrument). Im zweiten Teil wird das pädagogische Reflexionsvermögen geprüft.

Cembalo | Hammerklavier

1. Prüfung im Kernfach

Cembalo: Repräsentative Werke aus drei unterschiedlichen Stilepochen und Blattspiel.

Hammerflügel: Drei repräsentative Werke der Frühklassik und Klassik und Blattspiel.

2. Prüfung im Zweitinstrument

Cembalo (wenn das Kernfach ein Melodieinstrument ist):

Ein Stück aus den „Kleinen Präludien“ oder aus dem „Notenbüchlein für Anna Magdalena Bach“ von J. S. Bach,

Ein Renaissancestück (z.B. The Fitzwilliam Virginal Book Bd. Nr. 19: Musca-din).

Melodieinstrument (wenn das Kernfach ein Tasteninstrument ist):

Werke aus unterschiedlichen Stilepochen und Gattungen (leichter Schwierigkeitsgrad).

3. Musiktheorie mündlich (nur, wenn die schriftliche Prüfung nicht bestanden ist):

Teil Gehörbildung

Rhythmen nachklatschen bzw. nachsprechen (Rhythmen vom Blatt deklamieren oder klatschen (Grundschlag jeweils dazu dirigieren bzw. mit dem Fuß markieren)),

Einzelne simultane Intervalle - größer als eine Oktave - in enger Lage (auf Tonnamen) nachsingen und bestimmen,

Drei- und Vierklänge und ihre Umkehrungen bestimmen und (am eigenen Instrument) nachspielen (Sänger: nachsingen auf Tonnamen),

 Vorsgespielte motivische Sequenzen singend oder (am eigenen Instrument) spielend weiterführen,

Tonale Melodien (z.B. Einzelstimmen aus einem Choral) in Violin- und Bassschlüssel auf Tonnamen vom Blatt singen.

Teil Allgemeine Musiklehre/Tonsatz

Mögliche Fragen nach Notennamen und Registerbezeichnungen,

Prüfung der Lesefähigkeit sämtlicher Schlüssel,

Tonartvorzeichnungen und Skalenbestimmung (modal und dur-moll-tonal),

Definitionen musikalischer Fachtermini (deutsch, italienisch und englisch),

Intervalldefinitionen,

Grundkenntnisse der Akkordlehre (Funktionslehre, Stufenlehre, Generalbasslehre),

Spielen einfacher Kadenzen in Tonarten bis zu zwei Vorzeichen.

4. Musiktheorie schriftlich

Die Diktate des Gehörbildungsteils, die am Klavier gegeben werden, umfassen folgende Inhalte:

Intervalle, sukzessiv, von einem gegebenen Ton aus im Violin- bzw. Bassschlüssel - Intervalle, simultan, in verschiedenen Registerlagen,

Notierung dreistimmiger Akkorde in Grundstellung und sämtlichen Umkehrungen, von einem gegebenen Ton aus simultan und arpeggiert gespielt (Dur, Moll, vermindert, übermäßig und freitonal, z.B. Quartenakkord oder Cluster),

Notierung vierstimmiger Akkorde in Grundstellung und sämtlichen Umkehrungen, von einem gegebenen Ton aus simultan und arpeggiert gespielt (alle Septakkordformen des traditionellen Tonsatzes),

Notierung einfacher melodischer Phrasen (Barock, Klassik).

Die Aufgabenstellung im Teil Allgemeine Musiklehre/Tonsatz kann alle Themenbereiche dieses Faches, einschließlich der Grundlagen der Akustik und Instrumentenkunde umfassen z.B.:

Notennamen und Registerbezeichnungen (Lesefähigkeit sämtlicher Schlüssel), Tonartvorzeichnungen und Skalenbestimmung (modal und dur-moll-tonal),

Definitionen musikalischer Fachtermini (deutsch, italienisch und englisch),

Übertragung gegebener Tondauern in gegebene Taktarten,

Intervalldefinitionen,

Grundkenntnisse der Akkordlehre (Funktionslehre, Stufenlehre, Generalbasslehre),

Notierung von Oberton-/Partialtonreihen,

Aussetzen eines bezifferten Generalbasses.

5. Musikpädagogik (nur für Bewerberinnen und Bewerber für den künstlerisch-pädagogischen Studiengang)

Im ersten Teil der 60-minütigen Gruppenprüfung werden in musikpraktischen Übungen die stimmliche und körperliche Ausdrucksfähigkeit und die rhythmisch- metrischen und improvisatorischen Fähigkeiten ermittelt (elementares Instrumentarium und/oder eigenes Instrument). Im zweiten Teil wird das pädagogische Reflexionsvermögen geprüft.

Viola da Gamba

1. Prüfung im Kernfach

Zwei Sätze (langsam-schnell) einer hochbarocken Sonate,

Zwei Sätze aus einer französischen Suite (z.B. Marais: Pièces de Viole),

Eine Diminution der Renaissance oder des Frühbarock oder ein Tabulaturstück (z.B. T. Hume),

Blattspiel.

2. Prüfung im Zweitinstrument

Cembalo (wenn das Kernfach ein Melodieinstrument ist):

Ein Stück aus den „Kleinen Präludien“ oder aus dem „Notenbüchlein für Anna Magdalena Bach“ von J. S. Bach,

Ein Renaissancestück (z.B. The Fitzwilliam Virginal Book Bd. Nr. 19: Musca-din).

Melodieinstrument (wenn das Kernfach ein Tasteninstrument ist):

Werke aus unterschiedlichen Stilepochen und Gattungen (leichter Schwierigkeitsgrad).

3. Musiktheorie mündlich (nur, wenn die schriftliche Prüfung nicht bestanden ist):

Teil Gehörbildung

Rhythmen nachklatschen bzw. nachsprechen (Rhythmen vom Blatt deklamieren oder klatschen (Grundschlag jeweils dazu dirigieren bzw. mit dem Fuß markieren)),

Einzelne simultane Intervalle - größer als eine Oktave - in enger Lage (auf Tonnamen) nachsingen und bestimmen,

Drei- und Vierklänge und ihre Umkehrungen bestimmen und (am eigenen Instrument) nachspielen (Sänger: nachsingen auf Tonnamen),

 Vorsgespielte motivische Sequenzen singend oder (am eigenen Instrument) spielend weiterführen,

Tonale Melodien (z.B. Einzelstimmen aus einem Choral) in Violin- und Bassschlüssel auf Tonnamen vom Blatt singen.

Teil Allgemeine Musiklehre/Tonsatz

Mögliche Fragen nach Notennamen und Registerbezeichnungen,

Prüfung der Lesefähigkeit sämtlicher Schlüssel,

Tonartvorzeichnungen und Skalenbestimmung (modal und dur-moll-tonal),

Definitionen musikalischer Fachtermini (deutsch, italienisch und englisch),

Intervalldefinitionen,

Grundkenntnisse der Akkordlehre (Funktionslehre, Stufenlehre, Generalbasslehre),

Spielen einfacher Kadenzen in Tonarten bis zu zwei Vorzeichen.

4. Musiktheorie schriftlich

Die Diktate des Gehörbildungsteils, die am Klavier gegeben werden, umfassen folgende Inhalte:

Intervalle, sukzessiv, von einem gegebenen Ton aus im Violin- bzw. Bassschlüssel - Intervalle, simultan, in verschiedenen Registerlagen,

Notierung dreistimmiger Akkorde in Grundstellung und sämtlichen Umkehrungen, von einem gegebenen Ton aus simultan und arpeggiert gespielt (Dur, Moll, vermindert, übermäßig und freitonal, z.B. Quartenakkord oder Cluster),

Notierung vierstimmiger Akkorde in Grundstellung und sämtlichen Umkehrungen, von einem gegebenen Ton aus simultan und arpeggiert gespielt (alle Septakkordformen des traditionellen Tonsatzes),

Notierung einfacher melodischer Phrasen (Barock, Klassik).

Die Aufgabenstellung im Teil Allgemeine Musiklehre/Tonsatz kann alle Themenbereiche dieses Faches, einschließlich der Grundlagen der Akustik und Instrumentenkunde umfassen z.B.:

Notennamen und Registerbezeichnungen (Lesefähigkeit sämtlicher Schlüssel), Tonartvorzeichnungen und Skalenbestimmung (modal und dur-moll-tonal),

Definitionen musikalischer Fachtermini (deutsch, italienisch und englisch),

Übertragung gegebener Tondauern in gegebene Taktarten,

Intervalldefinitionen,

Grundkenntnisse der Akkordlehre (Funktionslehre, Stufenlehre, Generalbasslehre),

Notierung von Oberton-/Partialtonreihen,

Aussetzen eines bezifferten Generalbasses.

5. Musikpädagogik (nur für Bewerberinnen und Bewerber für den künstlerisch-pädagogischen Studiengang)

Im ersten Teil der 60-minütigen Gruppenprüfung werden in musikpraktischen Übungen die stimmliche und körperliche Ausdrucksfähigkeit und die rhythmisch- metrischen und improvisatorischen Fähigkeiten ermittelt (elementares Instrumentarium und/oder eigenes Instrument). Im zweiten Teil wird das pädagogische Reflexionsvermögen geprüft.

Laute

1. Prüfung im Kernfach

Auswahl an Stücken für Renaissancelaute/Barocklaute/Theorbe - Ein gemischtes Programm mit verschiedenen Lauteninstrumenten ist erwünscht,

Ein Generalbassstück (nur für Theorbe, Erzlaute und Barocklaute),

Einfaches Blattspiel aus der Tabulatur.

2. Prüfung im Zweitinstrument

Cembalo (wenn das Kernfach ein Melodieinstrument ist):

Ein Stück aus den „Kleinen Präludien“ oder aus dem „Notenbüchlein für Anna Magdalena Bach“ von J. S. Bach,

Ein Renaissancestück (z.B. The Fitzwilliam Virginal Book Bd. Nr. 19: Musca-din).

Melodieinstrument (wenn das Kernfach ein Tasteninstrument ist):

Werke aus unterschiedlichen Stilepochen und Gattungen (leichter Schwierigkeitsgrad).

3. Musiktheorie mündlich (nur, wenn die schriftliche Prüfung nicht bestanden ist):

Teil Gehörbildung

Rhythmen nachklatschen bzw. nachsprechen (Rhythmen vom Blatt deklamieren oder klatschen (Grundschlag jeweils dazu dirigieren bzw. mit dem Fuß markieren)),

Einzelne simultane Intervalle - größer als eine Oktave - in enger Lage (auf Tonnamen) nachsingen und bestimmen,

Drei- und Vierklänge und ihre Umkehrungen bestimmen und (am eigenen Instrument) nachspielen (Sänger: nachsingen auf Tonnamen),

 Vorsgespielte motivische Sequenzen singend oder (am eigenen Instrument) spielend weiterführen,

Tonale Melodien (z.B. Einzelstimmen aus einem Choral) in Violin- und Bassschlüssel auf Tonnamen vom Blatt singen.

Teil Allgemeine Musiklehre/Tonsatz

Mögliche Fragen nach Notennamen und Registerbezeichnungen,

Prüfung der Lesefähigkeit sämtlicher Schlüssel,

Tonartvorzeichnungen und Skalenbestimmung (modal und dur-moll-tonal),

Definitionen musikalischer Fachtermini (deutsch, italienisch und englisch),

Intervalldefinitionen,

Grundkenntnisse der Akkordlehre (Funktionslehre, Stufenlehre, Generalbasslehre),

Spielen einfacher Kadenzen in Tonarten bis zu zwei Vorzeichen.

4. Musiktheorie schriftlich

Die Diktate des Gehörbildungsteils, die am Klavier gegeben werden, umfassen folgende Inhalte:

Intervalle, sukzessiv, von einem gegebenen Ton aus im Violin- bzw. Bassschlüssel - Intervalle, simultan, in verschiedenen Registerlagen,

Notierung dreistimmiger Akkorde in Grundstellung und sämtlichen Umkehrungen, von einem gegebenen Ton aus simultan und arpeggiert gespielt (Dur, Moll, vermindert, übermäßig und freitonal, z.B. Quartenakkord oder Cluster),

Notierung vierstimmiger Akkorde in Grundstellung und sämtlichen Umkehrungen, von einem gegebenen Ton aus simultan und arpeggiert gespielt (alle Septakkordformen des traditionellen Tonsatzes),

Notierung einfacher melodischer Phrasen (Barock, Klassik).

Die Aufgabenstellung im Teil Allgemeine Musiklehre/Tonsatz kann alle Themenbereiche dieses Faches, einschließlich der Grundlagen der Akustik und Instrumentenkunde umfassen z.B.:

Notennamen und Registerbezeichnungen (Lesefähigkeit sämtlicher Schlüssel), Tonartvorzeichnungen und Skalenbestimmung (modal und dur-moll-tonal),

Definitionen musikalischer Fachtermini (deutsch, italienisch und englisch),

Übertragung gegebener Tondauern in gegebene Taktarten,

Intervalldefinitionen,

Grundkenntnisse der Akkordlehre (Funktionslehre, Stufenlehre, Generalbasslehre),

Notierung von Oberton-/Partialtonreihen,

Aussetzen eines bezifferten Generalbasses.

5. Musikpädagogik (nur für Bewerberinnen und Bewerber für den künstlerisch-pädagogischen Studiengang)

Im ersten Teil der 60-minütigen Gruppenprüfung werden in musikpraktischen Übungen die stimmliche und körperliche Ausdrucksfähigkeit und die rhythmisch- metrischen und improvisatorischen Fähigkeiten ermittelt (elementares Instrumentarium und/oder eigenes Instrument). Im zweiten Teil wird das pädagogische Reflexionsvermögen geprüft.

Traversflöte

1. Prüfung im Kernfach

Zwei kontrastierende Werke (italienischer, französischer, vermischter, galanter Stil),

Blattspiel.

Es ist möglich, einen Teil der Aufnahmeprüfung auf "moderner" Flöte zu spielen, wenn eine erste Beschäftigung mit Historischer Aufführungspraxis erkennbar ist (z.B. Artikulation, Gebrauch von Vibrato, Verzierungen).

2. Prüfung im Zweitinstrument

Cembalo (wenn das Kernfach ein Melodieinstrument ist):

Ein Stück aus den „Kleinen Präludien“ oder aus dem „Notenbüchlein für Anna Magdalena Bach“ von J. S. Bach,

Ein Renaissancestück (z.B. The Fitzwilliam Virginal Book Bd. Nr. 19: Musca-din).

Melodieinstrument (wenn das Kernfach ein Tasteninstrument ist):

Werke aus unterschiedlichen Stilepochen und Gattungen (leichter Schwierigkeitsgrad).

3. Musiktheorie mündlich (nur, wenn die schriftliche Prüfung nicht bestanden ist):

Teil Gehörbildung

Rhythmen nachklatschen bzw. nachsprechen (Rhythmen vom Blatt deklamieren oder klatschen (Grundschlag jeweils dazu dirigieren bzw. mit dem Fuß markieren)),

Einzelne simultane Intervalle - größer als eine Oktave - in enger Lage (auf Tonnamen) nachsingen und bestimmen,

Drei- und Vierklänge und ihre Umkehrungen bestimmen und (am eigenen Instrument) nachspielen (Sänger: nachsingen auf Tonnamen),

 Vorsgespielte motivische Sequenzen singend oder (am eigenen Instrument) spielend weiterführen,

Tonale Melodien (z.B. Einzelstimmen aus einem Choral) in Violin- und Bassschlüssel auf Tonnamen vom Blatt singen.

Teil Allgemeine Musiklehre/Tonsatz

Mögliche Fragen nach Notennamen und Registerbezeichnungen,

Prüfung der Lesefähigkeit sämtlicher Schlüssel,

Tonartvorzeichnungen und Skalenbestimmung (modal und dur-moll-tonal),

Definitionen musikalischer Fachtermini (deutsch, italienisch und englisch),

Intervalldefinitionen,

Grundkenntnisse der Akkordlehre (Funktionslehre, Stufenlehre, Generalbasslehre),

Spielen einfacher Kadenzen in Tonarten bis zu zwei Vorzeichen.

4. Musiktheorie schriftlich

Die Diktate des Gehörbildungsteils, die am Klavier gegeben werden, umfassen folgende Inhalte:

Intervalle, sukzessiv, von einem gegebenen Ton aus im Violin- bzw. Bassschlüssel - Intervalle, simultan, in verschiedenen Registerlagen,

Notierung dreistimmiger Akkorde in Grundstellung und sämtlichen Umkehrungen, von einem gegebenen Ton aus simultan und arpeggiert gespielt (Dur, Moll, vermindert, übermäßig und freitonal, z.B. Quartenakkord oder Cluster),

Notierung vierstimmiger Akkorde in Grundstellung und sämtlichen Umkehrungen, von einem gegebenen Ton aus simultan und arpeggiert gespielt (alle Septakkordformen des traditionellen Tonsatzes),

Notierung einfacher melodischer Phrasen (Barock, Klassik).

Die Aufgabenstellung im Teil Allgemeine Musiklehre/Tonsatz kann alle Themenbereiche dieses Faches, einschließlich der Grundlagen der Akustik und Instrumentenkunde umfassen z.B.:

Notennamen und Registerbezeichnungen (Lesefähigkeit sämtlicher Schlüssel), Tonartvorzeichnungen und Skalenbestimmung (modal und dur-moll-tonal),

Definitionen musikalischer Fachtermini (deutsch, italienisch und englisch),

Übertragung gegebener Tondauern in gegebene Taktarten,

Intervalldefinitionen,

Grundkenntnisse der Akkordlehre (Funktionslehre, Stufenlehre, Generalbasslehre),

Notierung von Oberton-/Partialtonreihen,

Aussetzen eines bezifferten Generalbasses.

5. Musikpädagogik (nur für Bewerberinnen und Bewerber für den künstlerisch-pädagogischen Studiengang)

Im ersten Teil der 60-minütigen Gruppenprüfung werden in musikpraktischen Übungen die stimmliche und körperliche Ausdrucksfähigkeit und die rhythmisch- metrischen und improvisatorischen Fähigkeiten ermittelt (elementares Instrumentarium und/oder eigenes Instrument). Im zweiten Teil wird das pädagogische Reflexionsvermögen geprüft.

Barockgitarre

1. Prüfung im Kernfach

Auswahl an Stücken für Barockgitarre in französischer und italienischer Tabulatur,

Ein Generalbassstück,

Einfaches Blattspiel aus der Tabulatur.

2. Prüfung im Zweitinstrument

Cembalo (wenn das Kernfach ein Melodieinstrument ist):

Ein Stück aus den „Kleinen Präludien“ oder aus dem „Notenbüchlein für Anna Magdalena Bach“ von J. S. Bach,

Ein Renaissancestück (z.B. The Fitzwilliam Virginal Book Bd. Nr. 19: Musca-din).

Melodieinstrument (wenn das Kernfach ein Tasteninstrument ist):

Werke aus unterschiedlichen Stilepochen und Gattungen (leichter Schwierigkeitsgrad).

3. Musiktheorie mündlich (nur, wenn die schriftliche Prüfung nicht bestanden ist):

Teil Gehörbildung

Rhythmen nachklatschen bzw. nachsprechen (Rhythmen vom Blatt deklamieren oder klatschen (Grundschlag jeweils dazu dirigieren bzw. mit dem Fuß markieren)),

Einzelne simultane Intervalle - größer als eine Oktave - in enger Lage (auf Tonnamen) nachsingen und bestimmen,

Drei- und Vierklänge und ihre Umkehrungen bestimmen und (am eigenen Instrument) nachspielen (Sänger: nachsingen auf Tonnamen),

 Vorsgespielte motivische Sequenzen singend oder (am eigenen Instrument) spielend weiterführen,

Tonale Melodien (z.B. Einzelstimmen aus einem Choral) in Violin- und Bassschlüssel auf Tonnamen vom Blatt singen.

Teil Allgemeine Musiklehre/Tonsatz

Mögliche Fragen nach Notennamen und Registerbezeichnungen,

Prüfung der Lesefähigkeit sämtlicher Schlüssel,

Tonartvorzeichnungen und Skalenbestimmung (modal und dur-moll-tonal),

Definitionen musikalischer Fachtermini (deutsch, italienisch und englisch),

Intervalldefinitionen,

Grundkenntnisse der Akkordlehre (Funktionslehre, Stufenlehre, Generalbasslehre),

Spielen einfacher Kadenzen in Tonarten bis zu zwei Vorzeichen.

4. Musiktheorie schriftlich

Die Diktate des Gehörbildungsteils, die am Klavier gegeben werden, umfassen folgende Inhalte:

Intervalle, sukzessiv, von einem gegebenen Ton aus im Violin- bzw. Bassschlüssel - Intervalle, simultan, in verschiedenen Registerlagen,

Notierung dreistimmiger Akkorde in Grundstellung und sämtlichen Umkehrungen, von einem gegebenen Ton aus simultan und arpeggiert gespielt (Dur, Moll, vermindert, übermäßig und freitonal, z.B. Quartenakkord oder Cluster),

Notierung vierstimmiger Akkorde in Grundstellung und sämtlichen Umkehrungen, von einem gegebenen Ton aus simultan und arpeggiert gespielt (alle Septakkordformen des traditionellen Tonsatzes),

Notierung einfacher melodischer Phrasen (Barock, Klassik).

Die Aufgabenstellung im Teil Allgemeine Musiklehre/Tonsatz kann alle Themenbereiche dieses Faches, einschließlich der Grundlagen der Akustik und Instrumentenkunde umfassen z.B.:

Notennamen und Registerbezeichnungen (Lesefähigkeit sämtlicher Schlüssel), Tonartvorzeichnungen und Skalenbestimmung (modal und dur-moll-tonal),

Definitionen musikalischer Fachtermini (deutsch, italienisch und englisch),

Übertragung gegebener Tondauern in gegebene Taktarten,

Intervalldefinitionen,

Grundkenntnisse der Akkordlehre (Funktionslehre, Stufenlehre, Generalbasslehre),

Notierung von Oberton-/Partialtonreihen,

Aussetzen eines bezifferten Generalbasses.

5. Musikpädagogik (nur für Bewerberinnen und Bewerber für den künstlerisch-pädagogischen Studiengang)

Im ersten Teil der 60-minütigen Gruppenprüfung werden in musikpraktischen Übungen die stimmliche und körperliche Ausdrucksfähigkeit und die rhythmisch- metrischen und improvisatorischen Fähigkeiten ermittelt (elementares Instrumentarium und/oder eigenes Instrument). Im zweiten Teil wird das pädagogische Reflexionsvermögen geprüft.

Barockviola

1. Kernfach

Mindestens zwei kontrastierende Sätze (langsam und schnell) eines Konzertes oder einer Sonate aus dem Hochbarock,

ein Werk einer anderen Epoche (Frühbarock, Frühklassisch oder Klassisch),

Blattspiel.

2. Prüfung im Zweitinstrument

Cembalo (wenn das Kernfach ein Melodieinstrument ist):

Ein Stück aus den „Kleinen Präludien“ oder aus dem „Notenbüchlein für Anna Magdalena Bach“ von J. S. Bach,

Ein Renaissancestück (z.B. The Fitzwilliam Virginal Book Bd. Nr. 19: Musca-din).

Melodieinstrument (wenn das Kernfach ein Tasteninstrument ist):

Werke aus unterschiedlichen Stilepochen und Gattungen (leichter Schwierigkeitsgrad).

3. Musiktheorie mündlich (nur, wenn die schriftliche Prüfung nicht bestanden ist):

Teil Gehörbildung

Rhythmen nachklatschen bzw. nachsprechen (Rhythmen vom Blatt deklamieren oder klatschen (Grundschlag jeweils dazu dirigieren bzw. mit dem Fuß markieren)),

Einzelne simultane Intervalle - größer als eine Oktave - in enger Lage (auf Tonnamen) nachsingen und bestimmen,

Drei- und Vierklänge und ihre Umkehrungen bestimmen und (am eigenen Instrument) nachspielen (Sänger: nachsingen auf Tonnamen),

 Vorsgespielte motivische Sequenzen singend oder (am eigenen Instrument) spielend weiterführen,

Tonale Melodien (z.B. Einzelstimmen aus einem Choral) in Violin- und Bassschlüssel auf Tonnamen vom Blatt singen.

Teil Allgemeine Musiklehre/Tonsatz

Mögliche Fragen nach Notennamen und Registerbezeichnungen,

Prüfung der Lesefähigkeit sämtlicher Schlüssel,

Tonartvorzeichnungen und Skalenbestimmung (modal und dur-moll-tonal),

Definitionen musikalischer Fachtermini (deutsch, italienisch und englisch),

Intervalldefinitionen,

Grundkenntnisse der Akkordlehre (Funktionslehre, Stufenlehre, Generalbasslehre),

Spielen einfacher Kadenzen in Tonarten bis zu zwei Vorzeichen.

4. Musiktheorie schriftlich

Die Diktate des Gehörbildungsteils, die am Klavier gegeben werden, umfassen folgende Inhalte:

Intervalle, sukzessiv, von einem gegebenen Ton aus im Violin- bzw. Bassschlüssel - Intervalle, simultan, in verschiedenen Registerlagen,

Notierung dreistimmiger Akkorde in Grundstellung und sämtlichen Umkehrungen, von einem gegebenen Ton aus simultan und arpeggiert gespielt (Dur, Moll, vermindert, übermäßig und freitonal, z.B. Quartenakkord oder Cluster),

Notierung vierstimmiger Akkorde in Grundstellung und sämtlichen Umkehrungen, von einem gegebenen Ton aus simultan und arpeggiert gespielt (alle Septakkordformen des traditionellen Tonsatzes),

Notierung einfacher melodischer Phrasen (Barock, Klassik).

Die Aufgabenstellung im Teil Allgemeine Musiklehre/Tonsatz kann alle Themenbereiche dieses Faches, einschließlich der Grundlagen der Akustik und Instrumentenkunde umfassen z.B.:

Notennamen und Registerbezeichnungen (Lesefähigkeit sämtlicher Schlüssel), Tonartvorzeichnungen und Skalenbestimmung (modal und dur-moll-tonal),

Definitionen musikalischer Fachtermini (deutsch, italienisch und englisch),

Übertragung gegebener Tondauern in gegebene Taktarten,

Intervalldefinitionen,

Grundkenntnisse der Akkordlehre (Funktionslehre, Stufenlehre, Generalbasslehre),

Notierung von Oberton-/Partialtonreihen,

Aussetzen eines bezifferten Generalbasses.

5. Musikpädagogik (nur für Bewerberinnen und Bewerber für den künstlerisch-pädagogischen Studiengang)

Im ersten Teil der 60-minütigen Gruppenprüfung werden in musikpraktischen Übungen die stimmliche und körperliche Ausdrucksfähigkeit und die rhythmisch- metrischen und improvisatorischen Fähigkeiten ermittelt (elementares Instrumentarium und/oder eigenes Instrument). Im zweiten Teil wird das pädagogische Reflexionsvermögen geprüft.

1. Kernfach Horn

  • Eine Etüde von Kopprasch oder aus der Hornschule von Huth (Nr. 49 oder 50),
  • Ein Werk der Klassik oder Romantik (z.B. Mozart: Horn-Konzert Nr. 3 in Es-Dur oder Concert von Saint-Saëns),
  • Ein zeitgenössisches Werk (z.B. von Hindemith: Horn-Sonate, Genzmer: Sonatine, Hummel: Sonatine).

2. Zweitinstrument:

Wenn Klavier oder frei gewähltes Zweitinstrument:

  • Zwei Stücke aus verschiedenen Epochen, gegebenenfalls Blattspiel.

Besonderes Repertoire bei Bewerbern mit Kernfach Orgel:

  • Vortrag eines polyphonen Werkes von J. S. Bach,
  • Vortrag eines Allegrosatzes mittlerer Schwierigkeit (aus einer klassischen Sonate),
  • Vortrag eines kurzen romantischen Werkes,
  • Vomblattspiel.

wenn Gesang:

  • Zwei Kunstlieder unterschiedlicher Epochen,
  • Zwei (unbegleitete) Lieder.

3. Musiktheorie mündlich (nur, wenn die schriftliche Prüfung nicht bestanden ist):

Teil Gehörbildung

  • Rhythmen nachklatschen bzw. nachsprechen (Rhythmen vom Blatt deklamieren oder klatschen (Grundschlag jeweils dazu dirigieren bzw. mit dem Fuß markieren)),
  • Einzelne simultane Intervalle - größer als eine Oktave - in enger Lage (auf Tonnamen) nachsingen und bestimmen,
  • Drei- und Vierklänge und ihre Umkehrungen bestimmen und (am eigenen Instrument) nachspielen (Sänger: nachsingen auf Tonnamen),
  •  Vorsgespielte motivische Sequenzen singend oder (am eigenen Instrument) spielend weiterführen,
  • Tonale Melodien (z.B. Einzelstimmen aus einem Choral) in Violin- und Bassschlüssel auf Tonnamen vom Blatt singen.

Teil Allgemeine Musiklehre/Tonsatz

  • Mögliche Fragen nach Notennamen und Registerbezeichnungen,
  • Prüfung der Lesefähigkeit sämtlicher Schlüssel,
  • Tonartvorzeichnungen und Skalenbestimmung (modal und dur-moll-tonal),
  • Definitionen musikalischer Fachtermini (deutsch, italienisch und englisch),
  • Intervalldefinitionen,
  • Grundkenntnisse der Akkordlehre (Funktionslehre, Stufenlehre, Generalbasslehre),
  • Spielen einfacher Kadenzen in Tonarten bis zu zwei Vorzeichen.

4. Musiktheorie schriftlich

Die Diktate des Gehörbildungsteils, die am Klavier gegeben werden, umfassen folgende Inhalte:

  • Intervalle, sukzessiv, von einem gegebenen Ton aus im Violin- bzw. Bassschlüssel - Intervalle, simultan, in verschiedenen Registerlagen,
  • Notierung dreistimmiger Akkorde in Grundstellung und sämtlichen Umkehrungen, von einem gegebenen Ton aus simultan und arpeggiert gespielt (Dur, Moll, vermindert, übermäßig und freitonal, z.B. Quartenakkord oder Cluster),
  • Notierung vierstimmiger Akkorde in Grundstellung und sämtlichen Umkehrungen, von einem gegebenen Ton aus simultan und arpeggiert gespielt (alle Septakkordformen des traditionellen Tonsatzes),
  • Notierung einfacher melodischer Phrasen (Barock, Klassik).

Die Aufgabenstellung im Teil Allgemeine Musiklehre/Tonsatz kann alle Themenbereiche dieses Faches, einschließlich der Grundlagen der Akustik und Instrumentenkunde umfassen z.B.:

  • Notennamen und Registerbezeichnungen (Lesefähigkeit sämtlicher Schlüssel), Tonartvorzeichnungen und Skalenbestimmung (modal und dur-moll-tonal),
  • Definitionen musikalischer Fachtermini (deutsch, italienisch und englisch),
  • Übertragung gegebener Tondauern in gegebene Taktarten,
  • Intervalldefinitionen,
  • Grundkenntnisse der Akkordlehre (Funktionslehre, Stufenlehre, Generalbasslehre).
  • Notierung von Oberton-/Partialtonreihen,
  • Aussetzen eines bezifferten Generalbasses.

5. Musikpädagogik (nur für Bewerberinnen und Bewerber für den künstlerisch-pädagogischen Studiengang)

Im ersten Teil der 60-minütigen Gruppenprüfung werden in musikpraktischen Übungen die stimmliche und körperliche Ausdrucksfähigkeit und die rhythmisch- metrischen und improvisatorischen Fähigkeiten ermittelt (elementares Instrumentarium und/oder eigenes Instrument). Im zweiten Teil wird das pädagogische Reflexionsvermögen geprüft.

Jazz (Profile Horns, Rhythm und Vocal)

1. Prüfung im Kernfach

Drei unterschiedliche Stücke aus dem Standard-Repertoire Jazz und Popularmusik, z.B. eine Ballade, ein Blues oder medium Swing Standard, ein Latin oder ein Pop/Fusion-Standard (Alternativ ist auch eine eigene Komposition möglich). Für den Vortrag der Stücke wird ein Begleitensemble zur Verfügung gestellt. Ein Vortrag mit „Play-Along“ ist nicht möglich,

Vortrag einer Transkription eines jazzspezifischen Solos. Die Transkription wird ohne Begleitung vorgetragen,

Zusätzlich kann eine Etüde oder ein Stück aus dem instrumentalspezifischen klassischen Repertoire vorbereitet werden.

2. Prüfung im Zweitinstrument

Prüfung im Zweitinstrument

Bei Jazz-Klavier (bei allen Kernfächern außer Kernfach Jazz-Klavier)

Grundkenntnisse, z. B. ein Stück aus Chick Coreas ´Children´s Songs`, einfache Akkord-begleitung eines Standards, II-V-I Sequenzen.

Bei klassischem Klavier (beim Kernfach Jazz-Klavier)

Eine Etüde oder eine Solo Transkription eines Standards.

3. mündliche Prüfung in jazzspezifischer Musiktheorie (nur wenn die schriftliche Prüfung nicht bestanden ist)

Drei- und Vierklänge: Akkordqualitäten bestimmen,

tonale Melodien nachspielen,

tonale Akkordfolgen bestimmen,

Rhythmus nachklatschen/notieren,

Fragen aus den Bereichen: Intervalle, Tonleitern, Tonartvorzeichnungen, Transposition, Jazzgeschichte.

4. Schriftliche Prüfung (Klausur) in jazzspezifischer Musiktheorie

Teil Gehörbildung:

Ergänzung von Dreiklängen,

aufsteigende Tonleitern,

diatonisches Melodiediktat,

Bestimmung von Akkordsymbolen,

Bestimmung einer Akkordfolge,

Notation von Rhythmen.

Allgemeine Musiklehre / Tonsatz:

Bestimmung von Intervallen im Zwei-Oktavraum,

Zuordnen enharmonisch verwandter Noten,

Notieren von Tonleitern: Dur, natürlich/harmonisch/melodisch Moll, Blues-Scale,

Tonartvorzeichnungen für Dur, natürlich Moll, Kirchentonarten,

leitereigene Vierklänge in Dur und natürlich Moll mit Akkord- und Stufensymbol bestimmen,

typische Akkordfolge eines Blues notieren,

Transposition einer Melodie zur Erstellung geeigneter Stimmen für jazzrelevante Instrumente,

Takte rhythmisch vervollständigen, verschiedene Taktarten,

Grundkenntnisse aus dem Bereich der Jazzgeschichte.

5. Musikpädagogik (nur für Bewerberinnen und Bewerber für den künstlerisch-pädagogischen Studiengang)

Im ersten Teil der 60-minütigen Gruppenprüfung werden in musikpraktischen Übungen die stimmliche und körperliche Ausdrucksfähigkeit und die rhythmisch- metrischen und improvisatorischen Fähigkeiten ermittelt (elementares Instrumentarium und/oder eigenes Instrument). Im zweiten Teil wird das pädagogische Reflexionsvermögen geprüft.

1. Kernfach Orgel

Orgel-Literaturspiel:

Drei mittelschwere Werke aus drei verschiedenen Epochen,

Ein Choralvorspiel nach Wahl aus dem „Orgelbüchlein“ von J.S. Bach.

Liturgisches Orgelspiel:

Eine vorbereitete Partita mit 3-4 Variationen, Stil freigestellt,

Intonationen und Liedsätze unvorbereitet auf Zuruf. Eigene Harmonisation von drei Kirchenliedern, darunter ein Neues Geistliches Lied;

2. Klavier

Ein leichter klassischer Sonatensatz,

Ein Werk aus dem Barock im Schwierigkeitsgrad der „Inventionen“ und „Sinfonien“ von J.S.Bach,

Ein kleineres Werk aus dem 20. Jahrhundert, z.B. Bartok, Mikrokosmos.

3. Dirigieren

Ein vierstimmiger Bach-Choral vorbereitet,

Vortrag eines Liedes aus Bach-Schemelli.

4. Gehörbildung mündlich

Mögliche Themenfelder:

Vomblattsingen tonaler und freitonaler Melodien, in unterschiedlichen Schlüsseln,

Skandieren gegebener schwieriger Rhythmen mit gleichzeitigem Darstellen des Metrums,

Singen einer Einzelstimme eines Bach-Chorals mit gleichzeitigem Klavierspiel der übrigen Stimmen,

Spontane improvisierte Ergänzung eines gegebenen tonalen Vordersatzes durch einen stilistisch passenden Nachsatz (Ausführung: Gesang oder Klavierspiel).

5. Tonsatz praktisch/mündlich

Auswahl aus folgenden Bereichen:

Generalbassspiel,

Harmonisierung einer Melodie,

Sequenz- und Kadenzspiel.

6. Gegenstände der schriftlichen Prüfung:

Gehörbildung schriftlich

Die Diktate der schriftlichen Gehörbildungsklausur, die am Klavier gegeben werden, umfassen folgende Inhalte:

Intervalle, sukzessiv, von einem gegebenen Ton aus im Violin- bzw. Bassschlüssel,

Intervalle, simultan, in verschiedenen Registerlagen,

Einfache melodischer Phrasen (Barock, Klassik),

Dreistimmige Akkorde in Grundstellung und sämtlichen Umkehrungen, von einem gegebenen Ton aus simultan und arpeggiert gespielt (Dur, Moll, vermindert, übermäßig und freitonal, z.B. Quartenakkord oder Cluster),

Vierstimmige Akkorde in Grundstellung und sämtlichen Umkehrungen, von einem gegebenen Ton aus simultan und arpeggiert gespielt (alle Septakkordformen des traditionellen Tonsatzes),

freitonale Melodie (z.B. Hindemith, Schönberg).

Allgemeine Musiklehre schriftlich

Die Aufgabenstellung in der Allgemeinen Musiklehre kann alle Themenbereiche dieses Faches, einschließlich der Grundlagen der Akustik und Instrumentenkunde umfassen z.B.:

Notennamen und Registerbezeichnungen,

Lesefähigkeit sämtlicher Schlüssel,

Tonartvorzeichnungen und Skalenbestimmung (modal und dur-moll-tonal),

Definitionen musikalischer Fachtermini (deutsch, italienisch und englisch),

Übertragung gegebener Tondauern in gegebene Taktarten,

Intervalldefinitionen,

Grundkenntnisse der Akkordlehre (Funktionslehre, Stufenlehre, Generalbasslehre),

Notierung von Oberton-/Partialtonreihen;

Fragen aus den Bereichen Akustik und Stimmungslehre,

Instrumentenkunde,

Werkkenntnis der wichtigen Komponisten (auch des 20. Jh.),

Spieltechniken von Instrumenten.

Tonsatz schriftlich

Aussetzen eines bezifferten Basses; Vierstimmiger Chorsatz zu einer gegebenen Melodie

1. Kernfach Klarinette

Zwei Stücke aus unterschiedlichen Epochen, davon eines aus der Klassik.

2. Zweitinstrument:

Wenn Klavier oder frei gewähltes Zweitinstrument:

  • Zwei Stücke aus verschiedenen Epochen, gegebenenfalls Blattspiel.

Besonderes Repertoire bei Bewerbern mit Kernfach Orgel:

  • Vortrag eines polyphonen Werkes von J. S. Bach,
  • Vortrag eines Allegrosatzes mittlerer Schwierigkeit (aus einer klassischen Sonate),
  • Vortrag eines kurzen romantischen Werkes,
  • Vomblattspiel.

wenn Gesang:

  • Zwei Kunstlieder unterschiedlicher Epochen,
  • Zwei (unbegleitete) Lieder.

3. Musiktheorie mündlich (nur, wenn die schriftliche Prüfung nicht bestanden ist):

Teil Gehörbildung

  • Rhythmen nachklatschen bzw. nachsprechen (Rhythmen vom Blatt deklamieren oder klatschen (Grundschlag jeweils dazu dirigieren bzw. mit dem Fuß markieren)),
  • Einzelne simultane Intervalle - größer als eine Oktave - in enger Lage (auf Tonnamen) nachsingen und bestimmen,
  • Drei- und Vierklänge und ihre Umkehrungen bestimmen und (am eigenen Instrument) nachspielen (Sänger: nachsingen auf Tonnamen),
  •  Vorsgespielte motivische Sequenzen singend oder (am eigenen Instrument) spielend weiterführen,
  • Tonale Melodien (z.B. Einzelstimmen aus einem Choral) in Violin- und Bassschlüssel auf Tonnamen vom Blatt singen.

Teil Allgemeine Musiklehre/Tonsatz

  • Mögliche Fragen nach Notennamen und Registerbezeichnungen,
  • Prüfung der Lesefähigkeit sämtlicher Schlüssel,
  • Tonartvorzeichnungen und Skalenbestimmung (modal und dur-moll-tonal),
  • Definitionen musikalischer Fachtermini (deutsch, italienisch und englisch),
  • Intervalldefinitionen,
  • Grundkenntnisse der Akkordlehre (Funktionslehre, Stufenlehre, Generalbasslehre),
  • Spielen einfacher Kadenzen in Tonarten bis zu zwei Vorzeichen.

4. Musiktheorie schriftlich

Die Diktate des Gehörbildungsteils, die am Klavier gegeben werden, umfassen folgende Inhalte:

  • Intervalle, sukzessiv, von einem gegebenen Ton aus im Violin- bzw. Bassschlüssel - Intervalle, simultan, in verschiedenen Registerlagen,
  • Notierung dreistimmiger Akkorde in Grundstellung und sämtlichen Umkehrungen, von einem gegebenen Ton aus simultan und arpeggiert gespielt (Dur, Moll, vermindert, übermäßig und freitonal, z.B. Quartenakkord oder Cluster),
  • Notierung vierstimmiger Akkorde in Grundstellung und sämtlichen Umkehrungen, von einem gegebenen Ton aus simultan und arpeggiert gespielt (alle Septakkordformen des traditionellen Tonsatzes),
  • Notierung einfacher melodischer Phrasen (Barock, Klassik).

Die Aufgabenstellung im Teil Allgemeine Musiklehre/Tonsatz kann alle Themenbereiche dieses Faches, einschließlich der Grundlagen der Akustik und Instrumentenkunde umfassen z.B.:

  • Notennamen und Registerbezeichnungen (Lesefähigkeit sämtlicher Schlüssel), Tonartvorzeichnungen und Skalenbestimmung (modal und dur-moll-tonal),
  • Definitionen musikalischer Fachtermini (deutsch, italienisch und englisch),
  • Übertragung gegebener Tondauern in gegebene Taktarten,
  • Intervalldefinitionen,
  • Grundkenntnisse der Akkordlehre (Funktionslehre, Stufenlehre, Generalbasslehre).
  • Notierung von Oberton-/Partialtonreihen,
  • Aussetzen eines bezifferten Generalbasses.

5. Musikpädagogik (nur für Bewerberinnen und Bewerber für den künstlerisch-pädagogischen Studiengang)

Im ersten Teil der 60-minütigen Gruppenprüfung werden in musikpraktischen Übungen die stimmliche und körperliche Ausdrucksfähigkeit und die rhythmisch- metrischen und improvisatorischen Fähigkeiten ermittelt (elementares Instrumentarium und/oder eigenes Instrument). Im zweiten Teil wird das pädagogische Reflexionsvermögen geprüft.

1. Kernfach Klavier

  • Eine anspruchsvolle Etüde von Bartók, Chopin, Czerny, Debussy, Ligeti, Liszt, Rachmaninow oder Scriabin,
  • Präludium und Fuge aus dem Wohltemperierten Klavier von J.S. Bach,
  • Einen Allegro-Kopfsatz einer Sonate von Haydn, Mozart oder Beethoven,
  • Ein romantisches Stück,
  • Ein Stück der Moderne (incl. Wende 19./20. Jahrhundert).
  • Die vorbereiteten Werke sind auswendig vorzutragen.

2. Zweitinstrument:

Wenn Klavier oder frei gewähltes Zweitinstrument:

  • Zwei Stücke aus verschiedenen Epochen, gegebenenfalls Blattspiel.

Besonderes Repertoire bei Bewerbern mit Kernfach Orgel:

  • Vortrag eines polyphonen Werkes von J. S. Bach,
  • Vortrag eines Allegrosatzes mittlerer Schwierigkeit (aus einer klassischen Sonate),
  • Vortrag eines kurzen romantischen Werkes,
  • Vomblattspiel.

wenn Gesang:

  • Zwei Kunstlieder unterschiedlicher Epochen,
  • Zwei (unbegleitete) Lieder.

3. Musiktheorie mündlich (nur, wenn die schriftliche Prüfung nicht bestanden ist):

Teil Gehörbildung

  • Rhythmen nachklatschen bzw. nachsprechen (Rhythmen vom Blatt deklamieren oder klatschen (Grundschlag jeweils dazu dirigieren bzw. mit dem Fuß markieren)),
  • Einzelne simultane Intervalle - größer als eine Oktave - in enger Lage (auf Tonnamen) nachsingen und bestimmen,
  • Drei- und Vierklänge und ihre Umkehrungen bestimmen und (am eigenen Instrument) nachspielen (Sänger: nachsingen auf Tonnamen),
  •  Vorsgespielte motivische Sequenzen singend oder (am eigenen Instrument) spielend weiterführen,
  • Tonale Melodien (z.B. Einzelstimmen aus einem Choral) in Violin- und Bassschlüssel auf Tonnamen vom Blatt singen.

Teil Allgemeine Musiklehre/Tonsatz

  • Mögliche Fragen nach Notennamen und Registerbezeichnungen,
  • Prüfung der Lesefähigkeit sämtlicher Schlüssel,
  • Tonartvorzeichnungen und Skalenbestimmung (modal und dur-moll-tonal),
  • Definitionen musikalischer Fachtermini (deutsch, italienisch und englisch),
  • Intervalldefinitionen,
  • Grundkenntnisse der Akkordlehre (Funktionslehre, Stufenlehre, Generalbasslehre),
  • Spielen einfacher Kadenzen in Tonarten bis zu zwei Vorzeichen.

4. Musiktheorie schriftlich

Die Diktate des Gehörbildungsteils, die am Klavier gegeben werden, umfassen folgende Inhalte:

  • Intervalle, sukzessiv, von einem gegebenen Ton aus im Violin- bzw. Bassschlüssel - Intervalle, simultan, in verschiedenen Registerlagen,
  • Notierung dreistimmiger Akkorde in Grundstellung und sämtlichen Umkehrungen, von einem gegebenen Ton aus simultan und arpeggiert gespielt (Dur, Moll, vermindert, übermäßig und freitonal, z.B. Quartenakkord oder Cluster),
  • Notierung vierstimmiger Akkorde in Grundstellung und sämtlichen Umkehrungen, von einem gegebenen Ton aus simultan und arpeggiert gespielt (alle Septakkordformen des traditionellen Tonsatzes),
  • Notierung einfacher melodischer Phrasen (Barock, Klassik).

Die Aufgabenstellung im Teil Allgemeine Musiklehre/Tonsatz kann alle Themenbereiche dieses Faches, einschließlich der Grundlagen der Akustik und Instrumentenkunde umfassen z.B.:

  • Notennamen und Registerbezeichnungen (Lesefähigkeit sämtlicher Schlüssel), Tonartvorzeichnungen und Skalenbestimmung (modal und dur-moll-tonal),
  • Definitionen musikalischer Fachtermini (deutsch, italienisch und englisch),
  • Übertragung gegebener Tondauern in gegebene Taktarten,
  • Intervalldefinitionen,
  • Grundkenntnisse der Akkordlehre (Funktionslehre, Stufenlehre, Generalbasslehre).
  • Notierung von Oberton-/Partialtonreihen,
  • Aussetzen eines bezifferten Generalbasses.

5. Musikpädagogik (nur für Bewerberinnen und Bewerber für den künstlerisch-pädagogischen Studiengang)

Im ersten Teil der 60-minütigen Gruppenprüfung werden in musikpraktischen Übungen die stimmliche und körperliche Ausdrucksfähigkeit und die rhythmisch- metrischen und improvisatorischen Fähigkeiten ermittelt (elementares Instrumentarium und/oder eigenes Instrument). Im zweiten Teil wird das pädagogische Reflexionsvermögen geprüft.

1. Kernfach Kontrabass

Werke aus drei verschiedenen Epochen, darunter schnelle und langsame Sätze.

2. Zweitinstrument:

Wenn Klavier oder frei gewähltes Zweitinstrument:

  • Zwei Stücke aus verschiedenen Epochen, gegebenenfalls Blattspiel.

Besonderes Repertoire bei Bewerbern mit Kernfach Orgel:

  • Vortrag eines polyphonen Werkes von J. S. Bach,
  • Vortrag eines Allegrosatzes mittlerer Schwierigkeit (aus einer klassischen Sonate),
  • Vortrag eines kurzen romantischen Werkes,
  • Vomblattspiel.

wenn Gesang:

  • Zwei Kunstlieder unterschiedlicher Epochen,
  • Zwei (unbegleitete) Lieder.

3. Musiktheorie mündlich (nur, wenn die schriftliche Prüfung nicht bestanden ist):

Teil Gehörbildung

  • Rhythmen nachklatschen bzw. nachsprechen (Rhythmen vom Blatt deklamieren oder klatschen (Grundschlag jeweils dazu dirigieren bzw. mit dem Fuß markieren)),
  • Einzelne simultane Intervalle - größer als eine Oktave - in enger Lage (auf Tonnamen) nachsingen und bestimmen,
  • Drei- und Vierklänge und ihre Umkehrungen bestimmen und (am eigenen Instrument) nachspielen (Sänger: nachsingen auf Tonnamen),
  •  Vorsgespielte motivische Sequenzen singend oder (am eigenen Instrument) spielend weiterführen,
  • Tonale Melodien (z.B. Einzelstimmen aus einem Choral) in Violin- und Bassschlüssel auf Tonnamen vom Blatt singen.

Teil Allgemeine Musiklehre/Tonsatz

  • Mögliche Fragen nach Notennamen und Registerbezeichnungen,
  • Prüfung der Lesefähigkeit sämtlicher Schlüssel,
  • Tonartvorzeichnungen und Skalenbestimmung (modal und dur-moll-tonal),
  • Definitionen musikalischer Fachtermini (deutsch, italienisch und englisch),
  • Intervalldefinitionen,
  • Grundkenntnisse der Akkordlehre (Funktionslehre, Stufenlehre, Generalbasslehre),
  • Spielen einfacher Kadenzen in Tonarten bis zu zwei Vorzeichen.

4. Musiktheorie schriftlich

Die Diktate des Gehörbildungsteils, die am Klavier gegeben werden, umfassen folgende Inhalte:

  • Intervalle, sukzessiv, von einem gegebenen Ton aus im Violin- bzw. Bassschlüssel - Intervalle, simultan, in verschiedenen Registerlagen,
  • Notierung dreistimmiger Akkorde in Grundstellung und sämtlichen Umkehrungen, von einem gegebenen Ton aus simultan und arpeggiert gespielt (Dur, Moll, vermindert, übermäßig und freitonal, z.B. Quartenakkord oder Cluster),
  • Notierung vierstimmiger Akkorde in Grundstellung und sämtlichen Umkehrungen, von einem gegebenen Ton aus simultan und arpeggiert gespielt (alle Septakkordformen des traditionellen Tonsatzes),
  • Notierung einfacher melodischer Phrasen (Barock, Klassik).

Die Aufgabenstellung im Teil Allgemeine Musiklehre/Tonsatz kann alle Themenbereiche dieses Faches, einschließlich der Grundlagen der Akustik und Instrumentenkunde umfassen z.B.:

  • Notennamen und Registerbezeichnungen (Lesefähigkeit sämtlicher Schlüssel), Tonartvorzeichnungen und Skalenbestimmung (modal und dur-moll-tonal),
  • Definitionen musikalischer Fachtermini (deutsch, italienisch und englisch),
  • Übertragung gegebener Tondauern in gegebene Taktarten,
  • Intervalldefinitionen,
  • Grundkenntnisse der Akkordlehre (Funktionslehre, Stufenlehre, Generalbasslehre).
  • Notierung von Oberton-/Partialtonreihen,
  • Aussetzen eines bezifferten Generalbasses.

5. Musikpädagogik (nur für Bewerberinnen und Bewerber für den künstlerisch-pädagogischen Studiengang)

Im ersten Teil der 60-minütigen Gruppenprüfung werden in musikpraktischen Übungen die stimmliche und körperliche Ausdrucksfähigkeit und die rhythmisch- metrischen und improvisatorischen Fähigkeiten ermittelt (elementares Instrumentarium und/oder eigenes Instrument). Im zweiten Teil wird das pädagogische Reflexionsvermögen geprüft.

1. Kernfach Oboe

Zwei Stücke aus unterschiedlichen Epochen.

2. Zweitinstrument:

Wenn Klavier oder frei gewähltes Zweitinstrument:

Zwei Stücke aus verschiedenen Epochen, gegebenenfalls Blattspiel.

Besonderes Repertoire bei Bewerbern mit Kernfach Orgel:

Vortrag eines polyphonen Werkes von J. S. Bach,

Vortrag eines Allegrosatzes mittlerer Schwierigkeit (aus einer klassischen Sonate),

Vortrag eines kurzen romantischen Werkes,

Vomblattspiel.

wenn Gesang:

Zwei Kunstlieder unterschiedlicher Epochen,

Zwei (unbegleitete) Lieder.

3. Musiktheorie mündlich (nur, wenn die schriftliche Prüfung nicht bestanden ist):

Teil Gehörbildung

Rhythmen nachklatschen bzw. nachsprechen (Rhythmen vom Blatt deklamieren oder klatschen (Grundschlag jeweils dazu dirigieren bzw. mit dem Fuß markieren)),

Einzelne simultane Intervalle - größer als eine Oktave - in enger Lage (auf Tonnamen) nachsingen und bestimmen,

Drei- und Vierklänge und ihre Umkehrungen bestimmen und (am eigenen Instrument) nachspielen (Sänger: nachsingen auf Tonnamen),

 Vorsgespielte motivische Sequenzen singend oder (am eigenen Instrument) spielend weiterführen,

Tonale Melodien (z.B. Einzelstimmen aus einem Choral) in Violin- und Bassschlüssel auf Tonnamen vom Blatt singen.

Teil Allgemeine Musiklehre/Tonsatz

Mögliche Fragen nach Notennamen und Registerbezeichnungen,

Prüfung der Lesefähigkeit sämtlicher Schlüssel,

Tonartvorzeichnungen und Skalenbestimmung (modal und dur-moll-tonal),

Definitionen musikalischer Fachtermini (deutsch, italienisch und englisch),

Intervalldefinitionen,

Grundkenntnisse der Akkordlehre (Funktionslehre, Stufenlehre, Generalbasslehre),

Spielen einfacher Kadenzen in Tonarten bis zu zwei Vorzeichen.

4. Musiktheorie schriftlich

Die Diktate des Gehörbildungsteils, die am Klavier gegeben werden, umfassen folgende Inhalte:

Intervalle, sukzessiv, von einem gegebenen Ton aus im Violin- bzw. Bassschlüssel - Intervalle, simultan, in verschiedenen Registerlagen,

Notierung dreistimmiger Akkorde in Grundstellung und sämtlichen Umkehrungen, von einem gegebenen Ton aus simultan und arpeggiert gespielt (Dur, Moll, vermindert, übermäßig und freitonal, z.B. Quartenakkord oder Cluster),

Notierung vierstimmiger Akkorde in Grundstellung und sämtlichen Umkehrungen, von einem gegebenen Ton aus simultan und arpeggiert gespielt (alle Septakkordformen des traditionellen Tonsatzes),

Notierung einfacher melodischer Phrasen (Barock, Klassik).

Die Aufgabenstellung im Teil Allgemeine Musiklehre/Tonsatz kann alle Themenbereiche dieses Faches, einschließlich der Grundlagen der Akustik und Instrumentenkunde umfassen z.B.:

Notennamen und Registerbezeichnungen (Lesefähigkeit sämtlicher Schlüssel), Tonartvorzeichnungen und Skalenbestimmung (modal und dur-moll-tonal),

Definitionen musikalischer Fachtermini (deutsch, italienisch und englisch),

Übertragung gegebener Tondauern in gegebene Taktarten,

Intervalldefinitionen,

Grundkenntnisse der Akkordlehre (Funktionslehre, Stufenlehre, Generalbasslehre).

Notierung von Oberton-/Partialtonreihen,

Aussetzen eines bezifferten Generalbasses.

5. Musikpädagogik (nur für Bewerberinnen und Bewerber für den künstlerisch-pädagogischen Studiengang)

Im ersten Teil der 60-minütigen Gruppenprüfung werden in musikpraktischen Übungen die stimmliche und körperliche Ausdrucksfähigkeit und die rhythmisch- metrischen und improvisatorischen Fähigkeiten ermittelt (elementares Instrumentarium und/oder eigenes Instrument). Im zweiten Teil wird das pädagogische Reflexionsvermögen geprüft.

1. Kernfach Orgel

Ein größeres Werk von vor-Bach’schen Komponisten (z.B. Buxtehude, Bruhns, Lübeck, etc.) oder Zeitgenossen J. S. Bachs,

Ein größeres freies Werk von J. S. Bach, eine größere Choralbearbeitung und ein Choralvorspiel aus dem „Orgelbüchlein“,

Ein mittelschweres Werk der Romantik (z.B. Mendelssohn, Schumann, Reger, Franck, etc.),

Ein Werk mittleren Schwierigkeitsgrades aus dem 20. Jahrhundert (Komponist muss nach 1880 geboren sein),

Eine Improvisation (Vorspiel und Harmonisation nach einem Kirchenlied) von ca. 5 Minuten,

Ein polyphones Werk von J.S. Bach am Klavier.

2. Zweitinstrument:

Wenn Klavier oder frei gewähltes Zweitinstrument:

Zwei Stücke aus verschiedenen Epochen, gegebenenfalls Blattspiel.

Besonderes Repertoire bei Bewerbern mit Kernfach Orgel:

Vortrag eines polyphonen Werkes von J. S. Bach,

Vortrag eines Allegrosatzes mittlerer Schwierigkeit (aus einer klassischen Sonate),

Vortrag eines kurzen romantischen Werkes,

Vomblattspiel.

wenn Gesang:

Zwei Kunstlieder unterschiedlicher Epochen,

Zwei (unbegleitete) Lieder.

3. Musiktheorie mündlich (nur, wenn die schriftliche Prüfung nicht bestanden ist):

Teil Gehörbildung

Rhythmen nachklatschen bzw. nachsprechen (Rhythmen vom Blatt deklamieren oder klatschen (Grundschlag jeweils dazu dirigieren bzw. mit dem Fuß markieren)),

Einzelne simultane Intervalle - größer als eine Oktave - in enger Lage (auf Tonnamen) nachsingen und bestimmen,

Drei- und Vierklänge und ihre Umkehrungen bestimmen und (am eigenen Instrument) nachspielen (Sänger: nachsingen auf Tonnamen),

 Vorsgespielte motivische Sequenzen singend oder (am eigenen Instrument) spielend weiterführen,

Tonale Melodien (z.B. Einzelstimmen aus einem Choral) in Violin- und Bassschlüssel auf Tonnamen vom Blatt singen.

Teil Allgemeine Musiklehre/Tonsatz

Mögliche Fragen nach Notennamen und Registerbezeichnungen,

Prüfung der Lesefähigkeit sämtlicher Schlüssel,

Tonartvorzeichnungen und Skalenbestimmung (modal und dur-moll-tonal),

Definitionen musikalischer Fachtermini (deutsch, italienisch und englisch),

Intervalldefinitionen,

Grundkenntnisse der Akkordlehre (Funktionslehre, Stufenlehre, Generalbasslehre),

Spielen einfacher Kadenzen in Tonarten bis zu zwei Vorzeichen.

4. Musiktheorie schriftlich

Die Diktate des Gehörbildungsteils, die am Klavier gegeben werden, umfassen folgende Inhalte:

Intervalle, sukzessiv, von einem gegebenen Ton aus im Violin- bzw. Bassschlüssel - Intervalle, simultan, in verschiedenen Registerlagen,

Notierung dreistimmiger Akkorde in Grundstellung und sämtlichen Umkehrungen, von einem gegebenen Ton aus simultan und arpeggiert gespielt (Dur, Moll, vermindert, übermäßig und freitonal, z.B. Quartenakkord oder Cluster),

Notierung vierstimmiger Akkorde in Grundstellung und sämtlichen Umkehrungen, von einem gegebenen Ton aus simultan und arpeggiert gespielt (alle Septakkordformen des traditionellen Tonsatzes),

Notierung einfacher melodischer Phrasen (Barock, Klassik).

Die Aufgabenstellung im Teil Allgemeine Musiklehre/Tonsatz kann alle Themenbereiche dieses Faches, einschließlich der Grundlagen der Akustik und Instrumentenkunde umfassen z.B.:

Notennamen und Registerbezeichnungen (Lesefähigkeit sämtlicher Schlüssel), Tonartvorzeichnungen und Skalenbestimmung (modal und dur-moll-tonal),

Definitionen musikalischer Fachtermini (deutsch, italienisch und englisch),

Übertragung gegebener Tondauern in gegebene Taktarten,

Intervalldefinitionen,

Grundkenntnisse der Akkordlehre (Funktionslehre, Stufenlehre, Generalbasslehre).

Notierung von Oberton-/Partialtonreihen,

Aussetzen eines bezifferten Generalbasses.

1. Kernfach Posaune

Tenorposaune:

Ein Werk aus der Barockzeit oder Vorklassik (z.B. von Galliard, Marcello, Händel, Wagenseil oder Albrechtsberger),

Ein Werk aus der Klassik oder Romantik (z.B. von Sachse, David, Guilmant, Saint Saëns),

Ein zeitgenössisches Werk (z.B. von Bozza, Martin, Hindemith, B. Hummel, Serocki).

Bassposaune:

Ein Werk aus der Barockzeit oder Vorklassik (z.B. Sonate von Telemann oder Galliard),

Ein Werk aus der Klassik oder Romantik (z.B. von E. Sachse: tiefe Ausgabe in F-Dur oder Konzert von David: tiefe Ausgabe B-Dur),

Ein zeitgenössisches Werk (z.B. von McCarty, Lantier, Lebediew oder Bozza).

2. Zweitinstrument:

Wenn Klavier oder frei gewähltes Zweitinstrument:

Zwei Stücke aus verschiedenen Epochen, gegebenenfalls Blattspiel.

Besonderes Repertoire bei Bewerbern mit Kernfach Orgel:

Vortrag eines polyphonen Werkes von J. S. Bach,

Vortrag eines Allegrosatzes mittlerer Schwierigkeit (aus einer klassischen Sonate),

Vortrag eines kurzen romantischen Werkes,

Vomblattspiel.

wenn Gesang:

Zwei Kunstlieder unterschiedlicher Epochen,

Zwei (unbegleitete) Lieder.

3. Musiktheorie mündlich (nur, wenn die schriftliche Prüfung nicht bestanden ist):

Teil Gehörbildung

Rhythmen nachklatschen bzw. nachsprechen (Rhythmen vom Blatt deklamieren oder klatschen (Grundschlag jeweils dazu dirigieren bzw. mit dem Fuß markieren)),

Einzelne simultane Intervalle - größer als eine Oktave - in enger Lage (auf Tonnamen) nachsingen und bestimmen,

Drei- und Vierklänge und ihre Umkehrungen bestimmen und (am eigenen Instrument) nachspielen (Sänger: nachsingen auf Tonnamen),

 Vorsgespielte motivische Sequenzen singend oder (am eigenen Instrument) spielend weiterführen,

Tonale Melodien (z.B. Einzelstimmen aus einem Choral) in Violin- und Bassschlüssel auf Tonnamen vom Blatt singen.

Teil Allgemeine Musiklehre/Tonsatz

Mögliche Fragen nach Notennamen und Registerbezeichnungen,

Prüfung der Lesefähigkeit sämtlicher Schlüssel,

Tonartvorzeichnungen und Skalenbestimmung (modal und dur-moll-tonal),

Definitionen musikalischer Fachtermini (deutsch, italienisch und englisch),

Intervalldefinitionen,

Grundkenntnisse der Akkordlehre (Funktionslehre, Stufenlehre, Generalbasslehre),

Spielen einfacher Kadenzen in Tonarten bis zu zwei Vorzeichen.

4. Musiktheorie schriftlich

Die Diktate des Gehörbildungsteils, die am Klavier gegeben werden, umfassen folgende Inhalte:

Intervalle, sukzessiv, von einem gegebenen Ton aus im Violin- bzw. Bassschlüssel - Intervalle, simultan, in verschiedenen Registerlagen,

Notierung dreistimmiger Akkorde in Grundstellung und sämtlichen Umkehrungen, von einem gegebenen Ton aus simultan und arpeggiert gespielt (Dur, Moll, vermindert, übermäßig und freitonal, z.B. Quartenakkord oder Cluster),

Notierung vierstimmiger Akkorde in Grundstellung und sämtlichen Umkehrungen, von einem gegebenen Ton aus simultan und arpeggiert gespielt (alle Septakkordformen des traditionellen Tonsatzes),

Notierung einfacher melodischer Phrasen (Barock, Klassik).

Die Aufgabenstellung im Teil Allgemeine Musiklehre/Tonsatz kann alle Themenbereiche dieses Faches, einschließlich der Grundlagen der Akustik und Instrumentenkunde umfassen z.B.:

Notennamen und Registerbezeichnungen (Lesefähigkeit sämtlicher Schlüssel), Tonartvorzeichnungen und Skalenbestimmung (modal und dur-moll-tonal),

Definitionen musikalischer Fachtermini (deutsch, italienisch und englisch),

Übertragung gegebener Tondauern in gegebene Taktarten,

Intervalldefinitionen,

Grundkenntnisse der Akkordlehre (Funktionslehre, Stufenlehre, Generalbasslehre).

Notierung von Oberton-/Partialtonreihen,

Aussetzen eines bezifferten Generalbasses.

5. Musikpädagogik (nur für Bewerberinnen und Bewerber für den künstlerisch-pädagogischen Studiengang)

Im ersten Teil der 60-minütigen Gruppenprüfung werden in musikpraktischen Übungen die stimmliche und körperliche Ausdrucksfähigkeit und die rhythmisch- metrischen und improvisatorischen Fähigkeiten ermittelt (elementares Instrumentarium und/oder eigenes Instrument). Im zweiten Teil wird das pädagogische Reflexionsvermögen geprüft.

1. Kernfach Saxofon

Drei Stücke verschiedener Stile; das vorbereitete Programm soll einen langsamen Satz beinhalten.

2. Zweitinstrument:

Wenn Klavier oder frei gewähltes Zweitinstrument:

Zwei Stücke aus verschiedenen Epochen, gegebenenfalls Blattspiel.

Besonderes Repertoire bei Bewerbern mit Kernfach Orgel:

Vortrag eines polyphonen Werkes von J. S. Bach,

Vortrag eines Allegrosatzes mittlerer Schwierigkeit (aus einer klassischen Sonate),

Vortrag eines kurzen romantischen Werkes,

Vomblattspiel.

wenn Gesang:

Zwei Kunstlieder unterschiedlicher Epochen,

Zwei (unbegleitete) Lieder.

3. Musiktheorie mündlich (nur, wenn die schriftliche Prüfung nicht bestanden ist):

Teil Gehörbildung

Rhythmen nachklatschen bzw. nachsprechen (Rhythmen vom Blatt deklamieren oder klatschen (Grundschlag jeweils dazu dirigieren bzw. mit dem Fuß markieren)),

Einzelne simultane Intervalle - größer als eine Oktave - in enger Lage (auf Tonnamen) nachsingen und bestimmen,

Drei- und Vierklänge und ihre Umkehrungen bestimmen und (am eigenen Instrument) nachspielen (Sänger: nachsingen auf Tonnamen),

 Vorsgespielte motivische Sequenzen singend oder (am eigenen Instrument) spielend weiterführen,

Tonale Melodien (z.B. Einzelstimmen aus einem Choral) in Violin- und Bassschlüssel auf Tonnamen vom Blatt singen.

Teil Allgemeine Musiklehre/Tonsatz

Mögliche Fragen nach Notennamen und Registerbezeichnungen,

Prüfung der Lesefähigkeit sämtlicher Schlüssel,

Tonartvorzeichnungen und Skalenbestimmung (modal und dur-moll-tonal),

Definitionen musikalischer Fachtermini (deutsch, italienisch und englisch),

Intervalldefinitionen,

Grundkenntnisse der Akkordlehre (Funktionslehre, Stufenlehre, Generalbasslehre),

Spielen einfacher Kadenzen in Tonarten bis zu zwei Vorzeichen.

4. Musiktheorie schriftlich

Die Diktate des Gehörbildungsteils, die am Klavier gegeben werden, umfassen folgende Inhalte:

Intervalle, sukzessiv, von einem gegebenen Ton aus im Violin- bzw. Bassschlüssel - Intervalle, simultan, in verschiedenen Registerlagen,

Notierung dreistimmiger Akkorde in Grundstellung und sämtlichen Umkehrungen, von einem gegebenen Ton aus simultan und arpeggiert gespielt (Dur, Moll, vermindert, übermäßig und freitonal, z.B. Quartenakkord oder Cluster),

Notierung vierstimmiger Akkorde in Grundstellung und sämtlichen Umkehrungen, von einem gegebenen Ton aus simultan und arpeggiert gespielt (alle Septakkordformen des traditionellen Tonsatzes),

Notierung einfacher melodischer Phrasen (Barock, Klassik).

Die Aufgabenstellung im Teil Allgemeine Musiklehre/Tonsatz kann alle Themenbereiche dieses Faches, einschließlich der Grundlagen der Akustik und Instrumentenkunde umfassen z.B.:

Notennamen und Registerbezeichnungen (Lesefähigkeit sämtlicher Schlüssel), Tonartvorzeichnungen und Skalenbestimmung (modal und dur-moll-tonal),

Definitionen musikalischer Fachtermini (deutsch, italienisch und englisch),

Übertragung gegebener Tondauern in gegebene Taktarten,

Intervalldefinitionen,

Grundkenntnisse der Akkordlehre (Funktionslehre, Stufenlehre, Generalbasslehre).

Notierung von Oberton-/Partialtonreihen,

Aussetzen eines bezifferten Generalbasses.

5. Musikpädagogik (nur für Bewerberinnen und Bewerber für den künstlerisch-pädagogischen Studiengang)

Im ersten Teil der 60-minütigen Gruppenprüfung werden in musikpraktischen Übungen die stimmliche und körperliche Ausdrucksfähigkeit und die rhythmisch- metrischen und improvisatorischen Fähigkeiten ermittelt (elementares Instrumentarium und/oder eigenes Instrument). Im zweiten Teil wird das pädagogische Reflexionsvermögen geprüft.

1. Kernfach Schlagzeug

Je ein Werk mit jeweils einer Dauer von ca. 4 Min. aus den folgenden Instrumentalbereichen (Mindestanforderung Schwierigkeitsstufe 4/5):

Kleine Trommel (snare-drum) (z. B. Goldenberg, Wagner, Knauer oder Fink),

Pauken (timpani) (z. B. Zegalski Et. 7, Krüger Et. 35 oder Nr. 45 oder Bayer),

Mallet: a) Marimba, b) Vibrafon,

Auswahl: Drum-Set oder Set-up (Multiple-Percussion) Solo.

2. Zweitinstrument:

Wenn Klavier oder frei gewähltes Zweitinstrument:

Zwei Stücke aus verschiedenen Epochen, gegebenenfalls Blattspiel.

Besonderes Repertoire bei Bewerbern mit Kernfach Orgel:

Vortrag eines polyphonen Werkes von J. S. Bach,

Vortrag eines Allegrosatzes mittlerer Schwierigkeit (aus einer klassischen Sonate),

Vortrag eines kurzen romantischen Werkes,

Vomblattspiel.

wenn Gesang:

Zwei Kunstlieder unterschiedlicher Epochen,

Zwei (unbegleitete) Lieder.

3. Musiktheorie mündlich (nur, wenn die schriftliche Prüfung nicht bestanden ist):

Teil Gehörbildung

Rhythmen nachklatschen bzw. nachsprechen (Rhythmen vom Blatt deklamieren oder klatschen (Grundschlag jeweils dazu dirigieren bzw. mit dem Fuß markieren)),

Einzelne simultane Intervalle - größer als eine Oktave - in enger Lage (auf Tonnamen) nachsingen und bestimmen,

Drei- und Vierklänge und ihre Umkehrungen bestimmen und (am eigenen Instrument) nachspielen (Sänger: nachsingen auf Tonnamen),

 Vorsgespielte motivische Sequenzen singend oder (am eigenen Instrument) spielend weiterführen,

Tonale Melodien (z.B. Einzelstimmen aus einem Choral) in Violin- und Bassschlüssel auf Tonnamen vom Blatt singen.

Teil Allgemeine Musiklehre/Tonsatz

Mögliche Fragen nach Notennamen und Registerbezeichnungen,

Prüfung der Lesefähigkeit sämtlicher Schlüssel,

Tonartvorzeichnungen und Skalenbestimmung (modal und dur-moll-tonal),

Definitionen musikalischer Fachtermini (deutsch, italienisch und englisch),

Intervalldefinitionen,

Grundkenntnisse der Akkordlehre (Funktionslehre, Stufenlehre, Generalbasslehre),

Spielen einfacher Kadenzen in Tonarten bis zu zwei Vorzeichen.

4. Musiktheorie schriftlich

Die Diktate des Gehörbildungsteils, die am Klavier gegeben werden, umfassen folgende Inhalte:

Intervalle, sukzessiv, von einem gegebenen Ton aus im Violin- bzw. Bassschlüssel - Intervalle, simultan, in verschiedenen Registerlagen,

Notierung dreistimmiger Akkorde in Grundstellung und sämtlichen Umkehrungen, von einem gegebenen Ton aus simultan und arpeggiert gespielt (Dur, Moll, vermindert, übermäßig und freitonal, z.B. Quartenakkord oder Cluster),

Notierung vierstimmiger Akkorde in Grundstellung und sämtlichen Umkehrungen, von einem gegebenen Ton aus simultan und arpeggiert gespielt (alle Septakkordformen des traditionellen Tonsatzes),

Notierung einfacher melodischer Phrasen (Barock, Klassik).

Die Aufgabenstellung im Teil Allgemeine Musiklehre/Tonsatz kann alle Themenbereiche dieses Faches, einschließlich der Grundlagen der Akustik und Instrumentenkunde umfassen z.B.:

Notennamen und Registerbezeichnungen (Lesefähigkeit sämtlicher Schlüssel), Tonartvorzeichnungen und Skalenbestimmung (modal und dur-moll-tonal),

Definitionen musikalischer Fachtermini (deutsch, italienisch und englisch),

Übertragung gegebener Tondauern in gegebene Taktarten,

Intervalldefinitionen,

Grundkenntnisse der Akkordlehre (Funktionslehre, Stufenlehre, Generalbasslehre).

Notierung von Oberton-/Partialtonreihen,

Aussetzen eines bezifferten Generalbasses.

5. Musikpädagogik (nur für Bewerberinnen und Bewerber für den künstlerisch-pädagogischen Studiengang)

Im ersten Teil der 60-minütigen Gruppenprüfung werden in musikpraktischen Übungen die stimmliche und körperliche Ausdrucksfähigkeit und die rhythmisch- metrischen und improvisatorischen Fähigkeiten ermittelt (elementares Instrumentarium und/oder eigenes Instrument). Im zweiten Teil wird das pädagogische Reflexionsvermögen geprüft.

1. Kernfach Trompete

Ein Satz aus einem klassischen Trompetenkonzert (z.B. von Haydn, Hummel oder Neruda),

Ein Teil oder Satz aus einem romantischen Trompetenwerk (z.B. Reger: Romanze, Arutjunjan, Böhme, Cords, Porrino),

Ein Teil oder Satz aus einem zeitgenössischen Trompetenwerk (z.B. Hindemith, Francaix, Enesco, B. Hummel),

Ein kurzes Stück auf der hohen Trompete.

2. Zweitinstrument:

Wenn Klavier oder frei gewähltes Zweitinstrument:

Zwei Stücke aus verschiedenen Epochen, gegebenenfalls Blattspiel.

Besonderes Repertoire bei Bewerbern mit Kernfach Orgel:

Vortrag eines polyphonen Werkes von J. S. Bach,

Vortrag eines Allegrosatzes mittlerer Schwierigkeit (aus einer klassischen Sonate),

Vortrag eines kurzen romantischen Werkes,

Vomblattspiel.

wenn Gesang:

Zwei Kunstlieder unterschiedlicher Epochen,

Zwei (unbegleitete) Lieder.

3. Musiktheorie mündlich (nur, wenn die schriftliche Prüfung nicht bestanden ist):

Teil Gehörbildung

Rhythmen nachklatschen bzw. nachsprechen (Rhythmen vom Blatt deklamieren oder klatschen (Grundschlag jeweils dazu dirigieren bzw. mit dem Fuß markieren)),

Einzelne simultane Intervalle - größer als eine Oktave - in enger Lage (auf Tonnamen) nachsingen und bestimmen,

Drei- und Vierklänge und ihre Umkehrungen bestimmen und (am eigenen Instrument) nachspielen (Sänger: nachsingen auf Tonnamen),

 Vorsgespielte motivische Sequenzen singend oder (am eigenen Instrument) spielend weiterführen,

Tonale Melodien (z.B. Einzelstimmen aus einem Choral) in Violin- und Bassschlüssel auf Tonnamen vom Blatt singen.

Teil Allgemeine Musiklehre/Tonsatz

Mögliche Fragen nach Notennamen und Registerbezeichnungen,

Prüfung der Lesefähigkeit sämtlicher Schlüssel,

Tonartvorzeichnungen und Skalenbestimmung (modal und dur-moll-tonal),

Definitionen musikalischer Fachtermini (deutsch, italienisch und englisch),

Intervalldefinitionen,

Grundkenntnisse der Akkordlehre (Funktionslehre, Stufenlehre, Generalbasslehre),

Spielen einfacher Kadenzen in Tonarten bis zu zwei Vorzeichen.

4. Musiktheorie schriftlich

Die Diktate des Gehörbildungsteils, die am Klavier gegeben werden, umfassen folgende Inhalte:

Intervalle, sukzessiv, von einem gegebenen Ton aus im Violin- bzw. Bassschlüssel - Intervalle, simultan, in verschiedenen Registerlagen,

Notierung dreistimmiger Akkorde in Grundstellung und sämtlichen Umkehrungen, von einem gegebenen Ton aus simultan und arpeggiert gespielt (Dur, Moll, vermindert, übermäßig und freitonal, z.B. Quartenakkord oder Cluster),

Notierung vierstimmiger Akkorde in Grundstellung und sämtlichen Umkehrungen, von einem gegebenen Ton aus simultan und arpeggiert gespielt (alle Septakkordformen des traditionellen Tonsatzes),

Notierung einfacher melodischer Phrasen (Barock, Klassik).

Die Aufgabenstellung im Teil Allgemeine Musiklehre/Tonsatz kann alle Themenbereiche dieses Faches, einschließlich der Grundlagen der Akustik und Instrumentenkunde umfassen z.B.:

Notennamen und Registerbezeichnungen (Lesefähigkeit sämtlicher Schlüssel), Tonartvorzeichnungen und Skalenbestimmung (modal und dur-moll-tonal),

Definitionen musikalischer Fachtermini (deutsch, italienisch und englisch),

Übertragung gegebener Tondauern in gegebene Taktarten,

Intervalldefinitionen,

Grundkenntnisse der Akkordlehre (Funktionslehre, Stufenlehre, Generalbasslehre).

Notierung von Oberton-/Partialtonreihen,

Aussetzen eines bezifferten Generalbasses.

5. Musikpädagogik (nur für Bewerberinnen und Bewerber für den künstlerisch-pädagogischen Studiengang)

Im ersten Teil der 60-minütigen Gruppenprüfung werden in musikpraktischen Übungen die stimmliche und körperliche Ausdrucksfähigkeit und die rhythmisch- metrischen und improvisatorischen Fähigkeiten ermittelt (elementares Instrumentarium und/oder eigenes Instrument). Im zweiten Teil wird das pädagogische Reflexionsvermögen geprüft.

1. Kernfach Tuba

Eine Etüde (z.B. von Kopprasch, Bordogni (Rochut) oder Anthony Plogh),

Ein Werk aus der Barockzeit, Klassik oder Romantik (z.B. Händel: Konzert für Oboe in g-Moll in Übertragung für Tuba f-Moll, oder Marcello: Sonate F-Dur, Original für Cello oder Mozart: Konzert, Original für Horn oder Strauss: Konzert, Original für Horn),

Ein zeitgenössisches Werk (z.B. Lebediew: Konuert, Hofmeister Verlag oder Hindemith: Sonate, Schott Verlag oder B. Hummel: Sonatine, Hofmeister Verlag oder Arnold: Fantasy, Faber Verlag oder Vaughan-Williams: Konzert, Oxford University Press oder Bozza: Concertino Verlag Leduc, Paris).

2. Zweitinstrument:

Wenn Klavier oder frei gewähltes Zweitinstrument:

Zwei Stücke aus verschiedenen Epochen, gegebenenfalls Blattspiel.

Besonderes Repertoire bei Bewerbern mit Kernfach Orgel:

Vortrag eines polyphonen Werkes von J. S. Bach,

Vortrag eines Allegrosatzes mittlerer Schwierigkeit (aus einer klassischen Sonate),

Vortrag eines kurzen romantischen Werkes,

Vomblattspiel.

wenn Gesang:

Zwei Kunstlieder unterschiedlicher Epochen,

Zwei (unbegleitete) Lieder.

3. Musiktheorie mündlich (nur, wenn die schriftliche Prüfung nicht bestanden ist):

Teil Gehörbildung

Rhythmen nachklatschen bzw. nachsprechen (Rhythmen vom Blatt deklamieren oder klatschen (Grundschlag jeweils dazu dirigieren bzw. mit dem Fuß markieren)),

Einzelne simultane Intervalle - größer als eine Oktave - in enger Lage (auf Tonnamen) nachsingen und bestimmen,

Drei- und Vierklänge und ihre Umkehrungen bestimmen und (am eigenen Instrument) nachspielen (Sänger: nachsingen auf Tonnamen),

 Vorsgespielte motivische Sequenzen singend oder (am eigenen Instrument) spielend weiterführen,

Tonale Melodien (z.B. Einzelstimmen aus einem Choral) in Violin- und Bassschlüssel auf Tonnamen vom Blatt singen.

Teil Allgemeine Musiklehre/Tonsatz

Mögliche Fragen nach Notennamen und Registerbezeichnungen,

Prüfung der Lesefähigkeit sämtlicher Schlüssel,

Tonartvorzeichnungen und Skalenbestimmung (modal und dur-moll-tonal),

Definitionen musikalischer Fachtermini (deutsch, italienisch und englisch),

Intervalldefinitionen,

Grundkenntnisse der Akkordlehre (Funktionslehre, Stufenlehre, Generalbasslehre),

Spielen einfacher Kadenzen in Tonarten bis zu zwei Vorzeichen.

4. Musiktheorie schriftlich

Die Diktate des Gehörbildungsteils, die am Klavier gegeben werden, umfassen folgende Inhalte:

Intervalle, sukzessiv, von einem gegebenen Ton aus im Violin- bzw. Bassschlüssel - Intervalle, simultan, in verschiedenen Registerlagen,

Notierung dreistimmiger Akkorde in Grundstellung und sämtlichen Umkehrungen, von einem gegebenen Ton aus simultan und arpeggiert gespielt (Dur, Moll, vermindert, übermäßig und freitonal, z.B. Quartenakkord oder Cluster),

Notierung vierstimmiger Akkorde in Grundstellung und sämtlichen Umkehrungen, von einem gegebenen Ton aus simultan und arpeggiert gespielt (alle Septakkordformen des traditionellen Tonsatzes),

Notierung einfacher melodischer Phrasen (Barock, Klassik).

Die Aufgabenstellung im Teil Allgemeine Musiklehre/Tonsatz kann alle Themenbereiche dieses Faches, einschließlich der Grundlagen der Akustik und Instrumentenkunde umfassen z.B.:

Notennamen und Registerbezeichnungen (Lesefähigkeit sämtlicher Schlüssel), Tonartvorzeichnungen und Skalenbestimmung (modal und dur-moll-tonal),

Definitionen musikalischer Fachtermini (deutsch, italienisch und englisch),

Übertragung gegebener Tondauern in gegebene Taktarten,

Intervalldefinitionen,

Grundkenntnisse der Akkordlehre (Funktionslehre, Stufenlehre, Generalbasslehre).

Notierung von Oberton-/Partialtonreihen,

Aussetzen eines bezifferten Generalbasses.

5. Musikpädagogik (nur für Bewerberinnen und Bewerber für den künstlerisch-pädagogischen Studiengang)

Im ersten Teil der 60-minütigen Gruppenprüfung werden in musikpraktischen Übungen die stimmliche und körperliche Ausdrucksfähigkeit und die rhythmisch- metrischen und improvisatorischen Fähigkeiten ermittelt (elementares Instrumentarium und/oder eigenes Instrument). Im zweiten Teil wird das pädagogische Reflexionsvermögen geprüft.

1. Kernfach Viola

Drei Werke aus mindestens zwei verschiedenen Stilepochen, darunter:

Ein Satz aus einer Solosonate oder Solosuite,

Der erste Satz aus einem Violakonzert (ohne Orchestervorspiel),

Ein Satz aus einer Sonate oder einem bedeutenden Werk für Viola und Klavier.

2. Zweitinstrument:

Wenn Klavier oder frei gewähltes Zweitinstrument:

Zwei Stücke aus verschiedenen Epochen, gegebenenfalls Blattspiel.

Besonderes Repertoire bei Bewerbern mit Kernfach Orgel:

Vortrag eines polyphonen Werkes von J. S. Bach,

Vortrag eines Allegrosatzes mittlerer Schwierigkeit (aus einer klassischen Sonate),

Vortrag eines kurzen romantischen Werkes,

Vomblattspiel.

wenn Gesang:

Zwei Kunstlieder unterschiedlicher Epochen,

Zwei (unbegleitete) Lieder.

3. Musiktheorie mündlich (nur, wenn die schriftliche Prüfung nicht bestanden ist):

Teil Gehörbildung

Rhythmen nachklatschen bzw. nachsprechen (Rhythmen vom Blatt deklamieren oder klatschen (Grundschlag jeweils dazu dirigieren bzw. mit dem Fuß markieren)),

Einzelne simultane Intervalle - größer als eine Oktave - in enger Lage (auf Tonnamen) nachsingen und bestimmen,

Drei- und Vierklänge und ihre Umkehrungen bestimmen und (am eigenen Instrument) nachspielen (Sänger: nachsingen auf Tonnamen),

 Vorsgespielte motivische Sequenzen singend oder (am eigenen Instrument) spielend weiterführen,

Tonale Melodien (z.B. Einzelstimmen aus einem Choral) in Violin- und Bassschlüssel auf Tonnamen vom Blatt singen.

Teil Allgemeine Musiklehre/Tonsatz

Mögliche Fragen nach Notennamen und Registerbezeichnungen,

Prüfung der Lesefähigkeit sämtlicher Schlüssel,

Tonartvorzeichnungen und Skalenbestimmung (modal und dur-moll-tonal),

Definitionen musikalischer Fachtermini (deutsch, italienisch und englisch),

Intervalldefinitionen,

Grundkenntnisse der Akkordlehre (Funktionslehre, Stufenlehre, Generalbasslehre),

Spielen einfacher Kadenzen in Tonarten bis zu zwei Vorzeichen.

4. Musiktheorie schriftlich

Die Diktate des Gehörbildungsteils, die am Klavier gegeben werden, umfassen folgende Inhalte:

Intervalle, sukzessiv, von einem gegebenen Ton aus im Violin- bzw. Bassschlüssel - Intervalle, simultan, in verschiedenen Registerlagen,

Notierung dreistimmiger Akkorde in Grundstellung und sämtlichen Umkehrungen, von einem gegebenen Ton aus simultan und arpeggiert gespielt (Dur, Moll, vermindert, übermäßig und freitonal, z.B. Quartenakkord oder Cluster),

Notierung vierstimmiger Akkorde in Grundstellung und sämtlichen Umkehrungen, von einem gegebenen Ton aus simultan und arpeggiert gespielt (alle Septakkordformen des traditionellen Tonsatzes),

Notierung einfacher melodischer Phrasen (Barock, Klassik).

Die Aufgabenstellung im Teil Allgemeine Musiklehre/Tonsatz kann alle Themenbereiche dieses Faches, einschließlich der Grundlagen der Akustik und Instrumentenkunde umfassen z.B.:

Notennamen und Registerbezeichnungen (Lesefähigkeit sämtlicher Schlüssel), Tonartvorzeichnungen und Skalenbestimmung (modal und dur-moll-tonal),

Definitionen musikalischer Fachtermini (deutsch, italienisch und englisch),

Übertragung gegebener Tondauern in gegebene Taktarten,

Intervalldefinitionen,

Grundkenntnisse der Akkordlehre (Funktionslehre, Stufenlehre, Generalbasslehre).

Notierung von Oberton-/Partialtonreihen,

Aussetzen eines bezifferten Generalbasses.

5. Musikpädagogik (nur für Bewerberinnen und Bewerber für den künstlerisch-pädagogischen Studiengang)

Im ersten Teil der 60-minütigen Gruppenprüfung werden in musikpraktischen Übungen die stimmliche und körperliche Ausdrucksfähigkeit und die rhythmisch- metrischen und improvisatorischen Fähigkeiten ermittelt (elementares Instrumentarium und/oder eigenes Instrument). Im zweiten Teil wird das pädagogische Reflexionsvermögen geprüft.

1. Kernfach Violine

Eine mittelschwere bis schwere Etüde oder Caprice,

Von J. S. Bach aus den Sonaten und Partiten für Violine solo BWV 1001-1006 zwei kontrastierende Sätze oder Ciaccona aus BWV 1004,

Ein erster Satz aus einem Violinkonzert der Klassik, Romantik oder Moderne (ohne Orchestervorspiel),

Ein Satz aus einem zeitgenössischen Werk (komponiert nach 1945),

Ein langsamer Satz aus einer klassischen oder romantischen Violinsonate oder ein langsames Vortragsstück.

2. Zweitinstrument:

Wenn Klavier oder frei gewähltes Zweitinstrument:

Zwei Stücke aus verschiedenen Epochen, gegebenenfalls Blattspiel.

Besonderes Repertoire bei Bewerbern mit Kernfach Orgel:

Vortrag eines polyphonen Werkes von J. S. Bach,

Vortrag eines Allegrosatzes mittlerer Schwierigkeit (aus einer klassischen Sonate),

Vortrag eines kurzen romantischen Werkes,

Vomblattspiel.

wenn Gesang:

Zwei Kunstlieder unterschiedlicher Epochen,

Zwei (unbegleitete) Lieder.

3. Musiktheorie mündlich (nur, wenn die schriftliche Prüfung nicht bestanden ist):

Teil Gehörbildung

Rhythmen nachklatschen bzw. nachsprechen (Rhythmen vom Blatt deklamieren oder klatschen (Grundschlag jeweils dazu dirigieren bzw. mit dem Fuß markieren)),

Einzelne simultane Intervalle - größer als eine Oktave - in enger Lage (auf Tonnamen) nachsingen und bestimmen,

Drei- und Vierklänge und ihre Umkehrungen bestimmen und (am eigenen Instrument) nachspielen (Sänger: nachsingen auf Tonnamen),

 Vorsgespielte motivische Sequenzen singend oder (am eigenen Instrument) spielend weiterführen,

Tonale Melodien (z.B. Einzelstimmen aus einem Choral) in Violin- und Bassschlüssel auf Tonnamen vom Blatt singen.

Teil Allgemeine Musiklehre/Tonsatz

Mögliche Fragen nach Notennamen und Registerbezeichnungen,

Prüfung der Lesefähigkeit sämtlicher Schlüssel,

Tonartvorzeichnungen und Skalenbestimmung (modal und dur-moll-tonal),

Definitionen musikalischer Fachtermini (deutsch, italienisch und englisch),

Intervalldefinitionen,

Grundkenntnisse der Akkordlehre (Funktionslehre, Stufenlehre, Generalbasslehre),

Spielen einfacher Kadenzen in Tonarten bis zu zwei Vorzeichen.

4. Musiktheorie schriftlich

Die Diktate des Gehörbildungsteils, die am Klavier gegeben werden, umfassen folgende Inhalte:

Intervalle, sukzessiv, von einem gegebenen Ton aus im Violin- bzw. Bassschlüssel - Intervalle, simultan, in verschiedenen Registerlagen,

Notierung dreistimmiger Akkorde in Grundstellung und sämtlichen Umkehrungen, von einem gegebenen Ton aus simultan und arpeggiert gespielt (Dur, Moll, vermindert, übermäßig und freitonal, z.B. Quartenakkord oder Cluster),

Notierung vierstimmiger Akkorde in Grundstellung und sämtlichen Umkehrungen, von einem gegebenen Ton aus simultan und arpeggiert gespielt (alle Septakkordformen des traditionellen Tonsatzes),

Notierung einfacher melodischer Phrasen (Barock, Klassik).

Die Aufgabenstellung im Teil Allgemeine Musiklehre/Tonsatz kann alle Themenbereiche dieses Faches, einschließlich der Grundlagen der Akustik und Instrumentenkunde umfassen z.B.:

Notennamen und Registerbezeichnungen (Lesefähigkeit sämtlicher Schlüssel), Tonartvorzeichnungen und Skalenbestimmung (modal und dur-moll-tonal),

Definitionen musikalischer Fachtermini (deutsch, italienisch und englisch),

Übertragung gegebener Tondauern in gegebene Taktarten,

Intervalldefinitionen,

Grundkenntnisse der Akkordlehre (Funktionslehre, Stufenlehre, Generalbasslehre).

Notierung von Oberton-/Partialtonreihen,

Aussetzen eines bezifferten Generalbasses.

5. Musikpädagogik (nur für Bewerberinnen und Bewerber für den künstlerisch-pädagogischen Studiengang)

Im ersten Teil der 60-minütigen Gruppenprüfung werden in musikpraktischen Übungen die stimmliche und körperliche Ausdrucksfähigkeit und die rhythmisch- metrischen und improvisatorischen Fähigkeiten ermittelt (elementares Instrumentarium und/oder eigenes Instrument). Im zweiten Teil wird das pädagogische Reflexionsvermögen geprüft.

1. Kernfach Violoncello

Drei Werke aus mindestens zwei verschiedenen Stilepochen, darunter:

Ein Satz aus einer Solosonate oder Solosuite,

Der erste Satz aus einem Violoncello-Konzert (ohne Orchestervorspiel),

Ein Satz aus einer Sonate für Violoncello und Klavier.

2. Zweitinstrument:

Wenn Klavier oder frei gewähltes Zweitinstrument:

Zwei Stücke aus verschiedenen Epochen, gegebenenfalls Blattspiel.

Besonderes Repertoire bei Bewerbern mit Kernfach Orgel:

Vortrag eines polyphonen Werkes von J. S. Bach,

Vortrag eines Allegrosatzes mittlerer Schwierigkeit (aus einer klassischen Sonate),

Vortrag eines kurzen romantischen Werkes,

Vomblattspiel.

wenn Gesang:

Zwei Kunstlieder unterschiedlicher Epochen,

Zwei (unbegleitete) Lieder.

3. Musiktheorie mündlich (nur, wenn die schriftliche Prüfung nicht bestanden ist):

Teil Gehörbildung

Rhythmen nachklatschen bzw. nachsprechen (Rhythmen vom Blatt deklamieren oder klatschen (Grundschlag jeweils dazu dirigieren bzw. mit dem Fuß markieren)),

Einzelne simultane Intervalle - größer als eine Oktave - in enger Lage (auf Tonnamen) nachsingen und bestimmen,

Drei- und Vierklänge und ihre Umkehrungen bestimmen und (am eigenen Instrument) nachspielen (Sänger: nachsingen auf Tonnamen),

 Vorsgespielte motivische Sequenzen singend oder (am eigenen Instrument) spielend weiterführen,

Tonale Melodien (z.B. Einzelstimmen aus einem Choral) in Violin- und Bassschlüssel auf Tonnamen vom Blatt singen.

Teil Allgemeine Musiklehre/Tonsatz

Mögliche Fragen nach Notennamen und Registerbezeichnungen,

Prüfung der Lesefähigkeit sämtlicher Schlüssel,

Tonartvorzeichnungen und Skalenbestimmung (modal und dur-moll-tonal),

Definitionen musikalischer Fachtermini (deutsch, italienisch und englisch),

Intervalldefinitionen,

Grundkenntnisse der Akkordlehre (Funktionslehre, Stufenlehre, Generalbasslehre),

Spielen einfacher Kadenzen in Tonarten bis zu zwei Vorzeichen.

4. Musiktheorie schriftlich

Die Diktate des Gehörbildungsteils, die am Klavier gegeben werden, umfassen folgende Inhalte:

Intervalle, sukzessiv, von einem gegebenen Ton aus im Violin- bzw. Bassschlüssel - Intervalle, simultan, in verschiedenen Registerlagen,

Notierung dreistimmiger Akkorde in Grundstellung und sämtlichen Umkehrungen, von einem gegebenen Ton aus simultan und arpeggiert gespielt (Dur, Moll, vermindert, übermäßig und freitonal, z.B. Quartenakkord oder Cluster),

Notierung vierstimmiger Akkorde in Grundstellung und sämtlichen Umkehrungen, von einem gegebenen Ton aus simultan und arpeggiert gespielt (alle Septakkordformen des traditionellen Tonsatzes),

Notierung einfacher melodischer Phrasen (Barock, Klassik).

Die Aufgabenstellung im Teil Allgemeine Musiklehre/Tonsatz kann alle Themenbereiche dieses Faches, einschließlich der Grundlagen der Akustik und Instrumentenkunde umfassen z.B.:

Notennamen und Registerbezeichnungen (Lesefähigkeit sämtlicher Schlüssel), Tonartvorzeichnungen und Skalenbestimmung (modal und dur-moll-tonal),

Definitionen musikalischer Fachtermini (deutsch, italienisch und englisch),

Übertragung gegebener Tondauern in gegebene Taktarten,

Intervalldefinitionen,

Grundkenntnisse der Akkordlehre (Funktionslehre, Stufenlehre, Generalbasslehre).

Notierung von Oberton-/Partialtonreihen,

Aussetzen eines bezifferten Generalbasses.

5. Musikpädagogik (nur für Bewerberinnen und Bewerber für den künstlerisch-pädagogischen Studiengang)

Im ersten Teil der 60-minütigen Gruppenprüfung werden in musikpraktischen Übungen die stimmliche und körperliche Ausdrucksfähigkeit und die rhythmisch- metrischen und improvisatorischen Fähigkeiten ermittelt (elementares Instrumentarium und/oder eigenes Instrument). Im zweiten Teil wird das pädagogische Reflexionsvermögen geprüft.

Musiktheorie

Vorauswahlverfahren

Es sind vier von sieben der folgenden eigenen tonsetzerischen Arbeiten vorzulegen:

Eine 2-3-stimmige Invention oder Fughette nach dem Vorbild der Inventionen und Sinfonien bzw. der „Kleinen Präludien und Fughetten“ von Johann Sebastian Bach,

ein Tricinium im Stil der klassischen Vokalpolyphonie im Umfang von mindestens drei Abschnitten inklusive Klauseln nach Vorbildern von Lasso, Othmayr, Palestrina, Sermisy, Certon und Zeitgenossen,

ein klassischer Allegrosatz (Kopfsatz oder Finalsatz einer Sonate) nach dem Vorbild kürzerer Werke von Mozart, Diabelli, Kuhlau und Zeitgenossen,

ein romantisches Klavierstück nach dem Vorbild der Jugendstücke von Schumann, Mendelssohn, Heller, Tschaikowsky und Zeitgenossen,

ein Arrangement eines Jazz-Standards z.B. für zwei Bläser und Rhythmusgruppe,

ein freitonales, modales oder reihentechnisches Stück nach dem Vorbild z.B. von Schönberg, Debussy, Bartók,

eine eigene Komposition/ein eigenes Arrangement, das nicht gattungs- oder stilgebunden ist, für beliebige Besetzung.

Gegenstände der praktischen/mündlichen Prüfung

1. Kernfach

Tonsatz praktisch

Spielen eines bezifferten Generalbasses in der Schwierigkeit einer Flötensonate von Händel oder der Bach-Schemelli Gesänge am Klavier,

Harmonisierung einer Melodie am Klavier (Gospel, Romantisches Lied wie „Der König in Thule“ o.ä.),

Spielen von erweiterten Kadenzen und satztechnischen Modellen sowie Sequenzen in verschiedenen Tonarten am Klavier.

Analyse/Höranalyse mündlich

Ad-hoc-Analyse von mittelschweren Stücken des 16. bis 19. Jahrhunderts, auch Ausschnitte aus Partituren von sinfonischen Werken, hörendes Erkennen kleinerer Formen und satztechnischer Modelle und standardisierter Harmoniefolgen anhand von Werkausschnitten.

Gehörbildung mündlich

Vomblattsingen tonaler und freitonaler Melodien, auch textiert (Violin-, Bass- und C-Schlüssel),

Skandieren gegebener mittelschwerer Rhythmen mit gleichzeitiger Darstellung des Metrums,

Singen einer Einzelstimme eines Bach-Chorals mit gleichzeitigem Klavierspiel der übrigen Stimmen,

Spontane improvisierte Ergänzung eines gegebenen tonalen Vordersatzes durch einen stilistisch passenden Nachsatz (Ausführung Gesang oder Klavier).

2. Prüfung im Hauptinstrument und c. Prüfung im Ergänzungsinstrument

Klavier

Vortrag eines polyphonen Werkes von J. S. Bach,

Vortrag eines Allegrosatzes mittlerer Schwierigkeit (aus einer klassischen Sonate),

Vortrag eines kurzen romantischen Werkes,

Vortrag einer zeitgenössischen Komposition,

Vomblattspiel.

Übrige Instrumente

Vortrag eines mittelschweren Werks des Barock, der Klassik, der Romantik und des 20. Jahrhunderts.

3. Gegenstände der schriftlichen Prüfung sind die Fächer:

Tonsatz schriftlich

Zweistimmige Imitation im Stil der Vokalpolyphonie des 16. Jahrhunderts,

Aussetzen eines bezifferten Basses,

Vierstimmiger Chorsatz zu einer gegebenen Melodie im Bach-Stil,

Eine Sonaten-Exposition im klassischen Stil zu einem gegebenen Anfang (ca. acht Takte) oder eine dreistimmige Fugenexposition im Stil der Bach-Zeit zu einem gegebenen Thema.

Formenlehre und -analyse schriftlich

Es sind kürzere Werke zu analysieren (z.B. Bach-Inventionen, klassische Klaviersonate, Schubert-Lied, o.ä.).

Gehörbildung schriftlich

Die Diktate der schriftlichen Gehörbildungsklausur, die am Klavier gegeben werden, umfassen folgende Inhalte:

Intervalle, sukzessiv, von einem gegebenen Ton aus im Violin- bzw. Bassschlüssel,

Intervalle, simultan, in verschiedenen Registerlagen,

einfache melodische Phrasen (Barock, Klassik),

dreistimmige Akkorde in Grundstellung und sämtlichen Umkehrungen, von einem gegebenen Ton aus simultan und arpeggiert gespielt (Dur, Moll, vermindert, übermäßig und freitonal, z.B. Quartenakkord oder Cluster),

vierstimmige Akkorde in Grundstellung und sämtlichen Umkehrungen, von einem gegebenen Ton aus simultan und arpeggiert gespielt (alle Septakkordformen des traditionellen Tonsatzes),

freitonale Melodie (z.B. Hindemith, Schönberg).

Allgemeine Musiklehre schriftlich

Die Aufgabenstellung in der Allgemeinen Musiklehre kann alle Themenbereiche dieses Faches, einschließlich der Grundlagen der Akustik und Instrumentenkunde umfassen z.B.:

Notennamen und Registerbezeichnungen,

Lesefähigkeit sämtlicher Schlüssel,

Tonartvorzeichnungen und Skalenbestimmung (modal und dur-moll-tonal),

Definitionen musikalischer Fachtermini (deutsch, italienisch und englisch),

Übertragung gegebener Tondauern in gegebene Taktarten,

Intervalldefinitionen, Grundkenntnisse der Akkordlehre (Funktionslehre, Stufenlehre, Generalbasslehre),

Notierung von Oberton-/Partialtonreihen;

Fragen aus den Bereichen Akustik und Stimmungslehre,

Instrumentenkunde,

Werkkenntnis der wichtigen Komponisten (auch des 20. Jh.),

Spieltechniken von Instrumenten.

Komposition

Vorauswahlverfahren (s. § 3 Abs. 6 QualS)

1 Kernfach

Kurzvortrag von ca. 15 Minuten über eine eigene Komposition,

Kolloquium von ca. 30 Minuten.

2. Klavier

Vortrag eines polyphonen Werkes von J. S. Bach,

Vortrag eines Allegrosatzes mittlerer Schwierigkeit (aus einer klassischen Sonate),

Vortrag eines kurzen romantischen Werkes und Vortrag einer zeitgenössischen Komposition,

Vomblattspiel

3. Gehörbildung mündlich

Mögliche Themenfelder:

Vomblattsingen tonaler und freitonaler Melodien, in unterschiedlichen Schlüsseln,

Skandieren gegebener schwieriger Rhythmen mit gleichzeitigem Darstellen des Metrums,

Singen einer Einzelstimme eines Bach-Chorals mit gleichzeitigem Klavierspiel der übrigen Stimmen,

Spontane improvisierte Ergänzung eines gegebenen tonalen Vordersatzes durch einen stilistisch passenden Nachsatz (Ausführung: Gesang oder Klavierspiel).

4. Tonsatz praktisch/mündlich

Auswahl aus folgenden Bereichen:

Generalbassspiel,

Harmonisierung einer Melodie,

Sequenz- und Kadenzspiel.

5.Gegenstände der schriftlichen Prüfung:

Gehörbildung schriftlich

Die Diktate der schriftlichen Gehörbildungsklausur, die am Klavier gegeben werden, umfassen folgende Inhalte:

Intervalle, sukzessiv, von einem gegebenen Ton aus im Violin- bzw. Bassschlüssel,

Intervalle, simultan, in verschiedenen Registerlagen,

Einfache melodischer Phrasen (Barock, Klassik),

Dreistimmige Akkorde in Grundstellung und sämtlichen Umkehrungen, von einem gegebenen Ton aus simultan und arpeggiert gespielt (Dur, Moll, vermindert, übermäßig und freitonal, z.B. Quartenakkord oder Cluster),

Vierstimmige Akkorde in Grundstellung und sämtlichen Umkehrungen, von einem gegebenen Ton aus simultan und arpeggiert gespielt (alle Septakkordformen des traditionellen Tonsatzes).

freitonale Melodie (z.B. Hindemith, Schönberg).

Allgemeine Musiklehre schriftlich

Die Aufgabenstellung in der Allgemeinen Musiklehre kann alle Themenbereiche dieses Faches, einschließlich der Grundlagen der Akustik und Instrumentenkunde umfassen z.B.:

Notennamen und Registerbezeichnungen,

Lesefähigkeit sämtlicher Schlüssel,

Tonartvorzeichnungen und Skalenbestimmung (modal und dur-moll-tonal),

Definitionen musikalischer Fachtermini (deutsch, italienisch und englisch),

Übertragung gegebener Tondauern in gegebene Taktarten,

Intervalldefinitionen,

 Grundkenntnisse der Akkordlehre (Funktionslehre, Stufenlehre, Generalbasslehre),

Notierung von Oberton-/Partialtonreihen;

Fragen aus den Bereichen Akustik und Stimmungslehre,

Instrumentenkunde,

Werkkenntnis der wichtigen Komponisten (auch des 20. Jh.),

Spieltechniken von Instrumenten.

Tonsatz schriftlich

Aussetzen eines bezifferten Basses; Vierstimmiger Chorsatz zu einer gegebenen Melodie.

Die in Rechtsform dargestellten Inhalte und Prüfungsgegenstände können Sie in der Satzung über die Qualifikationsvoraussetzungen für das Studium an der Hochschule für Musik Würzburg
(QualS)
nachlesen.